Sachwertpolice

Sachwertpolice

Veröffentlicht:

Sonntag, 10.07.2022
von Red. WP

Vor etwas mehr als zehn Jahren wurde sie erstmalig eingeführt: Die „Sachwertpolice“ der Lebensversicherung von 1871 a. G. München. Hierbei wird keine Kapitalanlage verkauft, für die eine Erlaubnis nach $ 34f der Gewerbeordnung erforderlich wäre, sondern eine Lebensversicherung. Ein Teilbetrag der an die Versicherungsgesellschaft gezahlten Prämie geht in eine Sachwertanlage. Diese Investition erfolgt direkt in ein Anlageprodukt, das seinerseits ebenfalls ein genehmigtes Produkt sein muss und immer einer aufwendigen Prüfung durch die Versicherungsgesellschaft unterzogen wird.

Wirklich durchgesetzt hat sich dieses System jedoch nicht. Es gibt sie aber immer noch. Angesichts der aktuell brisanten politischen und wirtschaftlichen Lage könnte der eine oder andere aber über ein entsprechendes Investment nachdenken, zumal die regulären Lebensversicherungen aufgrund der weiter anhaltenden Niedrigzinsphase sich nicht rentieren.