Quo Vadis One Group?

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Veröffentlicht:

Donnerstag, 14.03.2024
von Red. TB

ProReal Europa 9 GmbH: Möglicher Zahlungsausfall gegenüber Anlegern

Die Finanzaufsicht BaFin macht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung eine Veröffentlichung der ProReal Europa 9 GmbH gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz bekannt.

Grund ist, dass die einzige Darlehensnehmerin der ProReal Europa 9 GmbH, die nahezu alle Erlöse aus der Emission der Vermögensanlage erhalten hat, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat. Ein Ausfall dieser Forderungen kann negative Auswirkungen auf die Vermögenslage und Liquidität der ProReal Europa 9 GmbH haben.

Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.

Veröffentlichung nach § 11a Abs. 1 VermAnlG

 

1. Betreff:
Möglicher Zahlungsausfall gegenüber den Anlegern der Vermögensanlage.

2. Name des Veröffentlichungspflichtigen einschließlich seiner Anschrift:
Emittentin: ProReal Europa 9 GmbH
Anschrift: Dornhofstraße 100, 63263 Neu-Isenburg

3. Bezeichnung der Vermögensanlage sowie das Datum der Aufstellung und das Datum der Veröffentlichung des Verkaufsprospekts:
Bezeichnung der Vermögensanlage: ProReal Europa 9
Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes: 01.12.2020
Datum der Veröffentlichung des Verkaufsprospekts: 08.12.2020

4. Zu veröffentlichende Tatsache gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG:
Die Geschäftsführung der im Bereich der Immobilienprojektentwicklungen tätigen einzigen Darlehensnehmerin der Emittentin hat einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gem. § 270 ff. InsO aufgrund von drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Damit ist die vollständige und fristgemäße Rückführung des Darlehens an die Emittentin gefährdet. Ein Ausfall der Forderungen der Emittentin gegenüber der Darlehensnehmerin hätte negative Auswirkungen auf die Vermögenslage und Liquidität der Emittentin.

Dieser Umstand hat zur Folge, dass die Fähigkeit der Emittentin zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten gegenüber den Anlegern auf Auszahlung aufgelaufener Zinsen und auf Rückzahlung des Nominalbetrages der Vermögensanlage erheblich beeinträchtigt und nicht sichergestellt ist.

5. Datum des Eintritts der der Tatsache zugrunde liegenden Umstände:
Der Antrag der Darlehensnehmerin der Emittentin auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wurde am 11. März 2024 gestellt.

6. Kurze Erklärung, inwieweit sich die Tatsache auf den Emittenten oder die von ihm emittierte Vermögensanlage unmittelbar bezieht, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt:
Die Emittentin hat nahezu sämtliche Erlöse aus der Emission der Vermögensanlage als Darlehen an die unter Nummer 4. erwähnte Darlehensnehmerin gewährt. Im Übrigen siehe bereits unter Nummer 4.

7. Erklärung, aus welchen Gründen die Tatsache geeignet ist, die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Anleger erheblich zu beeinträchtigen, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt:
Siehe bereits unter Nummern 4. und 6.

8. Hinweis:
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Die Bundesanstalt geht davon aus, dass die Vermögensanlage, für die diese Tatsache bekanntgemacht wird, den Voraussetzungen des § 1 des Vermögensanlagengesetzes entspricht und hat diese Voraussetzungen nicht erneut geprüft.

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ProReal Europa 10 GmbH: Möglicher Zahlungsausfall gegenüber Anlegern

Die Finanzaufsicht BaFin macht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung eine Veröffentlichung der ProReal Europa 10 GmbH gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz bekannt.

Grund ist, dass die einzige Darlehensnehmerin der ProReal Europa 10 GmbH, die nahezu alle Erlöse aus der Emission der Vermögensanlage erhalten hat, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat. Ein Ausfall dieser Forderungen kann negative Auswirkungen auf die Vermögenslage und Liquidität der ProReal Europa 10 GmbH haben.

Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.

Veröffentlichung nach § 11a Abs. 1 VermAnlG

 

1. Betreff:
Möglicher Zahlungsausfall gegenüber den Anlegern der Vermögensanlage.

2. Name des Veröffentlichungspflichtigen einschließlich seiner Anschrift:
Emittentin: ProReal Europa 10 GmbH
Anschrift: Dornhofstraße 100, 63263 Neu-Isenburg

3. Bezeichnung der Vermögensanlage sowie das Datum der Aufstellung und das Datum der Veröffentlichung des Verkaufsprospekts:
Bezeichnung der Vermögensanlage: ProReal Europa 10
Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes: 08.06.2021
Datum der Veröffentlichung des Verkaufsprospekts: 17.06.2021

4. Zu veröffentlichende Tatsache gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG:
Die Geschäftsführung der im Bereich der Immobilienprojektentwicklungen tätigen einzigen Darlehensnehmerin der Emittentin hat einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gem. § 270 ff. InsO aufgrund von drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Damit ist die vollständige und fristgemäße Rückführung des Darlehens an die Emittentin gefährdet. Ein Ausfall der Forderungen der Emittentin gegenüber der Darlehensnehmerin hätte negative Auswirkungen auf die Vermögenslage und Liquidität der Emittentin.

Dieser Umstand hat zur Folge, dass die Fähigkeit der Emittentin zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten gegenüber den Anlegern auf Auszahlung aufgelaufener Zinsen und auf Rückzahlung des Nominalbetrages der Vermögensanlage erheblich beeinträchtigt und nicht sichergestellt ist.

5. Datum des Eintritts der der Tatsache zugrunde liegenden Umstände:
Der Antrag der Darlehensnehmerin der Emittentin auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wurde am 11. März 2024 gestellt.

6. Kurze Erklärung, inwieweit sich die Tatsache auf den Emittenten oder die von ihm emittierte Vermögensanlage unmittelbar bezieht, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt:
Die Emittentin hat nahezu sämtliche Erlöse aus der Emission der Vermögensanlage als Darlehen an die unter Nummer 4. erwähnte Darlehensnehmerin gewährt. Im Übrigen siehe bereits unter Nummer 4.

7. Erklärung, aus welchen Gründen die Tatsache geeignet ist, die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Anleger erheblich zu beeinträchtigen, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt:
Siehe bereits unter Nummern 4. und 6.

8. Hinweis:
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Die Bundesanstalt geht davon aus, dass die Vermögensanlage, für die diese Tatsache bekanntgemacht wird, den Voraussetzungen des § 1 des Vermögensanlagengesetzes entspricht und hat diese Voraussetzungen nicht erneut geprüft.