Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen meldet

Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen meldet

Veröffentlicht:

Freitag, 17.11.2023
von Red. TB

Bitinvest8.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website bitinvest8.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

Auf der Website bezeichnet er sich lediglich als Bitinvest8 und nennt keine Rechtsform, auch Angaben zum Unternehmenssitz und ein Impressum fehlen. Zudem ist die Website nahezu identisch mit der Website equityexperts.pro, vor der die BaFin bereits gewarnt hat.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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BaFin warnt vor einem Identitätsdiebstahl zulasten der Blueport, Inc.

Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht BaFin nutzen unbekannte Täter den Namen Blueport, Inc., um unaufgefordert an Verbraucherinnen und Verbraucher heranzutreten. Dabei handelt es sich um einen Identitätsdiebstahl zulasten des gleichnamigen US-amerikanischen Unternehmens.

Die Betrüger kontaktieren ihnen bekannte Kundinnen und Kunden, denen sie bereits nichtexistente Aktien vermittelt haben. Die Täter bieten erneut ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Für ihre Tätigkeiten verweisen sie auf die Websites blueport24.eu und blueport24.com.

Auf den beiden Websites werden fälschlicherweise die Registrierungsnummer und Geschäftsadressen der in Massachusetts, USA, registrierten Gesellschaft Blueport, Inc. angegeben. Darüber hinaus werden dort weitere Anschriften in Schweden und im Vereinigten Königreich genannt.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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tetherusdtcoins.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website tetherusdtcoins.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Der Inhalt der Website ist zudem nahezu identisch mit dem anderer dubioser Websites, vor denen die BaFin bereits am 12. September und am 8. November 2023 gewarnt hatte.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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Identitätsmissbrauch: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website catenafarmscapital.net

Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen die unbekannten Betreiber der Website catenafarmscapital.net. Darüber betreiben sie ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen. Konkret bieten die Betreiber die Vermögensverwaltung an.

Es liegt ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der Catena Capital GmbH, Berlin, vor. Diese steht in keiner Verbindung mit der Website catenafarmscapital.net.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.