Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts

Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts

Veröffentlicht:

Samstag, 09.07.2022
von Red. WP

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Bekanntmachung der Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts (Sachwertrichtlinie – SW-RL)

Vom 5. September 2012

Nachstehende Richtlinie wird hiermit bekannt gemacht (Anhang).

Berlin, den 5. September 2012

SW 11 – 4124.4/​2

Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

In Vertretung
Rainer Bomba

Anhang

Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts Sachwertrichtlinie – SW-RL

Inhaltsübersicht

1 Zweck und Anwendungsbereich

2 Allgemeines

3 Verfahrensgang

4 Vorläufiger Sachwert

4.1 Herstellungskosten der baulichen Anlagen (ohne Außenanlagen)

4.1.1 Normalherstellungskosten 2010 – NHK 2010

4.1.1.1 Allgemeines

4.1.1.2 Gebäudestandard

4.1.1.3 Korrekturfaktoren

4.1.1.4 Brutto-Grundfläche

4.1.1.5 Nutzbarkeit von Dachgeschossen bei freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhäusern und Reihenhäusern

4.1.1.6 Teilweiser Ausbau des Dachgeschosses bzw. teilweise Unterkellerung

4.1.1.7 Bei der BGF-Berechnung nicht erfasste Bauteile

4.1.2 Baupreisindex

4.2 Bauliche Außenanlagen und sonstige Anlagen

4.3 Lineare Alterswertminderung

4.3.1 Gesamtnutzungsdauer

4.3.2 Wirtschaftliche Restnutzungsdauer

4.4 Bodenwert

5 Marktanpassung – Sachwertfaktoren

6 Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale

6.1 Besondere Ertragsverhältnisse

6.2 Baumängel und Bauschäden

6.3 Wirtschaftliche Überalterung

6.4 Überdurchschnittlicher Erhaltungszustand

6.5 Freilegungskosten

6.6 Bodenverunreinigungen

6.7 Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen

7 Verkehrswert (Marktwert)

Anlage 1
Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010)
Anlage 2
Beschreibung der Gebäudestandards
Anlage 3
Orientierungswerte für die übliche Gesamtnutzungsdauer bei ordnungsgemäßer Instandhaltung
Anlage 4
Modell zur Ableitung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer für Wohngebäude unter Berücksichtigung von Modernisierungen
Anlage 5
Modellparameter für die Ermittlung des Sachwertfaktors

1 Zweck und Anwendungsbereich

(1) Diese Richtlinie gibt Hinweise für die Ermittlung des Sachwerts nach den §§ 21 bis 23 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19. Mai 2010 (BGBl. I S. 639). Ihre Anwendung soll die Ermittlung des Sach- bzw. Verkehrswerts von Grundstücken nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen sicherstellen. Diese Hinweise gelten auch für die Ableitung der Sachwertfaktoren (vgl. Nummer 5).

(2) Bei der Ermittlung des Sachwerts ist der Grundsatz der Modellkonformität zu beachten. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen Sachwertfaktoren zur Anwendung kommen, die auf einer von dieser Richtlinie abweichenden Datengrundlage beruhen.

(3) Die Richtlinie ersetzt die Nummern 1.5.5 Absatz 4, 3.1.3, 3.6 bis 3.6.2 sowie die Anlagen 4, 6, 7 und 8 der Wertermittlungsrichtlinien 2006 (WertR 2006) vom 1. März 2006 (BAnz. Nr. 108a vom 10. Juni 2006, BAnz. S. 4798).

(4) Die Richtlinie wurde von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, der für das Gutachterausschusswesen zuständigen Ministerien der Länder sowie der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände erarbeitet und wird allen in der Grundstückswertermittlung Tätigen zur Anwendung empfohlen.

2 Allgemeines

(1) Das Sachwertverfahren ist in den §§ 21 bis 23 ImmoWertV geregelt. Ergänzend sind die allgemeinen Verfahrensgrundsätze (§§ 1 bis 8 ImmoWertV) heranzuziehen, um den Verkehrswert des Wertermittlungsobjekts zu ermitteln. Das Sachwertverfahren kann in der Verkehrswertermittlung dann zur Anwendung kommen, wenn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr (marktüblich) der Sachwert und nicht die Erzielung von Erträgen für die Preisbildung ausschlaggebend ist, insbesondere bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern. Das Sachwertverfahren kann auch zur Überprüfung anderer Verfahrensergebnisse in Betracht kommen.

(2) Nicht anzuwenden ist das Sachwertverfahren auf Wertermittlungsobjekte, die nicht mehr wirtschaftlich nutzbar sind (§ 21 Absatz 1 ImmoWertV), z. B. auf abbruchreife oder funktionslose bauliche Anlagen oder Teile von diesen. Wirtschaftlich nutzbar sind nur solche baulichen und sonstigen Anlagen, die eine wirtschaftliche Restnutzungsdauer aufweisen (vgl. Nummer 4.3.2).

3 Verfahrensgang

(1) Im Sachwertverfahren ist

der Sachwert der baulichen Anlagen (ohne Außenanlagen) ausgehend von den Herstellungskosten unter Berücksichtigung der Alterswertminderung zu ermitteln (§ 21 Absatz 2 ImmoWertV);
der Sachwert der baulichen Außenanlagen und der sonstigen Anlagen nach Erfahrungssätzen oder nach gewöhnlichen Herstellungskosten (ggf. unter Berücksichtigung der Alterswertminderung, § 21 Absatz 3 ImmoWertV) zu ermitteln, soweit sie nicht als besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale zu berücksichtigen sind (vgl. Nummer 6);
der Bodenwert nach § 16 ImmoWertV vorrangig im Vergleichswertverfahren zu ermitteln; dabei kann auf geeignete Bodenrichtwerte zurückgegriffen werden. Selbstständig nutzbare Teilflächen sind gesondert zu berücksichtigen.

(2) Die Summe aus den Sachwerten der baulichen Anlagen einschließlich der baulichen Außenanlagen, der sonstigen Anlagen und des Bodenwerts ergibt einen vorläufigen Sachwert des Grundstücks,

der an die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt anzupassen ist (marktangepasster vorläufiger Sachwert); die Marktanpassung ist in der Regel durch Multiplikation mit dem zutreffenden Sachwertfaktor (§ 8 Absatz 2 Nummer 1, § 14 Absatz 2 Nummer 1 ImmoWertV) vorzunehmen und
bei dem nach der Marktanpassung ggf. besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale z. B. mit Zu- oder Abschlägen zu berücksichtigen sind (§ 8 Absatz 2 Nummer 2, Absatz 3 ImmoWertV),

um zum Sachwert des Grundstücks zu gelangen.

(3) Damit ergibt sich folgendes Ablaufschema:

Ablaufschema: Verfahrensgang im Sachverfahren – Ablaufschema

4 Vorläufiger Sachwert

4.1 Herstellungskosten der baulichen Anlagen (ohne Außenanlagen)

(1) Zur Ermittlung des Sachwerts der baulichen Anlagen (ohne Außenanlagen) ist von den Herstellungskosten auszugehen, die unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte für die Errichtung eines dem Wertermittlungsobjekt in vergleichbarer Weise nutzbaren Neubaus am Wertermittlungsstichtag (ggf. unter Berücksichtigung abweichender Qualitäten am Qualitätsstichtag) unter Zugrundelegung neuzeitlicher, wirtschaftlicher Bauweisen aufzuwenden wären, und nicht von Rekonstruktionskosten.

(2) Der Ermittlung der Herstellungskosten eines Gebäudes können zu Grunde gelegt werden:

vorrangig die Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010, siehe Anlage 1), das heißt die gewöhnlichen Herstellungskosten, die für die jeweilige Gebäudeart unter Berücksichtigung des Gebäudestandards je Flächeneinheit angegeben sind;
soweit die entsprechende Gebäudeart in den NHK 2010 nicht erfasst ist, geeignete andere Datensammlungen;
ausnahmsweise Einzelkosten, das heißt die gewöhnlichen Herstellungskosten einzelner Bauleistungen.

(3) Bei der Ermittlung des Flächen- oder ggf. des Rauminhalts sind die den Herstellungskosten zu Grunde gelegten Berechnungsvorschriften anzuwenden.

4.1.1 Normalherstellungskosten 2010 – NHK 2010

4.1.1.1 Allgemeines

(1) Die NHK 2010 enthalten neben den Kostenkennwerten weitere Angaben zu der jeweiligen Gebäudeart, wie Angaben zur Höhe der eingerechneten Baunebenkosten, teilweise Korrekturfaktoren sowie teilweise weitergehende Erläuterungen.

(2) Es ist der Kostenkennwert zu Grunde zu legen, der dem Wertermittlungsobjekt nach Gebäudeart und Gebäudestandard hinreichend entspricht. Sind Gebäude nachhaltig umgenutzt worden, so ist bei der Zuordnung zu einem Kostenkennwert auf die aktuelle Nutzung abzustellen. Hat ein Gebäude in Teilbereichen erheblich voneinander abweichende Standardmerkmale oder unterschiedliche Nutzungen, kann es sinnvoll sein, die Herstellungskosten getrennt nach Teilbereichen zu ermitteln (vgl. z. B. Nummer 4.1.1.6).

(3) Die Kostenkennwerte der NHK 2010 sind in Euro/​m² Brutto-Grundfläche (€/​m² BGF) angegeben. Sie erfassen die Kostengruppen 300 und 400 der DIN 276-11:2006. In ihnen sind die Umsatzsteuer und die üblichen Baunebenkosten (Kostengruppen 730 und 771 der DIN 276) eingerechnet. Sie sind bezogen auf den Kostenstand des Jahres 2010 (Jahresdurchschnitt).

4.1.1.2 Gebäudestandard

(1) Die NHK 2010 unterscheiden bei den einzelnen Gebäudearten zwischen verschiedenen Standardstufen. Das Wertermittlungsobjekt ist dementsprechend auf der Grundlage seiner Standardmerkmale zu qualifizieren.

(2) Die Einordnung zu einer Standardstufe ist insbesondere abhängig vom Stand der technischen Entwicklung und den bestehenden rechtlichen Anforderungen am Wertermittlungsstichtag. Sie hat unter Berücksichtigung der für das jeweilige Wertermittlungsobjekt am Wertermittlungsstichtag relevanten Marktverhältnisse zu erfolgen. Dafür sind die Qualität der verwandten Materialien und der Bauausführung, die energetischen Eigenschaften sowie solche Standardmerkmale, die für die jeweilige Nutzungs- und Gebäudeart besonders relevant sind, wie z. B. Schallschutz oder Aufzugsanlagen in Mehrfamilienhäusern von Bedeutung. Bei den freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhäusern und Reihenhäusern (Gebäudearten Nummer 1.01 bis 3.33) enthalten die NHK 2010 zwei weitere Standardstufen (1 und 2) mit Kostenkennwerten für Gebäude, deren Standardmerkmale zwar nicht mehr zeitgemäß sind, aber dennoch eine zweckentsprechende Nutzung des Gebäudes erlauben. Bei den übrigen Gebäudearten ist bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ein entsprechender Abschlag sachverständig vorzunehmen.

(3) Zur Orientierung und Modellbeschreibung enthält die Anlage 2 eine Beschreibung der Standardmerkmale zum Bezugsjahr der NHK 2010 einschließlich eines Anwendungsbeispiels für die Ermittlung der Kostenkennwerte für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser. Die Beschreibung ist beispielhaft und kann nicht alle in der Praxis vorkommenden Standardmerkmale beschreiben. Alle wertrelevanten Standardmerkmale eines Objektes, auch wenn sie nicht in der Tabelle beschrieben sind, sind sachverständig einzustufen.

4.1.1.3 Korrekturfaktoren

In den NHK 2010 sind teilweise Korrekturfaktoren angegeben, die eine Anpassung des jeweiligen Kostenkennwerts wegen der speziellen Merkmale des Bewertungsobjekts erlauben.

4.1.1.4 Brutto-Grundfläche

(1) Die Kostenkennwerte der NHK 2010 beziehen sich auf den Quadratmeter Brutto-Grundfläche (BGF). Die BGF ist die Summe der bezogen auf die jeweilige Gebäudeart marktüblich nutzbaren Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks.

(2) In Anlehnung an die DIN 277-1:2005-02 sind bei den Grundflächen folgende Bereiche zu unterscheiden:

Bereich a:
überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen,
Bereich b:
überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen,
Bereich c:
nicht überdeckt.

Für die Anwendung der NHK 2010 sind im Rahmen der Ermittlung der BGF nur die Grundflächen der Bereiche a und b zu Grunde zu legen. Balkone, auch wenn sie überdeckt sind, sind dem Bereich c zuzuordnen (vgl. Abbildung 1).

(3) Für die Ermittlung der BGF sind die äußeren Maße der Bauteile einschließlich Bekleidung, z. B. Putz und Außenschalen mehrschaliger Wandkonstruktionen, in Höhe der Bodenbelagsoberkanten anzusetzen.

(4) Nicht zur BGF gehören z. B. Flächen von Spitzböden (vgl. Nummer 4.1.1.5 Absatz 3) und Kriechkellern, Flächen, die ausschließlich der Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen und technischen Anlagen dienen sowie Flächen unter konstruktiven Hohlräumen, z. B. über abgehängten Decken.

Abbildung 1: Zuordnung der Grundflächen zu den Bereichen a, b, c

Abbildung 1: Zuordnung der Grundflächen zu den Bereichen a, b, c

(5) Bei den freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhäusern und Reihenhäusern der NHK 2010 erfolgt u. a. eine Unterteilung in Gebäudearten mit ausgebautem bzw. nicht ausgebautem Dachgeschoss (vgl. Absatz 6) und Gebäudearten mit Flachdach bzw. flach geneigtem Dach (vgl. Absatz 7), wobei für eine Einordnung zu der entsprechenden Gebäudeart die Anrechenbarkeit ihrer Grundflächen entscheidend ist.

(6) Entscheidend für die Anrechenbarkeit der Grundflächen in Dachgeschossen ist ihre Nutzbarkeit. Dabei genügt es nach dieser Richtlinie auch, dass nur eine untergeordnete Nutzung (vgl. DIN 277-2:2005-02), wie z. B. als Lager- und Abstellräume, Räume für betriebstechnische Anlagen möglich ist (eingeschränkte Nutzbarkeit). Als nutzbar können Dachgeschosse ab einer lichten Höhe von ca. 1,25 m behandelt werden, soweit sie begehbar sind. Eine Begehbarkeit setzt eine feste Decke und die Zugänglichkeit voraus.

(7) Bei Gebäuden mit Flachdach bzw. flach geneigtem Dach ist auf Grund der Dachkonstruktion eine Dachgeschossnutzung nicht möglich, sodass eine Anrechnung der Grundfläche des Dachgeschosses bei der Berechnung der BGF nicht vorzunehmen ist.

Abbildung 2: Anrechenbarkeit der Grundfläche im Dachgeschoss

Abbildung 2: Anrechenbarkeit der Grundfläche im Dachgeschoss

4.1.1.5 Nutzbarkeit von Dachgeschossen bei freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhäusern und Reihenhäusern

(1) Trotz gleicher BGF können sich bei freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhäusern und Reihen­häusern mit ausgebauten bzw. nicht ausgebauten Dachgeschossen Unterschiede hinsichtlich des Grades der wirtschaftlichen Nutzbarkeit des Dachgeschosses ergeben, die insbesondere auf Unterschieden der Dachkonstruktion, der Gebäudegeometrie und der Giebelhöhe beruhen können.

(2) Bei Gebäuden mit nicht ausgebautem Dachgeschoss ist zu unterscheiden zwischen

Gebäuden mit Dachgeschossen, die nur eine eingeschränkte Nutzung zulassen (nicht ausbaufähig) und
Gebäuden mit Dachgeschossen, die für die Hauptnutzung „Wohnen“ ausbaubar sind.

Im Fall einer nur eingeschränkten Nutzbarkeit des Dachgeschosses (nicht ausbaufähig) ist in der Regel ein Abschlag vom Kostenkennwert für die Gebäudeart mit nicht ausgebautem Dachgeschoss anzusetzen. Die Höhe des Abschlags ist zu begründen.

(3) Bei Gebäuden mit ausgebautem Dachgeschoss bestimmt sich der Grad der wirtschaftlichen Nutzbarkeit des Dachgeschosses insbesondere nach der vorhandenen Wohnfläche. Diese ist im Wesentlichen abhängig von Dachneigung, Giebelbreite und Drempelhöhe. Deshalb ist z. B. zu prüfen, ob im Dachgeschoss ein Drempel vorhanden ist. Ein fehlender Drempel verringert die Wohnfläche und ist deshalb in der Regel wertmindernd zu berücksichtigen. Ein ausgebauter Spitzboden (zusätzliche Ebene im Dachgeschoss) ist durch Zuschläge zu berücksichtigen. Die Höhe des entsprechenden Abschlags bzw. Zuschlags ist zu begründen.

4.1.1.6 Teilweiser Ausbau des Dachgeschosses bzw. teilweise Unterkellerung

Ein teilweiser Ausbau des Dachgeschosses bzw. eine teilweise Unterkellerung können durch anteilige Heranziehung der jeweiligen Kostenkennwerte für die verschiedenen Gebäudearten berücksichtigt werden (Mischkalkulation).

Beispiel 1:
Mischkalkulation zur Ermittlung des Kostenkennwerts bei teilweiser Unterkellerung

Beispiel 1: Mischkalkulation zur Ermittlung des Kostenkennwerts bei teilweiser Unterkellerung

Gebäudeart und Kostenkennwert der NHK 2010

Gebäudeart
unterkellert
2.11 785 €/​m² BGF Gebäudeart
nicht unterkellert
2.31 865 €/​m² BGF
unterkellerter Gebäudeteil

Grundfläche: 3,3 m x 11 m = 36,3 m²
BGF: 4 Ebenen x 36,3 m² = 145,2 m²

nicht unterkellerter Gebäudeteil

Grundfläche: 2,7 m x 11 m = 29,7 m²
BGF: 3 Ebenen x 29,7 m² = 89,1 m²

145,2 m² BGF x 785 €/​m² BGF + 89,1 m² BGF x 865 €/​m² BGF = 191 053 €
Herstellungskosten: 190 000 €

Beispiel 2: Mischkalkulation zur Ermittlung des Kostenkennwerts eines nicht unterkellerten Anbaus

Beispiel 2: Mischkalkulation zur Ermittlung des Kostenkennwerts eines nicht unterkellerten Anbaus

Gebäudeart und Kostenkennwert der NHK 2010

Gebäudeart
unterkellert
2.11 785 €/​m² BGF Gebäudeart
nicht unterkellert, Flachdach
2.23 1 105 €/​m² BGF
Gebäude (ohne Anbau)
Grundfläche: 6 m x 11 m = 66 m²
BGF: 4 Ebenen x 66 m² = 264 m²
Anbau
Grundfläche/​BGF: 3 m x 5 m = 15 m²
264 m² BGF x 785 €/​m² BGF + 15 m² BGF x 1 105 €/​m² BGF = 223 815 €
Herstellungskosten: 225 000 €

4.1.1.7 Bei der BGF-Berechnung nicht erfasste Bauteile

Werthaltige, bei der BGF-Berechnung nicht erfasste Bauteile, wie z. B. Dachgauben, Balkone und Vordächer sind in Ansatz zu bringen. Soweit diese Bauteile erheblich vom Üblichen abweichen, ist ggf. ihr Werteinfluss als besonderes objektspezifisches Grundstücksmerkmal nach der Marktanpassung zu berücksichtigen.

4.1.2 Baupreisindex

(1) Die aus den Kostenkennwerten der NHK 2010 ermittelten Herstellungskosten sind auf den Wertermittlungsstichtag zu beziehen. Hierzu ist der für den Wertermittlungsstichtag aktuelle und für die jeweilige Gebäudeart zutreffende Preisindex für die Bauwirtschaft des Statistischen Bundesamtes (Baupreisindex) mit dem entsprechenden Basisjahr zu verwenden. Mit der Verwendung des Baupreisindex wird auch eine ggf. erfolgte Umsatzsteueränderung berücksichtigt.

(2) Eine Abweichung des Basisjahres des Baupreisindex vom Basisjahr der NHK 2010 ist zu berücksichtigen.

Beispiel 3: Berücksichtigung der Abweichung des Basisjahres des Baupreisindex vom Basisjahr der NHK 2010

Die Kostenkennwerte der NHK 2010 liegen auf der Preisbasis 2010 vor, der für den Wertermittlungsstichtag veröffentlichte Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes basiert auf der Preisbasis 2005. Eine direkte Anwendung des Baupreisindex ist damit nicht möglich.

Daten des Beispiels:
Freistehendes Einfamilienhaus

15. Juli 2011 Wertermittlungsstichtag
1 005 €/​m² BGF Kostenkennwert aus den Tabellen der NHK 2010 Gebäudeart 1.01, Standardstufe 4; Basisjahr der NHK 2010 = 2010
113,7 durchschnittlicher Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2010 für Einfamiliengebäude; Basisjahr = 2005
116,5 Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes zum Wertermittlungsstichtag 15. Juli 2011 für Einfamiliengebäude; Basisjahr = 2005

Zur Berücksichtigung der Abweichung des Basisjahres des Baupreisindex vom Basisjahr der Normalherstellungskosten zweitausendzehn wird der zutreffende Index wie folgt ermittelt: Index zum Wertermittlungsstichtag fünfzehnter Juli zweitausendzwölf Klammer auf Basisjahr zweitausendfünf ist gleich einhundert geteilt durch durchschnittlicher Index für das Jahr zweitausendzehn Klammer auf Basisjahr zweitausendfünf ist gleich einhundert Klammer zu mal eintausendfünf Euro pro Quadratmeter Bruttogrundfläche ist gleich einhundertsechzehn Komma fünf geteilt durch einhundertdreizehn Komma sieben mal eintausendfünf Euro pro Quadratmeter Bruttogrundfläche ist gleich eintausendneunundzwanzig Komma fünfundsiebzig Euro pro Quadratmeter Bruttogrundfläche rund eintausenddreißig Euro pro Quadratmeter Bruttogrundfläche

4.2 Bauliche Außenanlagen und sonstige Anlagen

(1) Zu den baulichen Außenanlagen zählen z. B. befestigte Wege und Plätze, Ver- und Entsorgungseinrichtungen auf dem Grundstück und Einfriedungen. Zu den sonstigen Anlagen zählen insbesondere Gartenanlagen.

(2) Soweit wertrelevant und nicht anderweitig erfasst, sind die Sachwerte der für die jeweilige Gebäudeart üblichen baulichen Außenanlagen und sonstigen Anlagen nach Erfahrungssätzen oder nach den gewöhnlichen Herstellungskosten zu ermitteln. Werden die gewöhnlichen Herstellungskosten zu Grunde gelegt, ist eine Alterswertminderung anzusetzen, wobei sich die Restnutzungsdauer in der Regel an der Restnutzungsdauer der baulichen Anlage orientiert. Soweit diese Anlagen erheblich vom Üblichen abweichen, ist ggf. ihr Werteinfluss als besonderes objektspezifisches Grundstücksmerkmal nach der Marktanpassung zu berücksichtigen.

4.3 Lineare Alterswertminderung

(1) Die auf der Grundlage der NHK 2010 unter Berücksichtigung der entsprechenden Korrekturfaktoren und mit Hilfe des Baupreisindexes auf den Wertermittlungsstichtag bezogenen Herstellungskosten entsprechen denen eines neu errichteten Gebäudes gleicher Gebäudeart.

(2) Soweit es sich nicht um einen Neubau handelt, müssen diese Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Verhältnisses der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer (vgl. Nummer 4.3.2) zur Gesamtnutzungsdauer (vgl. Nummer 4.3.1) des Gebäudes gemindert werden (Alterswertminderung). Dabei wird der für die jeweilige Gebäudeart angesetzten Gesamtnutzungsdauer die ggf. durch Instandsetzung oder Modernisierungen verlängerte oder durch unterlassene Instandhaltung oder andere Gegebenheiten verkürzte Restnutzungsdauer gegenübergestellt.

(3) Die Alterswertminderung wird in einem Prozentsatz der Gebäudeherstellungskosten ausgedrückt und nach folgender Formel berechnet:

Alterswertminderung in Prozent ist gleich Gesamtnutzungsdauer minus Restnutzungsdauer geteilt durch Gesamtnutzungsdauer mal einhundert

Beispiel 4: Ermittlung der Alterswertminderung

Gesamtnutzungsdauer:
80 Jahre
Restnutzungsdauer:
50 Jahre

achtzig Jahre minus fünfzig Jahre geteilt durch achtzig Jahre mal einhundert rund achtunddreißig Prozent

4.3.1 Gesamtnutzungsdauer

Die anzusetzende Gesamtnutzungsdauer ist eine Modellgröße. Anlage 3 enthält hierzu Orientierungswerte, die die Gebäudeart berücksichtigen.

4.3.2 Wirtschaftliche Restnutzungsdauer

(1) Die Restnutzungsdauer wird grundsätzlich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen Gesamtnutzungsdauer und dem Alter des Gebäudes am Wertermittlungsstichtag ermittelt. Das Ergebnis ist daraufhin zu prüfen, ob es dem Zeitraum entspricht, in dem das Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann (wirtschaftliche Restnutzungsdauer), wobei die rechtliche Zulässigkeit der angesetzten Nutzung vorausgesetzt wird.

(2) Für Gebäude, die modernisiert wurden, kann von einer entsprechend längeren wirtschaftlichen (modifizierten) Restnutzungsdauer ausgegangen werden. Für die Ermittlung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer bei Wohngebäuden kann auf das in Anlage 4 beschriebene Modell zurückgegriffen werden, mit dem ggf. durchgeführte Modernisierungen berücksichtigt werden können. Eine unterlassene Instandhaltung (§ 6 Absatz 6 ImmoWertV) wird in der Regel als Bauschaden (vgl. Nummer 6.2) berücksichtigt. In gravierenden Fällen verringert sich die wirtschaftliche Restnutzungsdauer. Die längere oder verringerte wirtschaftliche Restnutzungsdauer verändert nicht die Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes.

4.4 Bodenwert

Zur Ermittlung des Bodenwerts wird auf die Richtlinie zur Ermittlung des Vergleichswerts einschließlich der Ermittlung des Bodenwerts1 verwiesen.

5 Marktanpassung – Sachwertfaktoren

(1) Zur Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt einschließlich der regionalen Baupreisverhältnisse ist der im Wesentlichen nur kostenorientierte vorläufige Sachwert an die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem örtlichen Grundstücksmarkt anzupassen. Hierzu ist der vorläufige Sachwert mit dem zutreffenden Sachwertfaktor zu multiplizieren, der aus dem Verhältnis geeigneter Kaufpreise zu entsprechenden vorläufigen Sachwerten ermittelt wird (§ 14 Absatz 2 Nummer 1 ImmoWertV). In Abhängigkeit von den maßgeblichen Verhältnissen am örtlichen Grundstücksmarkt kann auch ein relativ hoher oder niedriger Sachwertfaktor sachgerecht sein. Kann vom Gutachterausschuss kein zutreffender Sachwertfaktor zur Verfügung gestellt werden, können hilfsweise Sachwertfaktoren aus vergleichbaren Gebieten herangezogen oder ausnahmsweise die Marktanpassung unter Berücksichtigung der regionalen Marktverhältnisse sachverständig geschätzt werden; in diesen Fällen ist die Marktanpassung besonders zu begründen.

(2) Sachwertfaktoren werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte auf der Grundlage von Kaufpreisen von für die jeweilige Gebäudeart typischen Grundstücken ermittelt. Dabei sind die Einflüsse besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale zu eliminieren. Die wesentlichen Modellparameter für die Ermittlung des Sachwertfaktors enthält Anlage 5. Bei der Veröffentlichung der Sachwertfaktoren sind mindestens die in Anlage 5 aufgeführten Modellparameter und der Umfang der zu Grunde liegenden Daten darzustellen.

(3) Bei der Anwendung der Sachwertfaktoren sind die verwendete Ableitungsmethode und die zu Grunde gelegten Daten zu beachten, um die Modellkonformität sicherzustellen. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass die Sachwertfaktoren nur auf solche Wertanteile angewandt werden dürfen, die ihrer Ermittlungsgrundlage hinreichend entsprechen. Die nicht von dem angewandten Sachwertfaktor abgedeckten Wertanteile sind als besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale nach der Marktanpassung zu berücksichtigen.

6 Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale

(1) Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (vgl. insbesondere die Nummern 6.1 bis 6.7) sind wertbeeinflussende Umstände des einzelnen Wertermittlungsobjekts, die erheblich vom Üblichen abweichen und denen der Grundstücksmarkt einen eigenständigen Werteinfluss beimisst. Soweit sie im bisherigen Verfahren noch nicht erfasst und berücksichtigt wurden, sind sie durch Zu- oder Abschläge regelmäßig nach der Marktanpassung gesondert zu berücksichtigen (§ 8 Absatz 2 und 3 ImmoWertV).

(2) Die Ermittlung der Werterhöhung bzw. Wertminderung hat marktgerecht zu erfolgen und ist zu begründen. Werden zusätzlich weitere Wertermittlungsverfahren durchgeführt, sind die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale, soweit möglich, in allen Verfahren identisch anzusetzen.

6.1 Besondere Ertragsverhältnisse

Weist das Wertermittlungsobjekt vom Üblichen erheblich abweichende Erträge auf, ist dieser Umstand wertmindernd oder wert­erhöhend zu berücksichtigen. Die Wertminderung bzw. Werterhöhung ist nach den Grundsätzen des Ertragswertverfahrens zu ermitteln.

6.2 Baumängel und Bauschäden

Wertminderungen auf Grund von Baumängeln und/​oder Bauschäden können

durch Abschläge nach Erfahrungswerten,
unter Zugrundelegung von Bauteiltabellen oder
auf der Grundlage von Schadensbeseitigungskosten

berücksichtigt werden. Ein Abzug der vollen Schadensbeseitigungskosten kommt nur in Betracht, wenn der Schaden unverzüglich beseitigt werden muss. Dabei ist ggf. ein Vorteilsausgleich („neu für alt“) vorzunehmen.

6.3 Wirtschaftliche Überalterung

Ausnahmsweise kommt zusätzlich zum Ansatz der Alterswertminderung ein Abschlag wegen wirtschaftlicher Überalterung in Betracht, wenn das Bewertungsobjekt nur noch eingeschränkt verwendungsfähig bzw. marktgängig ist. Anhaltspunkte für eine wirtschaftliche Überalterung sind z. B. erhebliche Ausstattungsmängel, unzweckmäßige Gebäudegrundrisse und eine unzweckmäßige Anordnung der Gebäude auf dem Grundstück.

1
Die genannte Richtlinie ist zum Zeitpunkt der Herausgabe der vorliegenden Richtlinie noch in Erarbeitung.

6.4 Überdurchschnittlicher Erhaltungszustand

Ausnahmsweise kommt ein Zuschlag wegen überdurchschnittlichen Erhaltungszustands in Betracht, wenn sich das Bewertungsobjekt in einem besonders gepflegten Zustand befindet. In Abgrenzung zur Modernisierung handelt es sich hier um über das übliche Maß hinausgehende Instandhaltungsmaßnahmen, die in ihrer Gesamtheit zwar das Erscheinungsbild des Bewertungsobjekts überdurchschnittlich positiv beeinflussen, jedoch keine Erhöhung der Restnutzungsdauer bewirken.

6.5 Freilegungskosten

Bei Freilegungs-, Teilabriss- und Sicherungsmaßnahmen, die bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise erforderlich sind und noch nicht bei der Ermittlung des Bodenwerts berücksichtigt wurden, sind ggf.

die anfallenden Kosten,
die Verwertungserlöse für abgängige Bauteile und
die ersparten Baukosten durch die Verwendung vorhandener Bauteile

zu berücksichtigen.

6.6 Bodenverunreinigungen

(1) Bodenverunreinigungen können vorliegen bei schädlichen Bodenveränderungen, Verdachtsflächen, Altlasten und altlastenverdächtigen Flächen.

(2) Die Wertminderung von entsprechenden Grundstücken kann in Anlehnung an die Kosten ermittelt werden, die für eine Sanierung, Sicherungsmaßnahmen, Bodenuntersuchungen oder andere geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich sind.

(3) Der Umfang des hierfür erforderlichen Aufwands hat sich an der baurechtlich zulässigen bzw. marktüblichen Nutzung des Grundstücks zu orientieren (vgl. § 4 Absatz 4 des Bundesbodenschutzgesetzes – BBodSchG).

6.7 Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen

Hinsichtlich der Ermittlung der Auswirkungen von grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen wird auf Nummer 4 des Zweiten Teils der WertR 2006 verwiesen.

7 Verkehrswert (Marktwert)

Der ermittelte Sachwert (marktangepasster Sachwert unter Berücksichtigung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale) entspricht in der Regel dem Verkehrswert. Liegen aus zusätzlich angewandten Wertermittlungsverfahren abweichende Ergebnisse vor, so sind diese nach § 8 Absatz 1 Satz 3 ImmoWertV bei der Ermittlung des Verkehrswerts entsprechend ihrer Aussagefähigkeit und unter Beachtung der Lage auf dem Grundstücksmarkt zu würdigen.

Anlage 1

Normalherstellungskosten 2010

NHK 2010

Kostenkennwerte für die Kostengruppen 300 und 400 in Euro/​m² Brutto-Grundfläche
einschließlich Baunebenkosten und Umsatzsteuer

Kostenstand 2010

Inhaltsübersicht

1 freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser

2 Doppel- und Reihenendhäuser

3 Reihenmittelhäuser

4 Mehrfamilienhäuser

5 Wohnhäuser mit Mischnutzung, Banken/​Geschäftshäuser

6 Bürogebäude

7 Gemeindezentren, Saalbauten/​Veranstaltungsgebäude

8 Kindergärten, Schulen

9 Wohnheime, Alten-/​Pflegeheime

10 Krankenhäuser, Tageskliniken

11 Beherbergungsstätten, Verpflegungseinrichtungen

12 Sporthallen, Freizeitbäder/​Heilbäder

13 Verbrauchermärkte, Kauf-/​Warenhäuser, Autohäuser

14 Garagen

15 Betriebs-/​Werkstätten, Produktionsgebäude

16 Lagergebäude

17 Sonstige Gebäude

17.1 Museen

17.2 Theater

17.3 Sakralbauten

17.4 Friedhofsgebäude

18 Landwirtschaftliche Betriebsgebäude

18.1 Reithallen, Pferdeställe

18.1.1 Reithallen

18.1.2 Pferdeställe

18.2 Rinderställe, Melkhäuser

18.2.1 Kälberställe

18.2.2 Jungvieh-/​Mastbullen-/​Milchviehställe ohne Melkstand und Warteraum

18.2.3 Milchviehställe mit Melkstand und Milchlager

18.2.4 Melkhäuser mit Milchlager und Nebenräumen als Einzelgebäude ohne Warteraum und Selektion

18.3 Schweineställe

18.3.1 Ferkelaufzuchtställe

18.3.2 Mastschweineställe

18.3.3 Zuchtschweineställe, Deck-/​Warte-/​Abferkelbereich

18.3.4 Abferkelstall als Einzelgebäude

18.4 Geflügelställe

18.4.1 Mastgeflügel, Bodenhaltung (Hähnchen, Puten, Gänse)

18.4.2 Legehennen, Bodenhaltung

18.4.3 Legehennen, Volierenhaltung

18.4.4 Legehennen, Kleingruppenhaltung, ausgestalteter Käfig

18.5 Landwirtschaftliche Mehrzweckhallen

18.6 Außenanlagen zu allen landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden

1 – 3 freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser 2

Keller-, Erdgeschoss Keller-, Erdgeschoss – Dachgeschoss voll ausgebaut Dachgeschoss voll ausgebaut Keller-, Erdgeschoss – Dachgeschoss nicht ausgebaut Dachgeschoss nicht ausgebaut Keller-, Erdgeschoss – Flachdach oder flach geneigtes Dach Flachdach oder flach geneigtes Dach
Standardstufe 1 2 3 4 5 1 2 3 4 5 1 2 3 4 5
freistehende Einfamilienhäuser3 1.01 655 725 835 1 005 1 260 1.02 545 605 695 840 1 050 1.03 705 785 900 1 085 1 360
Doppel- und Reihenendhäuser 2.01 615 685 785 945 1 180 2.02 515 570 655 790 985 2.03 665 735 845 1 020 1 275
Reihenmittelhäuser 3.01 575 640 735 885 1 105 3.02 480 535 615 740 925 3.03 620 690 795 955 1 195

Keller-, Erd-, Obergeschoss Keller-, Erd-, Obergeschoss – Dachgeschoss voll ausgebaut Dachgeschoss voll ausgebaut Keller-, Erd-, Obergeschoss – Dachgeschoss nicht ausgebaut Dachgeschoss nicht ausgebaut Keller-, Erd-, Obergeschoss – Flachdach oder flach geneigtes Dach Flachdach oder flach geneigtes Dach
Standardstufe 1 2 3 4 5 1 2 3 4 5 1 2 3 4 5
freistehende Einfamilienhäuser3 1.11 655 725 835 1 005 1 260 1.12 570 635 730 880 1 100 1.13 665 740 850 1 025 1 285
Doppel- und Reihenendhäuser 2.11 615 685 785 945 1 180 2.12 535 595 685 825 1 035 2.13 625 695 800 965 1 205
Reihenmittelhäuser 3.11 575 640 735 885 1 105 3.12 505 560 640 775 965 3.13 585 650 750 905 1 130

Erdgeschoss, nicht unterkellert Erdgeschoss, nicht unterkellert – Dachgeschoss voll ausgebaut Dachgeschoss voll ausgebaut Erdgeschoss, nicht unterkellert – Dachgeschoss nicht ausgebaut Dachgeschoss nicht ausgebaut Erdgeschoss, nicht unterkellert – Flachdach oder flach geneigtes Dach Flachdach oder flach geneigtes Dach
Standardstufe 1 2 3 4 5 1 2 3 4 5 1 2 3 4 5
freistehende Einfamilienhäuser3 1.21 790 875 1 005 1 215 1 515 1.22 585 650 745 900 1 125 1.23 920 1 025 1 180 1 420 1 775
Doppel- und Reihenendhäuser 2.21 740 825 945 1 140 1 425 2.22 550 610 700 845 1 055 2.23 865 965 1 105 1 335 1 670
Reihenmittelhäuser 3.21 695 770 885 1 065 1 335 3.22 515 570 655 790 990 3.23 810 900 1 035 1 250 1 560

Erd-, Obergeschoss,
nicht unterkellert
Erd-, Obergeschoss, nicht unterkellert – Dachgeschoss voll ausgebaut Dachgeschoss voll ausgebaut Erd-, Obergeschoss, nicht unterkellert – Dachgeschoss nicht ausgebaut Dachgeschoss nicht ausgebaut Erd-, Obergeschoss, nicht unterkellert – Flachdach oder flach geneigtes Dach Flachdach oder flach geneigtes Dach
Standardstufe 1 2 3 4 5 1 2 3 4 5 1 2 3 4 5
freistehende Einfamilienhäuser3 1.31 720 800 920 1 105 1 385 1.32 620 690 790 955 1 190 1.33 785 870 1 000 1 205 1 510
Doppel- und Reihenendhäuser 2.31 675 750 865 1 040 1 300 2.32 580 645 745 895 1 120 2.33 735 820 940 1 135 1 415
Reihenmittelhäuser 3.31 635 705 810 975 1 215 3.32 545 605 695 840 1 050 3.33 690 765 880 1 060 1 325

2
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von 17 %
3
Korrekturfaktor für freistehende Zweifamilienhäuser: 1,05

4 Mehrfamilienhäuser 4

Standardstufe
3 4 5
4.1 Mehrfamilienhäuser5,6 mit bis zu 6 WE 825 985 1 190
4.2 Mehrfamilienhäuser5,6 mit 7 bis 20 WE 765 915 1 105
4.3 Mehrfamilienhäuser5,6 mit mehr als 20 WE 755 900 1 090

4 einschließlich Baunebenkosten in Höhe von Gebäudeart 4.1 – 4.3 19 %

5 Korrekturfaktoren für die Wohnungsgröße ca.  35 m2 WF/​WE = 1,10
ca.  50 m2 WF/​WE = 1,00
ca. 135 m2 WF/​WE = 0,85

6 Korrekturfaktoren für die Grundrissart Einspänner = 1,05
Zweispänner = 1,00
Dreispänner = 0,97
Vierspänner = 0,95

5 Wohnhäuser mit Mischnutzung, Banken/​Geschäftshäuser 7

Standardstufe
3 4 5
5.1 Wohnhäuser mit Mischnutzung 8,9,10 860 1 085 1 375
5.2 Banken und Geschäftshäuser mit Wohnungen11 890 1 375 1 720
5.3 Banken und Geschäftshäuser ohne Wohnungen 930 1 520 1 900

7 einschließlich Baunebenkosten in Höhe von Gebäudeart 5.1 18 %
Gebäudeart 5.2 – 5.3 22 %

8 Korrekturfaktoren für die Wohnungsgröße ca.  35 m2 WF/​WE = 1,10
ca.  50 m2 WF/​WE = 1,00
ca. 135 m2 WF/​WE = 0,85

9 Korrekturfaktoren für die Grundrissart Einspänner = 1,05
Zweispänner = 1,00
Dreispänner = 0,97
Vierspänner = 0,95

10
Wohnhäuser mit Mischnutzung sind Gebäude mit überwiegend Wohnnutzung und einem geringen gewerblichen Anteil. Anteil der Wohnfläche ca. 75 %. Bei deutlich abweichenden Nutzungsanteilen ist eine Ermittlung durch Gebäudemix sinnvoll.

11
Geschäftshäuser sind Gebäude mit überwiegend gewerblicher Nutzung und einem geringen Wohnanteil. Anteil der Wohnfläche ca. 20 bis 25 %.

6 Bürogebäude 12

Standardstufe
3 4 5
6.1 Bürogebäude, Massivbau 1 040 1 685 1 900
6.2 Bürogebäude, Stahlbetonskelettbau 1 175 1 840 2 090

12 einschließlich Baunebenkosten in Höhe von Gebäudeart 6.1 – 6.2 18 %

7 Gemeindezentren, Saalbauten/​Veranstaltungsgebäude 13

Standardstufe
3 4 5
7.1 Gemeindezentren 1 130 1 425 1 905
7.2 Saalbauten/​Veranstaltungsgebäude 1 355 1 595 2 085

13 einschließlich Baunebenkosten in Höhe von Gebäudeart 7.1 – 7.2 18 %

8 Kindergärten, Schulen 14

Standardstufe
3 4 5
8.1 Kindergärten 1 300 1 495 1 900
8.2 Allgemeinbildende Schulen, Berufsbildende Schulen 1 450 1 670 2 120
8.3 Sonderschulen 1 585 1 820 2 315

14 einschließlich Baunebenkosten in Höhe von Gebäudeart 8.1 20 %
Gebäudeart 8.2 21 %
Gebäudeart 8.3 17 %

9 Wohnheime, Alten-/​Pflegeheime 15

Standardstufe
3 4 5
9.1 Wohnheime/​Internate 1 000 1 225 1 425
9.2 Alten-/​Pflegeheime 1 170 1 435 1 665

15 einschließlich Baunebenkosten in Höhe von Gebäudeart 9.1 – 9.2 18 %

10 Krankenhäuser, Tageskliniken 16

Standardstufe
3 4 5
10.1 Krankenhäuser/​Kliniken 1 720 2 080 2 765
10.2 Tageskliniken/​Ärztehäuser 1 585 1 945 2 255

16 einschließlich Baunebenkosten in Höhe von Gebäudeart 10.1 – 10.2 21 %

11 Beherbergungsstätten, Verpflegungseinrichtungen 17

Standardstufe
3 4 5
11.1 Hotels 1 385 1 805 2 595

17 einschließlich Baunebenkosten in Höhe von Gebäudeart 11.1 21 %

12 Sporthallen, Freizeitbäder/​Heilbäder 18

Standardstufe
3 4 5
12.1 Sporthallen (Einfeldhallen) 1 320 1 670 1 955
12.2 Sporthallen (Dreifeldhallen/​Mehrzweckhallen) 1 490 1 775 2 070
12.3 Tennishallen 1 010 1 190 1 555
12.4 Freizeitbäder/​Heilbäder 2 450 2 985 3 840

18 einschließlich Baunebenkosten in Höhe von Gebäudeart 12.1 + 12.3 17 %
Gebäudeart 12.2 19 %
Gebäudeart 12.4 24 %

13 Verbrauchermärkte, Kauf-/​Warenhäuser, Autohäuser 19

Standardstufe
3 4 5
13.1 Verbrauchermärkte  720  870 1 020
13.2 Kauf-/​Warenhäuser 1 320 1 585 1 850
13.3 Autohäuser ohne Werkstatt  940 1 240 1 480

19 einschließlich Baunebenkosten in Höhe von Gebäudeart 13.1 16 %
Gebäudeart 13.2 22 %
Gebäudeart 13.3 21 %

14 Garagen 20

Standardstufe
3 4 5
14.1 Einzelgaragen/​Mehrfachgaragen21 245 485 780
14.2 Hochgaragen 480 655 780
14.3 Tiefgaragen 560 715 850
14.4 Nutzfahrzeuggaragen 530 680 810

20 einschließlich Baunebenkosten in Höhe von Gebäudeart 14.1 12 %
Gebäudeart 14.2 – 14.3 15 %
Gebäudeart 14.4 13 %
21
Standardstufe 3: Fertiggaragen;
Standardstufe 4: Garagen in Massivbauweise;
Standardstufe 5: individuelle Garagen in Massivbauweise mit besonderen Ausführungen wie Ziegeldach, Gründach, Bodenbeläge, Fliesen o.Ä., Wasser, Abwasser und Heizung

15 Betriebs-/​Werkstätten, Produktionsgebäude 22

Standardstufe
3 4 5
15.1 Betriebs-/​Werkstätten, eingeschossig 970 1 165 1 430
15.2 Betriebs-/​Werkstätten, mehrgeschossig, ohne Hallenanteil 910 1 090 1 340
15.3 Betriebs-/​Werkstätten, mehrgeschossig, hoher Hallenanteil 620  860 1 070
15.4 Industrielle Produktionsgebäude, Massivbauweise 950 1 155 1 440
15.5 Industrielle Produktionsgebäude, überwiegend Skelettbauweise 700  965 1 260

22 einschließlich Baunebenkosten in Höhe von Gebäudeart 15.1 – 15.4 19 %
Gebäudeart 15.5 18 %

16 Lagergebäude 23

Standardstufe
3 4 5
16.1 Lagergebäude ohne Mischnutzung, Kaltlager 350  490  640
16.2 Lagergebäude mit bis zu 25 % Mischnutzung24 550  690  880
16.3 Lagergebäude mit mehr als 25 % Mischnutzung24 890 1 095 1 340

23 einschließlich Baunebenkosten in Höhe von Gebäudeart 16.1 16 %
Gebäudeart 16.2 17 %
Gebäudeart 16.3 18 %
24
Lagergebäude mit Mischnutzung sind Gebäude mit einem überwiegenden Anteil an Lagernutzung und einem geringeren Anteil an anderen Nutzungen wie Büro, Sozialräume, Ausstellungs- oder Verkaufsflächen etc.

17 Sonstige Gebäude 25

Standardstufe
3 4 5
17.1 Museen 1 880 2 295 2 670
17.2 Theater 2 070 2 625 3 680
17.3 Sakralbauten 1 510 2 060 2 335
17.4 Friedhofsgebäude 1 320 1 490 1 720

25 einschließlich Baunebenkosten in Höhe von Gebäudeart 17.1 18 %
Gebäudeart 17.2 22 %
Gebäudeart 17.3 16 %
Gebäudeart 17.4 19 %

18 Landwirtschaftliche Betriebsgebäude

18.1 Reithallen, Pferdeställe

18.1.1 Reithallen

Standardstufe
3 4 5
300 Bauwerk – Baukonstruktion 215 235 280
400 Bauwerk – Technische Anlagen 20 25 30
Bauwerk 235 260 310
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von 12 %
Traufhöhe 5,00 m
BGF/​Nutzeinheit

Korrekturfaktoren Gebäudegröße BGF
  500 m2 1,20
1 000 m2 1,00
1 500 m2 0,90

18.1.2 Pferdeställe

Standardstufe
3 4 5
300 Bauwerk – Baukonstruktion 310 450 535
400 Bauwerk – Technische Anlagen 55 70 90
Bauwerk 365 520 625
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von 12 %
Traufhöhe 3,50 m
BGF/​Nutzeinheit 15,00 – 20,00 m2/​Tier

Korrekturfaktoren Gebäudegröße BGF
250 m2 1,20
500 m2 1,00
750 m2 0,90

18.2 Rinderställe, Melkhäuser

18.2.1 Kälberställe

Standardstufe
3 4 5
300 Bauwerk – Baukonstruktion 335 375 455
400 Bauwerk – Technische Anlagen 145 165 195
Bauwerk 480 540 650
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von 12 %
Traufhöhe 3,00 m
BGF/​Nutzeinheit 4,00 – 4,50 m²/​Tier

Korrekturfaktoren Gebäudegröße BGF Unterbau
100 m2 1,20 Güllekanäle (Tiefe 1,00 m) 1,05
150 m2 1,00 ohne Güllekanäle 1,00
250 m2 0,90

18.2.2 Jungvieh-/​Mastbullen-/​Milchviehställe ohne Melkstand und Warteraum

Standardstufe
3 4 5
300 Bauwerk – Baukonstruktion 235 260 310
400 Bauwerk – Technische Anlagen 55 65 80
Bauwerk 290 325 390
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von 12 %
Traufhöhe 4,00 m
BGF/​Nutzeinheit 6,50 – 10,50 m²/​Tier

Korrekturfaktoren Gebäudegröße BGF Unterbau
  500 m2 1,20 Güllekanäle (Tiefe 1,00 m) 1,20
1 000 m2 1,00 ohne Güllekanäle 1,00
1 500 m2 0,90 Güllelagerraum (Tiefe 2,00 m) 1,40

18.2.3 Milchviehställe mit Melkstand und Milchlager

Standardstufe
3 4 5
300 Bauwerk – Baukonstruktion 225 255 310
400 Bauwerk – Technische Anlagen 100 110 130
Bauwerk 325 365 440
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von 12 %
Traufhöhe 4,00 m
BGF/​Nutzeinheit 10,00 – 15,00 m2/​Tier

Korrekturfaktoren Gebäudegröße BGF Unterbau
1 000 m2 1,20 Güllekanäle (Tiefe 1,00 m) 1,20
1 500 m2 1,00 ohne Güllekanäle 1,00
2 000 m2 0,90 Güllelagerraum (Tiefe 2,00 m) 1,40

18.2.4 Melkhäuser mit Milchlager und Nebenräumen als Einzelgebäude ohne Warteraum und Selektion

Standardstufe
3 4 5
300 Bauwerk – Baukonstruktion  700  780  935
400 Bauwerk – Technische Anlagen  470  520  625
Bauwerk 1 170 1 300 1 560
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von 12 %
Traufhöhe 3,00 m
BGF/​Nutzeinheit

Korrekturfaktoren Gebäudegröße BGF
100 m2 1,20
150 m2 1,00
250 m2 0,90

18.3 Schweineställe

18.3.1 Ferkelaufzuchtställe

Standardstufe
3 4 5
300 Bauwerk – Baukonstruktion 300 330 395
400 Bauwerk – Technische Anlagen 155 175 215
Bauwerk 455 505 610
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von 12 %
Traufhöhe 3,00 m
BGF/​Nutzeinheit 0,45 – 0,65 m2/​Tier

Korrekturfaktoren Gebäudegröße BGF Unterbau
400 m2 1,20 Güllekanäle (Tiefe 0,60 m) 1,10
600 m2 1,00 ohne Güllekanäle 1,00
800 m2 0,90 Güllelagerraum (Tiefe 1,50 m) 1,20

18.3.2 Mastschweineställe

Standardstufe
3 4 5
300 Bauwerk – Baukonstruktion 290 325 400
400 Bauwerk – Technische Anlagen 125 145 170
Bauwerk 415 470 570
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von 12 %
Traufhöhe 3,00 m
BGF/​Nutzeinheit 0,90 – 1,30 m2/​Tier

Korrekturfaktoren Gebäudegröße BGF Unterbau
  750 m2 1,20 Güllekanäle (Tiefe 0,60 m) 1,10
1 250 m2 1,00 ohne Güllekanäle 1,00
2 000 m2 0,90 Güllelagerraum (Tiefe 1,50 m) 1,20

18.3.3 Zuchtschweineställe, Deck-/​Warte-/​Abferkelbereich

Standardstufe
3 4 5
300 Bauwerk – Baukonstruktion 305 340 405
400 Bauwerk – Technische Anlagen 165 180 220
Bauwerk 470 520 625
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von 12 %
Traufhöhe 3,00 m
BGF/​Nutzeinheit 4,50 – 5,00 m2/​Tier

Korrekturfaktoren Gebäudegröße BGF Unterbau
  750 m2 1,20 Güllekanäle (Tiefe 0,60 m) 1,10
1 250 m2 1,00 ohne Güllekanäle 1,00
2 000 m2 0,90 Güllelagerraum (Tiefe 1,50 m) 1,20

18.3.4 Abferkelstall als Einzelgebäude

Standardstufe
3 4 5
300 Bauwerk – Baukonstruktion 320 350 420
400 Bauwerk – Technische Anlagen 205 235 280
Bauwerk 525 585 700
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von 12 %
Traufhöhe 3,00 m
BGF/​Nutzeinheit 6,30 – 6,50 m2/​Tier

Korrekturfaktoren Gebäudegröße BGF Unterbau
200 m2 1,20 Güllekanäle (Tiefe 0,60 m) 1,10
400 m2 1,00 ohne Güllekanäle 1,00
600 m2 0,90

18.4 Geflügelställe

18.4.1 Mastgeflügel, Bodenhaltung (Hähnchen, Puten, Gänse)

Standardstufe
3 4 5
300 Bauwerk – Baukonstruktion 210 235 280
400 Bauwerk – Technische Anlagen 50 55 70
Bauwerk 260 290 350
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von 12 %
Traufhöhe 3,00 m
BGF/​Nutzeinheit 0,05 – 0,06 m2/​Tier

Korrekturfaktoren Gebäudegröße BGF
1 000 m2 1,20
1 900 m2 1,00
3 800 m2 0,90

18.4.2 Legehennen, Bodenhaltung

Standardstufe
3 4 5
300 Bauwerk – Baukonstruktion 290 325 390
400 Bauwerk – Technische Anlagen 130 145 170
Bauwerk 420 470 560
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von 12 %
Traufhöhe 3,00 m
BGF/​Nutzeinheit 0,15 – 0,20 m2/​Tier

Korrekturfaktoren Gebäudegröße BGF Unterbau
1 000 m2 1,20 Kotgrube (Tiefe 1,00 m) 1,10
2 500 m2 1,00
3 500 m2 0,90

18.4.3 Legehennen, Volierenhaltung

Standardstufe
3 4 5
300 Bauwerk – Baukonstruktion 335 370 445
400 Bauwerk – Technische Anlagen 275 305 365
Bauwerk 610 675 810
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von 12 %
Traufhöhe 3,00 m
BGF/​Nutzeinheit 0,07 – 0,10 m2/​Tier

Korrekturfaktoren Gebäudegröße BGF
  500 m2 1,20
1 600 m2 1,00
2 200 m2 0,90

18.4.4 Legehennen, Kleingruppenhaltung, ausgestalteter Käfig

Standardstufe
3 4 5
300 Bauwerk – Baukonstruktion 340 370 450
400 Bauwerk – Technische Anlagen 335 370 445
Bauwerk 675 740 895
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von 12 %
Traufhöhe 3,00 m
BGF/​Nutzeinheit 0,05 – 0,07 m2/​Tier

Korrekturfaktoren Gebäudegröße BGF
  500 m2 1,20
1 200 m2 1,00
1 500 m2 0,90

18.5 Landwirtschaftliche Mehrzweckhallen

Standardstufe
3 4 5
300 Bauwerk – Baukonstruktion 230 255 330
400 Bauwerk – Technische Anlagen 15 15 20
Bauwerk 245 270 350
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von 11 %
Traufhöhe 5,00 m
BGF/​Nutzeinheit

Korrekturfaktoren Gebäudegröße BGF Unterbau
  250 m2 1,20 Remise (ohne Betonboden) 0,80
  800 m2 1,00
1 500 m2 0,90

18.6 Außenanlagen zu allen landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden

Raufutter-Fahrsilo 60 –   100 €/​m3 Nutzraum
Kraftfutter-Hochsilo 170 –   350 €/​m3 Nutzraum
Fertigfutter-Hochsilo 170 –   350 €/​m3 Nutzraum
Mistlager 60 –   100 €/​m3 Nutzraum
Beton-Güllebehälter 30 –    60 €/​m3 Nutzraum
Waschplatz (4,00 x 5,00 m) mit Kontrollschacht und Ölabscheider 4 000 – 5 000 €/​Stck.
Vordach am Hauptdach angeschleppt 80 –   100 €/​m2
Hofbefestigung aus Beton-Verbundsteinen 40 –    50 €/​m2
Laufhof für Rinder 70 –   100 €/​m2 Nutzraum
Auslauf mit Spaltenboden 150 –   220 €/​m2 Nutzraum
Auslauf, Wintergarten für Geflügel 100 –   120 €/​m2 Nutzraum
Schüttwände bis 3,00 m Höhe 100 –   125 €/​m2

Anlage 2

Beschreibung der Gebäudestandards

Inhaltsübersicht
Tabelle 1 Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser
Anwendungsbeispiel für Tabelle 1
Tabelle 2 Mehrfamilienhäuser, Wohnhäuser mit Mischnutzung
Tabelle 3 Bürogebäude, Banken, Geschäftshäuser
Tabelle 4 Gemeindezentren, Saalbauten/​Veranstaltungsgebäude, Kindergärten, Schulen
Tabelle 5 Wohnheime, Alten-/​Pflegeheime, Krankenhäuser, Tageskliniken, Beherbergungsstätten, Verpflegungseinrichtungen
Tabelle 6 Sporthallen, Freizeitbäder/​Heilbäder
Tabelle 7 Verbrauchermärkte, Kauf-/​Warenhäuser, Autohäuser
Tabelle 8 Garagen
Tabelle 9 Betriebs-/​Werkstätten, Produktionsgebäude, Lagergebäude
Tabelle 10 Reithallen
Tabelle 11 Pferdeställe
Tabelle 12 Rinderställe und Melkhäuser
Tabelle 13 Schweineställe
Tabelle 14 Geflügelställe
Tabelle 15 Landwirtschaftliche Mehrzweckhallen

Tabelle 1: Beschreibung der Gebäudestandards für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser

Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die in der Tabelle angegebenen Jahreszahlen beziehen sich auf die im jeweiligen Zeitraum gültigen Wärmeschutzanforderungen; in Bezug auf das konkrete Bewertungsobjekt ist zu prüfen, ob von diesen Wärmeschutzanforderungen abgewichen wird. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010).

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Standardstufe Wägungs-
anteil
1 2 3 4 5
Außenwände Holzfachwerk, Ziegelmauerwerk; Fugenglattstrich, Putz, Verkleidung mit Faserzementplatten, Bitumen-schindeln oder einfachen Kunststoffplatten; kein oder deutlich nicht zeitgemäßer Wärmeschutz (vor ca. 1980) ein-/​zweischaliges Mauerwerk, z. B. Gitterziegel oder Hohlblocksteine; verputzt und gestrichen oder Holzverkleidung; nicht zeitgemäßer Wärmeschutz (vor ca. 1995) ein-/​zweischaliges Mauerwerk, z. B. aus Leichtziegeln, Kalksandsteinen, Gasbetonsteinen; Edelputz; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995) Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet, Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005) aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer-/​Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; Dämmung im Passivhausstandard 23
Dach Dachpappe, Faserzementplatten/​Wellplatten; keine bis geringe Dachdämmung einfache Betondachsteine oder Tondachziegel, Bitumenschindeln; nicht zeitgemäße Dachdämmung (vor ca. 1995) Faserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Rinnen und Fallrohre aus Zinkblech; Dachdämmung (nach ca. 1995) glasierte Tondachziegel, Flachdachausbildung tlw. als Dachterrassen; Konstruktion in Brettschichtholz, schweres Massivflachdach; besondere Dachformen, z. B. Mansarden-, Walmdach; Aufsparrendämmung, überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005) hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung, befahrbares Flachdach; aufwendig gegliederte Dachlandschaft, sichtbare Bogendachkonstruktionen; Rinnen und Fallrohre aus Kupfer; Dämmung im Passivhausstandard 15
Fenster und
Außentüren
Einfachverglasung; einfache Holztüren Zweifachverglasung (vor ca. 1995); Haustür mit nicht zeitgemäßem Wärmeschutz (vor ca. 1995) Zweifachverglasung (nach ca. 1995), Rollläden (manuell); Haustür mit zeitgemäßem Wärmeschutz (nach ca. 1995) Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, Rollläden (elektr.); höherwertige Türanlage z. B. mit Seitenteil, besonderer Einbruchschutz große feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen Materialien 11
Innenwände
und -türen
Fachwerkwände, einfache Putze/​Lehmputze, einfache Kalkanstriche; Füllungstüren, gestrichen, mit einfachen Beschlägen ohne Dichtungen massive tragende Innenwände, nicht tragende Wände in Leichtbauweise
(z. B. Holzständerwände mit Gipskarton), Gipsdielen; leichte Türen, Stahlzargen
nicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere Türen, Holzzargen Sichtmauerwerk, Wandvertäfelungen (Holzpaneele); Massivholztüren, Schiebetürelemente, Glastüren, strukturierte Türblätter gestaltete Wandabläufe
(z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Vertäfelungen (Edelholz, Metall), Akustikputz, Brandschutzverkleidung; raumhohe aufwendige Türelemente
11
Decken-
konstruktion
und Treppen
Holzbalkendecken ohne Füllung, Spalierputz; Weichholztreppen in einfacher Art und Ausführung; kein Trittschallschutz Holzbalkendecken mit Füllung, Kappendecken; Stahl- oder Hartholztreppen in einfacher Art und Ausführung Beton- und Holzbalkendecken mit Tritt- und Luftschallschutz (z. B. schwimmender Estrich); geradläufige Treppen aus Stahlbeton oder Stahl, Harfentreppe, Trittschallschutz Decken mit größerer Spannweite, Deckenverkleidung (Holzpaneele/​Kassetten); gewendelte Treppen aus Stahlbeton oder Stahl, Hartholztreppenanlage in besserer Art und Ausführung Decken mit großen Spannweiten, gegliedert, Deckenvertäfelungen (Edelholz, Metall); breite Stahlbeton-, Metall- oder Hartholztreppenanlage mit hochwertigem Geländer 11
Fußböden ohne Belag Linoleum-, Teppich-, Laminat- und PVC-Böden einfacher Art und Ausführung Linoleum-, Teppich-, Laminat- und PVC-Böden besserer Art und Ausführung, Fliesen, Kunststeinplatten Natursteinplatten, Fertigparkett, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion hochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholz-böden auf gedämmter Unterkonstruktion 5
Sanitär-
einrichtungen
einfaches Bad mit Stand-WC, Installation auf Putz, Ölfarbenanstrich, einfache PVC-Bodenbeläge 1 Bad mit WC, Dusche oder Badewanne; einfache Wand- und Bodenfliesen, teilweise gefliest 1 Bad mit WC, Dusche und Badewanne, Gäste-WC; Wand- und Bodenfliesen, raumhoch gefliest 1 – 2 Bäder mit tlw. zwei Waschbecken, tlw. Bidet/​Urinal, Gäste-WC, bodengleiche Dusche; Wand- und Bodenfliesen; jeweils in gehobener Qualität mehrere großzügige, hochwertige Bäder, Gäste-WC; hochwertige Wand- und Bodenplatten (oberflächenstrukturiert, Einzel- und Flächendekors) 9
Heizung Einzelöfen, Schwerkraftheizung Fern- oder Zentralheizung, einfache Warmluftheizung, einzelne Gasaußenwandthermen, Nachtstromspeicher-, Fußbodenheizung (vor ca. 1995) elektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder Brennwertkessel Fußbodenheizung, Solarkollektoren für Warmwasser­erzeugung, zusätzlicher
Kaminanschluss
Solarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung, Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme; aufwendige zusätzliche Kaminanlage 9
Sonstige
technische
Ausstattung
sehr wenige Steckdosen, Schalter und Sicherungen, kein Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter), Leitungen teilweise auf Putz wenige Steckdosen, Schalter und Sicherungen zeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen, Zählerschrank (ab ca. 1985) mit Unterverteilung und Kippsicherungen zahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe, hochwertige Abdeckungen, dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher, mehrere LAN- und Fernsehanschlüsse Video- und zentrale Alarmanlage, zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage, Bussystem 6

Anwendungsbeispiel für Tabelle 1

Einfamilienhaus freistehend;

Gebäudeart: 1.01

Keller-, Erdgeschoss, ausgebautes Dachgeschoss

Nach sachverständiger Würdigung werden den in Tabelle 1 angegebenen Standardmerkmalen die zutreffenden ­Standardstufen zugeordnet. Eine Mehrfachnennung ist möglich, wenn die verwendeten Bauteile Merkmale mehrerer Standardstufen aufweisen, z. B. im Bereich Fußboden 50 % Teppichbelag und 50 % Parkett.

Standardstufe Wägungs-
anteil
1 2 3 4 5
Außenwände 1 23
Dächer 0,5 0,5 15
Außentüren und Fenster 1 11
Innenwände und -türen 0,5 0,5 11
Deckenkonstruktion und Treppen 1 11
Fußböden 0,5 0,5 5
Sanitäreinrichtungen 1 9
Heizung 0,6 0,4 9
Sonstige technische Ausstattung 0,5 0,5 6
Kostenkennwerte für Gebäudeart 1.01: 655 €/​m2 BGF 725 €/​m2 BGF 835 €/​m2 BGF 1 005 €/​m2 BGF 1 260 €/​m2 BGF
Außenwände 1 x 23 % x 835 €/​m2 BGF = 192 €/​m2 BGF
Dächer 0,5 x 15 % x 835 €/​m2 BGF + 0,5 x 15 % x 1 005 €/​m2 BGF = 138 €/​m2 BGF
Außentüren und Fenster 1 x 11 % x 1 005 €/​m2 BGF = 111 €/​m2 BGF
Innenwände 0,5 x 11 % x 835 €/​m2 BGF + 0,5 x 11 % x 1 005 €/​m2 BGF = 101 €/​m2 BGF
Deckenkonstruktion und Treppen 1 x 11 % x 1 005 €/​m2 BGF = 111 €/​m2 BGF
Fußböden 0,5 x 5 % x 835 €/​m2 BGF + 0,5 x 5 % x 1 005 €/​m2 BGF = 46 €/​m2 BGF
Sanitäreinrichtungen 1 x 9 % x 655 €/​m2 BGF = 59 €/​m2 BGF
Heizung 0,6 x 9 % x 835 €/​m2 BGF + 0,4 x 9 % x 1 005 €/​m2 BGF = 81 €/​m2 BGF
Sonstige technische Ausstattung 0,5 x 6 % x 655 €/​m2 BGF + 0,5 x 6 % x 725 €/​m2 BGF = 41 €/​m2 BGF
Kostenkennwert (Summe) 880 €/​m2 BGF

Tabelle 2: Beschreibung der Gebäudestandards für Mehrfamilienhäuser, Wohnhäuser mit Mischnutzung

Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die in der Tabelle angegebenen Jahreszahlen beziehen sich auf die im jeweiligen Zeitraum gültigen Wärmeschutzanforderungen; in Bezug auf das konkrete Bewertungsobjekt ist zu prüfen, ob von diesen Wärmeschutzanforderungen abgewichen wird. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.

Standardstufe
3 4 5
Außenwände ein-/​zweischaliges Mauerwerk, z. B. aus Leichtziegeln, Kalksandsteinen, Gasbetonsteinen; Edelputz; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995) Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet, Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005) aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer-/​Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; hochwertigste Dämmung
Dach Faserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995) glasierte Tondachziegel; Flachdachausbildung tlw. als Dachterrasse; Konstruktion in Brettschichtholz, schweres Massivflachdach; besondere Dachform, z. B. Mansarden-, Walmdach; Aufsparrendämmung, überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005) hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung, befahrbares Flachdach; stark überdurchschnittliche Dämmung
Fenster und
Außentüren
Zweifachverglasung (nach ca. 1995), Rollläden (manuell); Haustür mit zeitgemäßem Wärmeschutz (nach ca. 1995) Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, Rollläden (elektr.); höherwertige Türanlagen z. B. mit Seitenteil, besonderer Einbruchschutz große feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen Materialien
Innenwände und
-türen
nicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere Türen Sichtmauerwerk; Massivholztüren, Schiebetürelemente, Glastüren, strukturierte Türblätter gestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Brandschutzverkleidung; raumhohe aufwendige Türelemente
Deckenkonstruktion Betondecken mit Tritt- und Luftschallschutz (z. B. schwimmender Estrich); einfacher Putz zusätzlich Deckenverkleidung Deckenvertäfelungen (Edelholz, Metall)
Fußböden Linoleum-, Teppich-, Laminat- und PVC-Böden besserer Art und Ausführung, Fliesen, Kunststeinplatten Natursteinplatten, Fertigparkett, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion hochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion
Sanitäreinrichtungen 1 Bad mit WC je Wohneinheit; Dusche und Badewanne; Wand- und Bodenfliesen, raumhoch gefliest 1 bis 2 Bäder je Wohneinheit mit tlw. zwei Waschbecken, tlw. Bidet/​Urinal, Gäste-WC, bodengleiche Dusche; Wand- und Bodenfliesen jeweils in gehobener Qualität 2 und mehr Bäder je Wohneinheit; hochwertige Wand- und Bodenplatten (oberflächenstrukturiert, Einzel- und Flächendekors)
Heizung elektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder Brennwertkessel Fußbodenheizung, Solarkollektoren für Warmwassererzeugung Solarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung, Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme
Sonstige technische Ausstattung zeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Zählerschrank (ab ca. 1985) mit Unterverteilung und Kippsicherungen zahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe, hochwertige Abdeckungen, dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher, mehrere LAN- und Fernsehanschlüsse, Personenaufzugsanlagen Video- und zentrale Alarmanlage, zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage; Bussystem; aufwendige Personenaufzugsanlagen

Tabelle 3: Beschreibung der Gebäudestandards für Bürogebäude, Banken, Geschäftshäuser

Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die in der Tabelle angegebenen Jahreszahlen beziehen sich auf die im jeweiligen Zeitraum gültigen Wärmeschutzanforderungen; in Bezug auf das konkrete Bewertungsobjekt ist zu prüfen, ob von diesen Wärmeschutzanforderungen abgewichen wird. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.

Standardstufe
3 4 5
Außenwände ein-/​zweischalige Konstruktion; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995) Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet, Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005) aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer-/​Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; Vorhangfassade aus Glas; stark überdurchschnittliche Dämmung
Dach Faserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995) glasierte Tondachziegel; schweres Massivflachdach; besondere Dachform; überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005) hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer; Dachbegrünung; befahrbares Flachdach; aufwendig gegliederte Dachlandschaft; stark überdurchschnittliche Dämmung
Fenster und
Außentüren
Zweifachverglasung (nach ca. 1995) Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, höherwertige Türanlagen große feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen Materialien; Automatiktüren
Innenwände und
-türen
nicht tragende Innenwände in massiver Ausführung; schwere Türen Sichtmauerwerk, Massivholztüren, Schiebetürelemente, Glastüren, Innenwände für flexible Raumkonzepte (größere statische Spannweiten der Decken) gestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Wände aus großformatigen Glaselementen, Akustikputz, tlw. Automatiktüren; rollstuhlgerechte Bedienung
Deckenkonstruktion Betondecken mit Tritt- und Luftschallschutz; einfacher Putz; abgehängte Decken höherwertige abgehängte
Decken
Deckenvertäfelungen (Edelholz, Metall)
Fußböden Linoleum- oder Teppich-Böden besserer Art und Ausführung; Fliesen, Kunststeinplatten Natursteinplatten, Fertigparkett, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion hochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion
Sanitäreinrichtungen ausreichende Anzahl von Toilettenräumen in Standard-Ausführung Toilettenräume in gehobenem Standard großzügige Toilettenanlagen jeweils mit Sanitäreinrichtung in gehobener Qualität
Heizung elektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder Brennwertkessel Fußbodenheizung; Solarkollektoren für Warmwassererzeugung Solarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung, Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme; Klimaanlage
Sonstige technische Ausstattung zeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Zählerschrank (ab ca. 1985) mit Unterverteilung und Kippsicherungen; Kabelkanäle; Blitzschutz zahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe; hochwertige Abdeckungen, hochwertige Beleuchtung; Doppelboden mit Bodentanks zur Verkabelung; ausreichende Anzahl von LAN-Anschlüssen; dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Messverfahren von Verbrauch, Regelung von Raumtemperatur und Raumfeuchte, Sonnenschutzsteuerung; elektronische Zugangskontrolle; Personenaufzugsanlagen Video- und zentrale Alarmanlage; zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage, Bussystem; aufwendige Personenaufzugsanlagen

Tabelle 4: Beschreibung der Gebäudestandards für Gemeindezentren, Saalbauten/​Veranstaltungsgebäude, Kindergärten, Schulen

Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die in der Tabelle angegebenen Jahreszahlen beziehen sich auf die im jeweiligen Zeitraum gültigen Wärmeschutzanforderungen; in Bezug auf das konkrete Bewertungsobjekt ist zu prüfen, ob von diesen Wärmeschutzanforderungen abgewichen wird. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.

Standardstufe
3 4 5
Außenwände ein-/​zweischalige Konstruktion; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995) Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet; Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005) aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer-/​Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; stark überdurchschnittliche Dämmung
Dach Faserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995) glasierte Tondachziegel; besondere Dachform; Dämmung (nach ca. 2005) hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung, befahrbares Flachdach; aufwendig gegliederte Dachlandschaft, stark überdurchschnittliche Dämmung
Fenster und
Außentüren
Zweifachverglasung (nach ca. 1995) Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, höherwertige Türanlagen große feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen Materialien
Innenwände und
-türen
nicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere und große Türen Sichtmauerwerk, Massivholztüren, Schiebetürelemente, Glastüren gestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Vertäfelungen (Edelholz, Metall), Akustikputz, raumhohe aufwendige Türelemente; tlw. Automatiktüren; rollstuhlgerechte Bedienung
Deckenkonstruktion Betondecken mit Tritt- und Luftschallschutz; einfacher Putz; abgehängte Decken Decken mit großen Spannweiten, Deckenverkleidung Decken mit größeren Spannweiten
Fußböden Linoleum- oder Teppich-Böden besserer Art und Ausführung; Fliesen, Kunststeinplatten Natursteinplatten, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion hochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion
Sanitäreinrichtungen ausreichende Anzahl von Toilettenräumen in Standard-Ausführung Toilettenräume in gehobenem Standard großzügige Toilettenanlagen mit Sanitäreinrichtung in gehobener Qualität
Heizung elektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder Brennwertkessel Solarkollektoren für Warmwassererzeugung; Fußbodenheizung Solarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung; Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme; Klimaanlage
Sonstige technische Ausstattung zeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Zählerschrank (ab 1985) mit Unterverteilung und Kippsicherungen; Kabelkanäle; Blitzschutz zahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe; hochwertige Abdeckungen, hochwertige Beleuchtung; Doppelboden mit Bodentanks zur Verkabelung, ausreichende Anzahl von LAN-Anschlüssen; dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Messverfahren von Raumtemperatur, Raumfeuchte, Verbrauch, Einzelraumregelung, Sonnenschutzsteuerung; elektronische Zugangskontrolle; Personenaufzugsanlagen Video- und zentrale Alarmanlage; zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage, Bussystem

Tabelle 5: Beschreibung der Gebäudestandards für Wohnheime, Alten-/​Pflegeheime, Krankenhäuser, Tageskliniken, Beherbergungsstätten, Verpflegungseinrichtungen

Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die in der Tabelle angegebenen Jahreszahlen beziehen sich auf die im jeweiligen Zeitraum gültigen Wärmeschutzanforderungen; in Bezug auf das konkrete Bewertungsobjekt ist zu prüfen, ob von diesen Wärmeschutzanforderungen abgewichen wird. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.

Standardstufe
3 4 5
Außenwände ein-/​zweischalige Konstruktion; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995) Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet, Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005) aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer-/​Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; hochwertigste Dämmung
Dach Faserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995) glasierte Tondachziegel; besondere Dachformen; überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005) hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung, befahrbares Flachdach; aufwendig gegliederte Dachlandschaft, sichtbare; hochwertigste Dämmung
Fenster und
Außentüren
Zweifachverglasung (nach ca. 1995);
nur Wohnheime, Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser und Tageskliniken: Automatik-Eingangstüren
Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen;
nur Beherbergungsstätten und Verpflegungseinrichtungen: Automatik-Eingangstüren
große feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz)
Innenwände und
-türen
nicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere Türen;
nur Wohnheime, Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser und Tageskliniken: Automatik-Flurzwischentüren; rollstuhlgerechte Bedienung
Sichtmauerwerk;
nur Beherbergungsstätten und Verpflegungseinrichtungen: Automatik-Flurzwischentüren; rollstuhlgerechte Bedienung
gestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Akustikputz, raumhohe aufwendige Türelemente
Deckenkonstruktion und Treppen Betondecken mit Tritt- und Luftschallschutz; Deckenverkleidung, einfacher Putz Decken mit großen Spannweiten Decken mit größeren Spannweiten; hochwertige breite Stahlbeton-, Metalltreppenanlage mit hochwertigem Geländer
Fußböden Linoleum- oder PVC-Böden besserer Art und Ausführung; Fliesen, Kunststeinplatten Natursteinplatten, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion hochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion
Sanitäreinrichtungen mehrere WCs und Duschbäder je Geschoss; Waschbecken im Raum je Raum ein Duschbad mit WC; nur Wohnheime, Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser und Tageskliniken: behindertengerecht je Raum ein Duschbad mit WC in guter Ausstattung;
nur Wohnheime, Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser und Tageskliniken: behindertengerecht
Heizung elektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder Brennwertkessel Solarkollektoren für Warmwassererzeugung Solarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung; Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme; Klimaanlage
Sonstige technische Ausstattung zeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Blitzschutz, Personenaufzugsanlagen zahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe; hochwertige Abdeckungen; dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher; mehrere LAN- und Fernsehanschlüsse Video- und zentrale Alarmanlage, zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage, Bussystem; aufwendige Aufzugsanlagen

Tabelle 6: Beschreibung der Gebäudestandards für Sporthallen, Freizeitbäder/​Heilbäder

Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die in der Tabelle angegebenen Jahreszahlen beziehen sich auf die im jeweiligen Zeitraum gültigen Wärmeschutzanforderungen; in Bezug auf das konkrete Bewertungsobjekt ist zu prüfen, ob von diesen Wärmeschutzanforderungen abgewichen wird. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.

Standardstufe
3 4 5
Außenwände ein-/​zweischalige Konstruktion; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995) Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet; Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005) aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Elemente aus Kupfer-/​Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; hochwertigste Dämmung
Dach Faserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995) glasierte Tondachziegel; besondere Dachformen, überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005) hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung; aufwendig gegliederte Dachlandschaft, sichtbare Bogendachkonstruktionen; hochwertigste Dämmung
Fenster und
Außentüren
Zweifachverglasung (nach ca. 1995) Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, höherwertige Türanlagen große feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Automatik-Eingangstüren
Innenwände und
-türen
nicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere Türen Sichtmauerwerk; rollstuhlgerechte Bedienung gestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Akustikputz, raumhohe aufwendige Türelemente
Deckenkonstruktion und Treppen Betondecke Decken mit großen Spannweiten Decken mit größeren Spannweiten; hochwertige breite Stahlbeton-, Metalltreppenanlage mit hochwertigem Geländer
Fußböden nur Sporthallen: Beton, Asphaltbeton, Estrich oder Guss­asphalt auf Beton; Teppich­belag, PVC;
nur Freizeitbäder/​Heilbäder: Fliesenbelag
nur Sporthallen: hochwertigere flächenstatische Fußbodenkonstruktion, Spezialteppich mit Gummigranulatauflage; hochwertigerer Schwingboden nur Sporthallen: hochwertigste flächenstatische Fußbodenkonstruktion, Spezialteppich mit Gummigranulatauflage; hochwertigster Schwingboden;
nur Freizeitbäder/​Heilbäder: hochwertiger Fliesenbelag und Natursteinboden
Sanitäreinrichtungen wenige Toilettenräume und Duschräume bzw. Waschräume ausreichende Anzahl von Toilettenräumen und Duschräumen in besserer Qualität großzügige Toilettenanlagen und Duschräume mit Sanitäreinrichtung in gehobener Qualität
Heizung elektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder Brennwertkessel Fußbodenheizung; Solarkollektoren für Warmwassererzeugung Solarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung, Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme
Sonstige technische Ausstattung zeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Blitzschutz zahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe, hochwertige Abdeckungen, Lüftung mit Wärmetauscher Video- und zentrale Alarmanlage; Klimaanlage; Bussystem

Tabelle 7: Beschreibung der Gebäudestandards für Verbrauchermärkte, Kauf-/​Warenhäuser, Autohäuser

Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die in der Tabelle angegebenen Jahreszahlen beziehen sich auf die im jeweiligen Zeitraum gültigen Wärmeschutzanforderungen; in Bezug auf das konkrete Bewertungsobjekt ist zu prüfen, ob von diesen Wärmeschutzanforderungen abgewichen wird. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.

Standardstufe
3 4 5
Außenwände ein-/​zweischalige Konstruktion, Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995) Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet; Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005) aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer-/​Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; hochwertigste Dämmung
Dach Faserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Rinnen und Fallrohre aus Zinkblech; Dachdämmung (nach ca. 1995) glasierte Tondachziegel; besondere Dachform; überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005) hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung; aufwendig gegliederte Dachlandschaft; hochwertigste Dämmung
Fenster und
Außentüren
Zweifachverglasung (nach ca. 1995) Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, höherwertige Türanlagen große feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen Materialien
Innenwände und
-türen
nicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere Türen Sichtmauerwerk gestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Akustikputz, raumhohe aufwendige Türelemente; rollstuhlgerechte Bedienung, Automatiktüren
Deckenkonstruktion Betondecken mit Tritt- und Luftschallschutz, einfacher Putz, Deckenverkleidung Decken mit großen Spannweiten Decken mit größeren Spannweiten, Deckenvertäfelungen (Edelholz, Metall)
Fußböden Linoleum- oder Teppich-Böden besserer Art und Ausführung; Fliesen, Kunststeinplatten Natursteinplatten, Fertigparkett, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion hochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion
Sanitäreinrichtungen Toilettenräume ausreichende Anzahl von Toilettenräumen, jeweils in gehobenem Standard großzügige Toilettenanlagen mit Sanitäreinrichtung in gehobener Qualität
Heizung elektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung; Niedertemperatur- oder Brennwertkessel Fußbodenheizung; Solarkollektoren für Warmwassererzeugung Solarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung; Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme; Klimaanlage
Sonstige technische Ausstattung zeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen, Zählerschrank (ab 1985) mit Unterverteilung und Kippsicherungen; Kabelkanäle; Blitzschutz; Personenaufzugsanlagen zahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe; hochwertige Abdeckungen, hochwertige Beleuchtung; Doppelboden mit Bodentanks zur Verkabelung, ausreichende Anzahl von LAN-Anschlüssen; dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Messverfahren von Raumtemperatur, Raumfeuchte, Verbrauch, Einzelraumregelung, Sonnenschutzsteuerung Video- und zentrale Alarmanlage; zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage;, Bussystem; Doppelboden mit Bodentanks zur Verkabelung; aufwendigere Aufzugsanlagen

Tabelle 8: Beschreibung der Gebäudestandards für Garagen

Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.

Standardstufe
3 4 5
Außenwände offene Konstruktion einschalige Konstruktion aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.)
Konstruktion Stahl- und Betonfertigteile überwiegend Betonfertigteile; große stützenfreie Spannweiten größere stützenfreie Spannweiten
Dach Flachdach, Folienabdichtung Flachdachausbildung; Wärmedämmung befahrbares Flachdach (Parkdeck)
Fenster und
Außentüren
einfache Metallgitter begrünte Metallgitter, Glasbausteine Außentüren in hochwertigen Materialien
Fußböden Beton Estrich, Gussasphalt beschichteter Beton oder Estrichboden
Sonstige technische Ausstattung Strom- und Wasseranschluss; Löschwasseranlage; Treppenhaus; Brandmelder Sprinkleranlage; Rufanlagen; Rauch- und Wärmeabzugsanlagen; mechanische Be- und Entlüftungsanlagen; Parksysteme für zwei PKW übereinander; Personenaufzugsanlagen Video- und zentrale Alarmanlage; Beschallung; Parksysteme für drei oder mehr PKW übereinander; aufwendigere Aufzugsanlagen

Tabelle 9: Beschreibung der Gebäudestandards für Betriebs-/​Werkstätten, Produktionsgebäude, Lagergebäude

Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die in der Tabelle angegebenen Jahreszahlen beziehen sich auf die im jeweiligen Zeitraum gültigen Wärmeschutzanforderungen; in Bezug auf das konkrete Bewertungsobjekt ist zu prüfen, ob von diesen Wärmeschutzanforderungen abgewichen wird. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.

Standardstufe
3 4 5
Außenwände ein-/​zweischaliges Mauerwerk, z. B. aus Leichtziegeln, Kalksandsteinen, Gasbetonsteinen; Edelputz; gedämmte Metall-Sandwichelemente; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995) Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet; Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005) Sichtbeton-Fertigteile; Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer-/​Eloxalblech; mehrgeschossige Glasfassaden; hochwertigste Dämmung
Konstruktion Stahl- und Betonfertigteile überwiegend Betonfertigteile; große stützenfreie Spannweiten; hohe Deckenhöhen; hohe Belastbarkeit der Decken und Böden größere stützenfreie Spannweiten; hohe Deckenhöhen; höhere Belastbarkeit der Decken und Böden
Dach Faserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel; Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995) schweres Massivflachdach; besondere Dachformen; überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005) hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, hochwertigste Dämmung
Fenster und
Außentüren
Zweifachverglasung (nach ca. 1995) Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen; höherwertige Türanlage große feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen Materialien
Innenwände und
-türen
Anstrich tlw. gefliest, Sichtmauerwerk; Schiebetürelemente, Glastüren überwiegend gefliest; Sichtmauerwerk; gestaltete Wandabläufe
Fußböden Beton Estrich, Gussasphalt beschichteter Beton oder Estrichboden; Betonwerkstein, Verbundpflaster
Sanitäreinrichtungen einfache und wenige Toilettenräume ausreichende Anzahl von Toilettenräumen großzügige Toilettenanlagen
Heizung elektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung; Niedertemperatur- oder Brennwertkessel Fußbodenheizung; Solarkollektoren für Warmwassererzeugung; zusätzlicher Kaminanschluss Solarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung; Blockheizkraftwerk; Wärmepumpe; Hybrid-Systeme; aufwendige zusätzliche Kaminanlage
Sonstige technische Ausstattung zeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Blitzschutz; Teeküchen zahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe; hochwertige Abdeckungen; Kabelkanäle; dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher; kleinere Einbauküchen mit Kochgelegenheit, Aufenthaltsräume; Aufzugsanlagen Video- und zentrale Alarmanlage; zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage; Bussystem; Küchen, Kantinen; aufwendigere Aufzugsanlagen

Tabelle 10: Beschreibung der Gebäudestandards für Reithallen

Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.

Standardstufe
3 4 5
Außenwände Holzfachwerkwand; Holzstützen, Vollholz; Brettschalung oder Profilblech auf Holz-Unterkonstruktion Kalksandstein- oder Ziegel-Mauerwerk; Metallstützen, Profil; Holz-Blockbohlen zwischen Stützen, Wärmedämmverbundsystem, Putz Betonwand, Fertigteile, mehrschichtig; Stahlbetonstützen, Fertigteil; Kalksandstein-Vormauerung oder Klinkerverblendung mit Dämmung
Dach Holzkonstruktionen, Nagelbrettbinder; Bitumenwellplatten, Profilblech Stahlrahmen mit Holzpfetten; Faserzementwellplatten; Hartschaumplatten Brettschichtholzbinder; Betondachsteine oder Dachziegel; Dämmung mit Profilholz oder Paneelen
Fenster und Außen-
türen bzw. -tore
Lichtplatten aus Kunststoff, Holz-Brettertüren Kunststofffenster, Windnetze aus Kunststoff, Jalousien mit Motorantrieb Türen und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher Fensteranteil
Innenwände keine tragende bzw. nicht tragende Innenwände aus Holz; Anstrich tragende bzw. nicht tragende Innenwände als Mauerwerk; Sperrholz, Gipskarton, Fliesen
Deckenkonstruktion keine Holzkonstruktionen über Nebenräumen; Hartschaumplatten Stahlbetonplatte über Nebenräumen; Dämmung mit Profilholz oder Paneelen
Fußböden Tragschicht: Schotter,
Trennschicht: Vlies,
Tretschicht: Sand
zusätzlich/​alternativ:
Tragschicht: Schotter,
Trennschicht: Kunststoffgewebe,
Tretschicht: Sand und Holzspäne
Estrich auf Dämmung, Fliesen oder Linoleum in Nebenräumen; zusätzlich/​alternativ:
Tragschicht: Schotter,
Trennschicht: Kunststoffplatten,
Tretschicht: Sand und Textilflocken, Betonplatte im Bereich der Nebenräume
baukonstruktive
Einbauten
Reithallenbande aus Nadelholz zur Abgrenzung der Reitfläche zusätzlich/​alternativ: Vollholztafeln fest eingebaut zusätzlich/​alternativ: Vollholztafeln, Fertigteile zum Versetzen
Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen Regenwasserableitung zusätzlich/​alternativ: Abwasserleitungen, Sanitärobjekte (einfache Qualität) zusätzlich/​alternativ: Sanitärobjekte (gehobene Qualität), Gasanschluss
Wärmeversorgungsanlagen keine Raumheizflächen in Nebenräumen, Anschluss an Heizsystem zusätzlich/​alternativ: Heizkessel
lufttechnische
Anlagen
keine Firstentlüftung Be- und Entlüftungsanlage
Starkstrom-Anlage Leitungen, Schalter, Dosen, Langfeldleuchten zusätzlich/​alternativ: Sicherungen und Verteilerschrank zusätzlich/​alternativ: Metall-Dampfleuchten
nutzungsspezifische Anlagen keine Reitbodenbewässerung (einfache Ausführung) Reitbodenbewässerung (komfortable Ausführung)

Tabelle 11: Beschreibung der Gebäudestandards für Pferdeställe

Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.

Standardstufe
3 4 5
Außenwände Holzfachwerkwand; Holzstützen, Vollholz; Brettschalung oder Profilblech auf Holz-Unterkonstruktion Kalksandstein- oder Ziegel-Mauerwerk; Metallstützen, Profil; Holz-Blockbohlen zwischen Stützen, Wärmedämmverbundsystem, Putz Betonwand, Fertigteile, mehrschichtig; Stahlbetonstützen, Fertigteil; Kalksandstein-Vormauerung oder Klinkerverblendung mit Dämmung
Dach Holzkonstruktionen, Vollholzbalken; Nagelbrettbinder; Bitumenwellplatten, Profilblech Stahlrahmen mit Holzpfetten; Faserzementwellplatten; Hartschaumplatten Brettschichtholzbinder; Betondachsteine oder Dachziegel; Dämmung mit Profilholz oder Paneelen
Fenster und Außentüren bzw. -tore Lichtplatten aus Kunststoff, Holz-Brettertüren Kunststofffenster, Windnetze aus Kunststoff, Jalousien mit Motorantrieb Türen und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher Fensteranteil
Innenwände keine tragende bzw. nicht tragende Innenwände aus Holz; Anstrich tragende bzw. nicht tragende Innenwände als Mauerwerk; Sperrholz, Putz, Fliesen
Deckenkonstruktion keine Holzkonstruktionen über Nebenräumen; Hartschaumplatten Stahlbetonplatten über Nebenräumen; Dämmung mit Profilholz oder Paneelen
Fußböden Beton-Verbundpflaster in Stallgassen, Stahlbetonplatte im Tierbereich zusätzlich/​alternativ: Stahlbetonplatte; Anstrich, Gummimatten im Tierbereich zusätzlich/​alternativ: Stahlbetonplatte als Stallprofil mit versetzten Ebenen; Nutzestrich auf Dämmung, Anstrich oder Fliesen in Nebenräumen, Kautschuk im Tierbereich
baukonstruktive
Einbauten
Fütterung: Futtertrog PVC Fütterung: Krippenschalen aus Polyesterbeton Fütterung: Krippenschalen aus Steinzeug
Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen Regenwasserableitung, Wasserleitung zusätzlich/​alternativ: Abwasserleitungen, Sanitärobjekte (einfache Qualität) in Nebenräumen zusätzlich/​alternativ: Sanitärobjekte (gehobene Qualität), Gasanschluss
Wärmeversorgungsanlagen keine Elektroheizung in Sattelkammer zusätzlich/​alternativ: Raumheizflächen, Heizkessel
lufttechnische
Anlagen
keine Firstentlüftung Be- und Entlüftungsanlage
Starkstrom-Anlage Leitungen, Schalter, Dosen, Langfeldleuchten zusätzlich/​alternativ: Sicherungen und Verteilerschrank zusätzlich/​alternativ: Metall-Dampfleuchten
nutzungsspezifische Anlagen Aufstallung: Boxentrennwände aus Holz, Anbindevorrichtungen;
Fütterung: Tränken, Futterraufen
Aufstallung: zusätzlich/​alternativ: Boxentrennwände: Hartholz/​Metall
Fütterung: zusätzlich/​alternativ: Fressgitter, Futterautomaten, Rollraufe mit elektr. Steuerung
Aufstallung: zusätzlich/​alternativ: Komfort-Pferdeboxen, Pferde-Solarium
Fütterung: zusätzlich/​alternativ: Futter-Abrufstationen für Rau- und Kraftfutter mit elektr. Tiererkennung und Selektion, automatische Futterzuteilung für Boxenställe

Tabelle 12: Beschreibung der Gebäudestandards für Rinderställe und Melkhäuser

Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.

Standardstufe
3 4 5
Außenwände Holzfachwerkwand; Holzstützen, Vollholz; Brettschalung oder Profilblech auf Holz-Unterkonstruktion Kalksandstein- oder Ziegel-Mauerwerk; Metallstützen, Profil; Holz-Blockbohlen zwischen Stützen Betonwand, Fertigteile, mehrschichtig; Stahlbetonstützen, Fertigteil; Klinkerverblendung
Dach Holzkonstruktionen, Vollholzbalken, Nagelbrettbinder; Bitumenwellplatten, Profilblech Stahlrahmen mit Holzpfetten; Faserzementwellplatten; Hartschaumplatten Brettschichtholzbinder; Betondachsteine oder Dachziegel; Dämmung mit Profilholz oder Paneelen
Fenster und Außen-
türen bzw. -tore
Lichtplatten aus Kunststoff Kunststofffenster, Windnetze aus Kunststoff, Jalousien mit Motorantrieb Türen und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher Fensteranteil
Innenwände keine tragende und nicht tragende Innenwand aus Holz; Anstrich tragende und nicht tragende Innenwände aus Mauerwerk; Sperrholz, Putz, Fliesen
Deckenkonstruktion keine Holzkonstruktionen über Nebenräumen; Hartschaumplatten Stahlbetonplatte über Nebenräumen; Dämmung mit Profilholz oder Paneelen
Fußböden Stahlbetonplatte zusätzlich/​alternativ: Stahlbetonplatte mit Oberflächenprofil, Rautenmuster; Epoxidharzbeschichtung am Fressplatz, Liegematten im Tierbereich zusätzlich/​alternativ: Stahlbetonplatte als Stallprofil mit versetzten Ebenen; Estrich auf dem Futtertisch, Liegematratzen im Tierbereich, Gussasphalt oder Gummiauflage
baukonstruktive
Einbauten
Aufstallung: Beton-Spaltenboden, Einzelbalken Aufstallung: Beton-Spaltenboden, Flächenelemente; Krippenschalen aus Polyesterbeton; Güllerohre vom Stall zum Außenbehälter Aufstallung: Spaltenboden mit Gummiauflage, Gussroste über Treibmistkanal; Krippenschalen aus Steinzeug;
zusätzlich/​alternativ: Spülleitungen für Einzelkanäle
Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen Regenwasserableitung; Wasserleitung zusätzlich/​alternativ: Abwasserleitungen, Sanitärobjekte (einfache Qualität) in Nebenräumen zusätzlich/​alternativ: Sanitärobjekte (gehobene Qualität); Gasanschluss
Wärme-, Versorgungsanlagen keine Elektroheizung im Melkstand zusätzlich/​alternativ: Raumheizflächen, Heizkessel
lufttechnische
Anlagen
keine Firstentlüftung Be- und Entlüftungsanlage
Starkstrom-Anlage Leitungen, Schalter, Dosen, Langfeldleuchten zusätzlich/​alternativ: Sicherungen und Verteilerschrank zusätzlich/​alternativ: Metall-Dampfleuchten
nutzungsspezifische Anlagen Aufstallung: Fressgitter, Liegeboxenbügel, Kälberboxen, Abtrennungen aus Holz, Kurzstandanbindung
Fütterung: Selbsttränke, Balltränke
Entmistung: keine Technik (Schlepper)
Tierproduktentnahme: Fischgrätenmelkstand, Melkanlage, Maschinensatz, Milchkühltank, Kühlaggregat, Wärmerückgewinnung
Aufstallung: zusätzlich/​alternativ: Einrichtungen aus verz. Stahlrohren
Fütterung: Tränkewanne mit Schwimmer, Tränkeautomat für Kälber
Entmistung: Faltschieber mit Seilzug und Antrieb, Tauchschneidpumpe, Rührmixer
Tierproduktentnahme: zusätzlich/​alternativ: Milchflussgesteuerte Anrüst- und Abschaltautomatik
Aufstallung: zusätzlich/​alternativ: Komfortboxen
Fütterung: Edelstahl-Kipp-
tränke, computergesteuerte Kraftfutteranlage mit Tier-
erkennung
Entmistung: Schubstangenentmistung
Tierproduktentnahme: zusätzlich/​alternativ: Melkstand-Schnellaustrieb, Tandem- oder Karussellmelkstand, Automatisches Melksystem (Roboter)

Tabelle 13: Beschreibung der Gebäudestandards für Schweineställe

Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.

Standardstufe
3 4 5
Außenwände Holzfachwerkwand; Holzstützen, Vollholz; Brettschalung oder Profilblech auf Holz-Unterkonstruktion Kalksandstein- oder Ziegel-Mauerwerk; Metallstützen, Profil; Holz-Blockbohlen zwischen Stützen, Beton-Schalungssteine mit Putz Betonwand, Fertigteile, mehrschichtig; Stahlbetonstützen, Fertigteil; Kalksandstein-Vormauerung oder Klinkerverblendung mit Dämmung
Dach Holzkonstruktionen, Vollholzbalken; Nagelbrettbinder; Bitumenwellplatten, Profilblech Stahlrahmen mit Holzpfetten; Faserzementwellplatten; Hartschaumplatten Brettschichtholzbinder; Betondachsteine oder Dachziegel; Dämmung, Kunststoffplatten, Paneele
Fenster und Außen-
türen bzw. -tore
Lichtplatten aus Kunststoff, Holz-Brettertüren Kunststofffenster, Windnetze aus Kunststoff, Jalousien mit Motorantrieb, Metalltüren Türen und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher Fensteranteil
Innenwände keine Innenwände tragende Innenwände aus Mauerwerk, Putz und Anstrich; nichttragende Innenwände aus Kunststoff-Paneelen mit Anstrich tragende Innenwände als Betonwand, Fertigteile, Anstrich; nichttragende Innenwände aus Mauerwerk, Putz und Anstrich; Sperrholz, Putz, Fliesen
Deckenkonstruktion keine Decke Holzkonstruktionen über Nebenräumen; Hartschaumplatten Stahlbetonplatten über Nebenräumen; Dämmung, Kunststoffplatten, Paneele
Fußböden Stahlbetonplatte Stahlbetonplatte; Verbund-
estrich
zusätzlich/​alternativ: Stahlbetonplatte als Stallprofil mit versetzten Ebenen; Stallbodenplatten mit Dämmung, Fliesen auf Estrich in Nebenräumen
baukonstruktive
Einbauten
Fütterung: Tröge aus Polyesterbeton Aufstallung: Beton-Spaltenboden, Flächenelemente
Fütterung: Tröge aus Polyesterbeton
Entmistung: Güllerohre vom Stall zum Außenbehälter, Absperrschieber in Güllekanälen
Aufstallung: Gussroste in Sauenställen, Kunststoffroste in Ferkelställen
Fütterung: Tröge aus Steinzeug
Entmistung: zusätzlich/​alter-
nativ: Spülleitungen für Einzelkanäle
Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen Regenwasserableitung, Wasserleitung zusätzlich/​alternativ: Abwasserleitungen, Sanitärobjekte (einfache Qualität) in Nebenräumen zusätzlich/​alternativ: Sanitärobjekte (gehobene Qualität), Gasanschluss
Wärmeversorgungsanlagen Warmluftgebläse, Elt.-Anschluss Raumheizflächen oder Twin- bzw. Delta-Heizungsrohre, Anschluss an vorh. Heizsystem zusätzlich/​alternativ: Warmwasser-Fußbodenheizung, Heizkessel mit Gasbefeuerung, Wärmerückgewinnung aus Stallluft
lufttechnische
Anlagen
Zuluftklappen, Lüftungsfirst Be- und Entlüftungsanlage im Unterdruckverfahren; Zuluftkanäle oder Rieseldecke; Einzelabsaugung, Abluftkanäle, Ventilatoren zusätzlich/​alternativ: Gleichdrucklüftung, Zentralabsaugung, Luftwäscher
Starkstrom-Anlage Leitungen, Schalter, Dosen, Langfeldleuchten zusätzlich/​alternativ: Sicherungen und Verteilerschrank zusätzlich/​alternativ: Metall-Dampfleuchten
nutzungsspezifische Anlagen Aufstallung: Buchtenabtrennungen aus Kunststoff-Paneelen, Pfosten und Beschläge aus verz. Stahl, Abferkelbuchten, Selbstfang-Kastenstände für Sauen
Fütterung: Trockenfutterautomaten, Tränkenippel
Aufstallung: zusätzlich/​alternativ: Pfosten und Beschläge aus V2A, Ruhekisten, Betteneinrichtungen
Fütterung: zusätzlich/​alternativ: Transportrohre, Drahtseilförderer, Rohrbreiautomaten mit
Dosierung
Entmistung: Tauchschneidpumpe, Rührmixer
Aufstallung: zusätzlich/​alternativ: Sortierschleuse
Fütterung: zusätzlich/​alternativ: Flüssigfütterungsanlage mit Mixbehälter, Sensorsteuerung, Fütterungs­computer, Abruf-
station, Tiererkennung, Selektion
Entmistung: Schubstangen-
entmistung

Tabelle 14: Beschreibung der Gebäudestandards für Geflügelställe

Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.

Standardstufe
3 4 5
Außenwände Holzfachwerkwand, Holzstützen, Vollholz, Brettschalung oder Profilblech auf Holz-Unterkonstruktion Kalksandstein- oder Ziegel-Mauerwerk, Metallstützen, Profil, Metall-Sandwichelemente mit Hartschaumdämmung Betonwand, Fertigteile, mehrschichtig, Stahlbetonstützen, Fertigteil, Klinkerverblendung
Dach Holzkonstruktionen, Vollholzbalken, Nagelbrettbinder, Bitumenwellplatten, Profilblech Stahlrahmen mit Holzpfetten, Faserzementwellplatten, Hartschaumplatten Brettschichtholzbinder, Betondachsteine oder Dachziegel, Dämmung, Profilholz oder Paneele
Fenster und Außen-
türen bzw. -tore
Lichtplatten aus Kunststoff; Holz-Brettertüren Kunststofffenster; Windnetze aus Kunststoff, Jalousien mit Motorantrieb Türen und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher Fensteranteil
Innenwände keine tragende bzw. nicht tragende Innenwände aus Holz; Anstrich tragende bzw. nicht tragende Innenwände als Mauerwerk; Profilblech, Plantafeln, Putz
Deckenkonstruktion keine Holzkonstruktionen über Nebenräumen; Hartschaumplatten Stahlbetonplatten über Nebenräumen; Dämmung, Profilblech oder Paneele
Fußböden Stahlbetonplatte zusätzlich/​alternativ: Oberfläche maschinell geglättet; Estrich mit Anstrich (Eierverpackung) zusätzlich/​alternativ: Stallprofil mit versetzten Ebenen, Estrich mit Fliesen (Eierverpackung)
Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen Regenwasserableitung, Wasserleitung zusätzlich/​alternativ: Abwasserleitungen, Sanitärobjekte (einfache Qualität) in Nebenräumen zusätzlich/​alternativ: Sanitärobjekte (gehobene Qualität), Gasanschluss
Wärmeversorgungsanlagen Warmluftgebläse, Elt.-Anschluss zusätzlich/​alternativ: Raumheizflächen oder Twin- bzw. Delta-Heizungsrohre, Heizkessel zusätzlich: Wärmerückgewinnung aus der Stallluft
lufttechnische
Anlagen
Firstentlüftung Be- und Entlüftungsanlage im Unterdruckverfahren; Zuluftklappen, Abluftkamine, Ventilatoren zusätzlich/​alternativ: Gleichdrucklüftung, Zentralabsaugung, Luftwäscher
Starkstrom-Anlage Leitungen, Schalter, Dosen, Langfeldleuchten zusätzlich/​alternativ: Sicherungen und Verteilerschrank zusätzlich/​alternativ: Metall-Dampfleuchten
nutzungsspezifische Anlagen Aufstallung: Geflügelwaage Aufstallung: zusätzlich/​alternativ: Kotroste, Sitzstangen, Legenester
Fütterung: Vollautomatische Kettenfütterung, Strang-Tränkeanlage, Nippeltränken
Entmistung: Kotbandent-
mistung
Tierproduktentnahme: Eier-Sammelband
Aufstallung: zusätzlich/​alternativ: Etagensystem (Voliere, Kleingruppe)
Entmistung: zusätzlich/​alter-
nativ: Entmistungsbänder mit Belüftung
Tierproduktentnahme: zusätzlich/​alternativ: Sortieranlage, Verpackung

Tabelle 15: Beschreibung der Gebäudestandards für landwirtschaftliche Mehrzweckhallen

Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.

Standardstufe
3 4 5
Außenwände Holzfachwerkwand; Holzstützen, Vollholz; Brettschalung oder Profilblech auf Holz-Unterkonstruktion Kalksandstein- oder Ziegel-Mauerwerk; Metallstützen, Profil; Holz-Blockbohlen zwischen Stützen, Wärmedämmverbundsystem, Putz Betonwand, Fertigteile, mehrschichtig; Stahlbetonstützen, Fertigteil; Kalksandstein-Vormauerung oder Klinkerverblendung mit Dämmung
Dach Holzkonstruktionen, Nagelbrettbinder; Bitumenwellplatten, Profilblech Stahlrahmen mit Holzpfetten; Faserzementwellplatten; Hartschaumplatten Brettschichtholzbinder; Betondachsteine oder Dachziegel; Dämmung mit Profilholz oder Paneelen
Fenster und Außen-
türen bzw. -tore
Lichtplatten aus Kunststoff, Holztore Kunststofffenster, Metall-Sektionaltore Türen und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher Fensteranteil
Innenwände keine tragende bzw. nicht tragende Innenwände aus Holz; Anstrich tragende bzw. nicht tragende Innenwände als Mauerwerk; Sperrholz, Gipskarton, Fliesen
Deckenkonstruktion keine Holzkonstruktionen über Nebenräumen; Hartschaumplatten Stahlbetonplatte über Nebenräumen; Dämmung mit Profilholz oder Paneelen
Fußböden Beton-Verbundsteinpflaster zusätzlich/​alternativ: Stahlbetonplatte zusätzlich/​alternativ: Oberfläche maschinell geglättet; Anstrich
Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen Regenwasserableitung zusätzlich/​alternativ: Abwasserleitungen, Sanitärobjekte (einfache Qualität) in Nebenräumen zusätzlich/​alternativ: Sanitärobjekte (gehobene Qualität) in Nebenräumen, Gasanschluss
Wärmeversorgungs- anlagen keine Raumheizflächen in Nebenräumen, Anschluss an Heizsystem zusätzlich/​alternativ: Heizkessel
lufttechnische
Anlagen
keine Firstentlüftung Be- und Entlüftungsanlage
Starkstrom-Anlage Leitungen, Schalter, Dosen, Langfeldleuchten zusätzlich/​alternativ: Sicherungen und Verteilerschrank zusätzlich/​alternativ: Metall-Dampfleuchten
nutzungsspezifische Anlagen keine Schüttwände aus Holz zwischen Stahlstützen, Trocknungsanlage für Getreide Schüttwände aus Beton-Fertigteilen
Anlage 3

Orientierungswerte für die übliche Gesamtnutzungsdauer
bei ordnungsgemäßer Instandhaltung

Je nach Situation auf dem Grundstücksmarkt ist die anzusetzende Gesamtnutzungsdauer sachverständig zu bestimmen und zu begründen.

Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser
Standardstufe 1 60 Jahre
Standardstufe 2 65 Jahre
Standardstufe 3 70 Jahre
Standardstufe 4 75 Jahre
Standardstufe 5 80 Jahre
Mehrfamilienhäuser 70 Jahre +/​-10
Wohnhäuser mit Mischnutzung 70 Jahre +/​-10
Geschäftshäuser 60 Jahre +/​-10
Bürogebäude, Banken 60 Jahre +/​-10
Gemeindezentren, Saalbauten/​Veranstaltungsgebäude 40 Jahre +/​-10
Kindergärten, Schulen 50 Jahre +/​-10
Wohnheime, Alten-/​Pflegeheime 50 Jahre +/​-10
Krankenhäuser, Tageskliniken 40 Jahre +/​-10
Beherbergungsstätten, Verpflegungseinrichtungen 40 Jahre +/​-10
Sporthallen, Freizeitbäder/​Heilbäder 40 Jahre +/​-10
Verbrauchermärkte, Autohäuser 30 Jahre +/​-10
Kauf-/​Warenhäuser 50 Jahre +/​-10
Einzelgaragen 60 Jahre +/​-10
Tief- und Hochgaragen als Einzelbauwerk 40 Jahre +/​-10
Betriebs-/​Werkstätten, Produktionsgebäude 40 Jahre +/​-10
Lager-/​Versandgebäude 40 Jahre +/​-10
Landwirtschaftliche Betriebsgebäude 30 Jahre +/​-10
Anlage 4

Modell zur Ableitung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer für Wohngebäude 26
unter Berücksichtigung von Modernisierungen

Das Modell dient der Orientierung zur Berücksichtigung von Modernisierungsmaßnahmen. Es ersetzt nicht die erforderliche sachverständige Würdigung des Einzelfalls.

1 Punktetabelle zur Ermittlung des Modernisierungsgrades

Aus der Summe der Punkte für die jeweils zum Bewertungsstichtag oder kurz zuvor durchgeführten Maßnahmen ergibt sich der Modernisierungsgrad.

Liegen die Maßnahmen weiter zurück, ist zu prüfen, ob nicht ein geringerer als der maximale Tabellenwert anzusetzen ist. Sofern nicht modernisierte Bauelemente noch zeitgemäßen Ansprüchen genügen, sind entsprechende Punkte zu vergeben.

Modernisierungselemente max. Punkte
Dacherneuerung inklusive Verbesserung der Wärmedämmung 4
Modernisierung der Fenster und Außentüren 2
Modernisierung der Leitungssysteme (Strom, Gas, Wasser, Abwasser) 2
Modernisierung der Heizungsanlage 2
Wärmedämmung der Außenwände 4
Modernisierung von Bädern 2
Modernisierung des Innenausbaus, z. B. Decken, Fußböden, Treppen 2
Wesentliche Verbesserung der Grundrissgestaltung 2

Entsprechend der jeweils ermittelten Gesamtpunktzahl ist der Modernisierungsgrad sachverständig zu ermitteln. Hierfür gibt die folgende Tabelle Anhaltspunkte.

Modernisierungsgrad
≤ 1 Punkt = nicht modernisiert
4 Punkte = kleine Modernisierungen im Rahmen der Instandhaltung
8 Punkte = mittlerer Modernisierungsgrad
13 Punkte = überwiegend modernisiert
≥ 18 Punkte = umfassend modernisiert

2 Tabellen zur Ermittlung der modifizierten Restnutzungsdauer

In den nachfolgenden Tabellen sind in Abhängigkeit von der üblichen Gesamtnutzungsdauer, dem Gebäudealter und dem ermittelten Modernisierungsgrad für Gesamtnutzungsdauern von 30 bis 80 Jahren modifizierte Restnutzungsdauern angegeben. Die Tabellenwerte sind auf die volle Jahreszahl gerundet worden.

Den Tabellenwerten liegt ein theoretischer Modellansatz zu Grunde. Das Modell geht davon aus, dass die Restnutzungsdauer auf maximal 70 % der jeweiligen Gesamtnutzungsdauer gestreckt und nach der Formel

klein a mal einhundert geteilt durch Gesamtnutzungsdauer mal Alter zum Quadrat minus klein b mal Alter plus klein c mal Gesamtnutzungsdauer geteilt durch einhundert

mit den nachfolgenden Werten für a, b und c berechnet wird.

Modernisierungsgrad a b c ab einem relativen Alter [%] von*
≤ 1 Punkt 0,0125 2,625 152,50 60
4 Punkte 0,0073 1,577 111,33 40
8 Punkte 0,0050 1,100 100,00 20
13 Punkte 0,0033 0,735 95,28 15
≥ 18 Punkte 0,0020 0,440 94,20 10
*
Die Spalte gibt das Alter an, von dem an die Formeln anwendbar sind. Das relative Alter berechnet sich aus Alter/​GND x 100.

Bei kernsanierten Objekten kann die Restnutzungsdauer bis zu 90 % der jeweiligen Gesamtnutzungsdauer betragen.

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Das Modell kann analog auch bei der Bewertung von Verwaltungs-, Büro- und Geschäftsgebäuden Anwendung finden.

2.1 Modifizierte Restnutzungsdauer bei einer üblichen Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren

Gebäudealter Modernisierungsgrad
≤ 1 Punkt 4 Punkte 8 Punkte 13 Punkte ≥ 18 Punkte
modifizierte Restnutzungsdauer
0 80 80 80 80 80
5 75 75 75 75 75
10 70 70 70 70 71
15 65 65 65 66 69
20 60 60 61 63 68
25 55 55 56 60 66
30 50 50 53 58 64
35 45 45 49 56 63
40 40 41 46 53 62
45 35 37 43 52 61
50 30 33 41 50 60
55 25 30 38 48 59
60 21 27 37 47 58
65 17 25 35 46 57
70 15 23 34 45 57
75 13 22 33 44 56
≥ 80 12 21 32 44 56

2.2 Modifizierte Restnutzungsdauer bei einer üblichen Gesamtnutzungsdauer von 75 Jahren

Gebäudealter Modernisierungsgrad
≤ 1 Punkt 4 Punkte 8 Punkte 13 Punkte ≥ 18 Punkte
modifizierte Restnutzungsdauer
0 75 75 75 75 75
5 70 70 70 70 70
10 65 65 65 65 67
15 60 60 60 61 65
20 55 55 56 59 63
25 50 50 52 56 61
30 45 45 48 53 60
35 40 40 45 51 59
40 35 36 42 49 57
45 30 32 39 47 56
50 25 29 37 46 55
55 20 26 35 44 55
60 17 24 33 43 54
65 14 22 32 42 53
70 12 21 31 42 53
≥ 75 11 20 30 41 53

2.3 Modifizierte Restnutzungsdauer bei einer üblichen Gesamtnutzungsdauer von 70 Jahren

Gebäudealter Modernisierungsgrad
≤ 1 Punkt 4 Punkte 8 Punkte 13 Punkte ≥ 18 Punkte
modifizierte Restnutzungsdauer
0 70 70 70 70 70
5 65 65 65 65 65
10 60 60 60 60 62
15 55 55 55 57 60
20 50 50 51 54 58
25 45 45 47 51 57
30 40 40 43 49 55
35 35 36 40 47 54
40 30 32 37 45 53
45 25 28 35 43 52
50 20 25 33 42 51
55 16 23 31 41 50
60 14 21 30 40 50
65 12 19 29 39 49
≥ 70 11 19 28 38 49

2.4 Modifizierte Restnutzungsdauer bei einer üblichen Gesamtnutzungsdauer von 65 Jahren

Gebäudealter Modernisierungsgrad
≤ 1 Punkt 4 Punkte 8 Punkte 13 Punkte ≥ 18 Punkte
modifizierte Restnutzungsdauer
0 65 65 65 65 65
5 60 60 60 60 60
10 55 55 55 55 57
15 50 50 50 52 55
20 45 45 46 49 54
25 40 40 42 47 52
30 35 35 39 44 51
35 30 31 36 42 50
40 25 27 33 41 49
45 20 24 31 39 48
50 16 22 29 38 47
55 13 20 28 37 46
60 11 18 27 36 46
≥ 65 10 17 26 36 46

2.5 Modifizierte Restnutzungsdauer bei einer üblichen Gesamtnutzungsdauer von 60 Jahren

Gebäudealter Modernisierungsgrad
≤ 1 Punkt 4 Punkte 8 Punkte 13 Punkte ≥ 18 Punkte
modifizierte Restnutzungsdauer
0 60 60 60 60 60
5 55 55 55 55 55
10 50 50 50 50 52
15 45 45 45 47 51
20 40 40 41 45 49
25 35 35 38 42 48
30 30 30 35 40 46
35 25 27 32 38 45
40 20 23 29 37 44
45 16 20 27 35 43
50 12 18 26 34 43
55 10 17 25 33 42
≥ 60 9 16 24 33 42

2.6 Modifizierte Restnutzungsdauer bei einer üblichen Gesamtnutzungsdauer von 50 Jahren

Gebäudealter Modernisierungsgrad
≤ 1 Punkt 4 Punkte 8 Punkte 13 Punkte ≥ 18 Punkte
modifizierte Restnutzungsdauer
0 50 50 50 50 50
5 45 45 45 45 45
10 40 40 40 41 43
15 35 35 36 38 41
20 30 30 32 36 40
25 25 25 29 33 39
30 20 21 26 32 38
35 15 18 24 30 37
40 11 16 22 29 36
45 9 14 21 28 35
≥ 50 8 13 20 27 35

2.7 Modifizierte Restnutzungsdauer bei einer üblichen Gesamtnutzungsdauer von 40 Jahren

Gebäudealter Modernisierungsgrad
≤ 1 Punkt 4 Punkte 8 Punkte 13 Punkte ≥ 18 Punkte
modifizierte Restnutzungsdauer
0 40 40 40 40 40
5 35 35 35 35 36
10 30 30 30 32 34
15 25 25 26 29 32
20 20 20 23 27 31
25 15 17 20 25 30
30 10 14 18 23 29
35 7 12 17 22 28
≥ 40 6 11 16 22 28

2.8 Modifizierte Restnutzungsdauer bei einer üblichen Gesamtnutzungsdauer von 30 Jahren

Gebäudealter Modernisierungsgrad
≤ 1 Punkt 4 Punkte 8 Punkte 13 Punkte ≥ 18 Punkte
modifizierte Restnutzungsdauer
0 30 30 30 30 30
5 25 25 25 25 26
10 20 20 21 22 25
15 15 15 17 20 23
20 10 12 15 18 22
25 6 9 13 17 21
≥ 30 5 8 12 16 21
Anlage 5

Modellparameter für die Ermittlung des Sachwertfaktors

Sachwertfaktoren werden aus dem Verhältnis geeigneter, um die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale bereinigter Kaufpreise zu den entsprechenden vorläufigen Sachwerten abgeleitet.

Das Modell für die Ableitung der Sachwertfaktoren sowie die wesentlichen Modellparameter sind zu beschreiben.

Normalherstellungskosten NHK 2010 (Anlage 1 SW-RL)
Gebäudebaujahrsklassen keine
Gebäudestandard nach Standardmerkmalen und Standardstufen (Anlage 2 SW-RL)
Baunebenkosten in den NHK 2010 enthalten
Korrekturfaktoren für das Land und die Ortsgröße (z. B. Regionalfaktor) keine
Bezugsmaßstab Brutto-Grundfläche
Baupreisindex Preisindex für die Bauwirtschaft des Statistischen Bundesamtes
Baujahr ursprüngliches Baujahr
Gesamtnutzungsdauer nach Anlage 3 SW-RL
Restnutzungsdauer Gesamtnutzungsdauer abzüglich Alter; ggf. modifizierte Restnutzungsdauer;
bei Modernisierungsmaßnahmen Verlängerung der Restnutzungsdauer nach Anlage 4 SW-RL
Alterswertminderung linear
Wertansatz für bauliche Außenanlagen, sonstige Anlagen kein gesonderter Ansatz – Anlagen sind im üblichen Umfang im Sachwert enthalten oder
Pauschaler Ansatz in Höhe von …
Wertansatz für bei der BGF-Berechnung nicht erfasste Bauteile kein gesonderter Ansatz – Bauteile sind im üblichen Umfang im Sachwert enthalten oder
Pauschaler Ansatz in Höhe von …
Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale keine oder entsprechende Kaufpreisbereinigung
Bodenwert ungedämpft, zutreffender Bodenrichtwert ggf. angepasst an die Merkmale des Einzelobjekts
Grundstücksfläche marktübliche, objektbezogene Grundstücksgröße