Warnung der BaFin vor unlizenzierten Dienstleistungen durch IMC-Capital Ltd

Warnung der BaFin vor unlizenzierten Dienstleistungen durch IMC-Capital Ltd

Veröffentlicht:

Freitag, 04.10.2024
von Redaktion E

Die Finanzaufsichtsbehörde BaFin warnt die Öffentlichkeit eindringlich vor den Aktivitäten der IMC-Capital Ltd, die unlizenzierte Finanz- und Bankdienstleistungen auf der Plattform capital-imc.net anbietet. Der Betrieb dieses Unternehmens erfolgt ohne die erforderliche staatliche Zulassung, was die BaFin als signifikantes Risiko für Verbraucher und Investoren einstuft.

Im Licht der Untersuchungen der BaFin ist herausgekommen, dass IMC-Capital Ltd keinerlei Überwachung durch die Finanzbehörde unterliegt. Das Angebot von scheinbar regulären Bankgeschäften und Finanzservices ohne die benötigte Lizenz verstößt gegen deutsche Gesetze zum Verbraucherschutz.

Die BaFin betont, dass in Deutschland das Anbieten von Finanzdienstleistungen strikt nur mit einer Genehmigung der Aufsichtsbehörde gestattet ist. Unternehmen, die ohne solch eine Erlaubnis operieren, setzen ihre Kunden einem hohen Risiko finanzieller Probleme aus. Die Aufsichtsbehörde rät deshalb dringend dazu, vor jeglicher Transaktion oder Investition die Genehmigung des Unternehmens in der offiziellen Datenbank der BaFin zu überprüfen.

Diese dringende Warnung der BaFin stützt sich auf den § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) mit dem Ziel, Investoren vor den Gefahren durch nicht autorisierte Anbieter zu schützen. Von Angeboten der IMC-Capital Ltd und der dazugehörigen Website wird dringend abgeraten, um finanziellen Verlust zu vermeiden.

**BaFin-Mitteilung:**
Ermittlungen gegen die IMC-Capital Ltd durch die BaFin

Die BaFin gibt eine Warnung heraus bezüglich der IMC-Capital Ltd, die unlizenzierte Bank- und Finanzdienstleistungen über ihre Plattform capital-imc.net anbietet. Es liegt keine Aufsicht durch die BaFin vor.

Für das Anbieten von Finanzdienstleistungen ist in Deutschland eine Genehmigung durch die BaFin erforderlich. Einige Unternehmen bieten diese Dienste jedoch ohne die nötige Lizenz an. Informationen zur Zulassung eines Unternehmens sind in der Unternehmensdatenbank der BaFin verfügbar.

Diese Information basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.