Mietminderung wegen Stromausfall

Mietminderung wegen Stromausfall

Veröffentlicht:

Montag, 05.01.2026
von Red. TB

Als Kapitalanleger mit einer vermieteten Wohnung ist es wichtig zu wissen, dass Mieter unter bestimmten Umständen das Recht haben, die Miete zu kürzen. Ein Stromausfall, wie er aktuell in Berlin vorkommen könnte, fällt grundsätzlich unter den Bereich der Mängel der Mietsache, was den Mieter dazu berechtigen könnte, eine Mietminderung vorzunehmen. Allerdings gibt es dabei einige rechtliche Feinheiten, die zu beachten sind.

Wann ist eine Mietminderung möglich?

Eine Mietminderung ist grundsätzlich dann möglich, wenn die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt wird. Ein Stromausfall kann als ein solcher Mangel gelten, wenn er über längere Zeit andauert und die Nutzung der Wohnung erheblich beeinträchtigt. Dazu gehören beispielsweise:

  • Fehlender Zugang zu elektrischen Geräten, wie Kühlschrank, Kochplatte, Heizung (wenn diese elektrisch betrieben wird), Licht und Kommunikationsmitteln (z. B. Internet).

  • Unmöglichkeit von alltäglichen Handlungen, wie Kochen, Heizen oder Arbeiten.

Was ist zu beachten?

  • Dauer und Ausmaß des Stromausfalls: Ein kurzfristiger Stromausfall, der nur wenige Stunden dauert, wird in der Regel nicht als erhebliches Mangel angesehen. Bei mehreren Tagen, wie es in Ihrem Beispiel beschrieben wird, kann die Situation jedoch anders bewertet werden. Je länger der Stromausfall andauert, desto wahrscheinlicher wird eine Mietminderung gerechtfertigt sein.

  • Informationen und Kommunikation: Der Mieter muss den Stromausfall dem Vermieter melden und den Mangel anzeigen. In der Regel muss der Vermieter die Ursache des Ausfalls beheben, und der Mieter sollte eine Frist zur Beseitigung setzen, wenn dies erforderlich ist.

  • Höhe der Mietminderung: Wie hoch die Mietminderung ausfällt, hängt von der Schwere der Beeinträchtigung ab. Bei einem vollständigen Stromausfall für mehrere Tage könnte eine Mietminderung von 20-30% der Miete gerechtfertigt sein. Dies ist jedoch kein fester Prozentsatz, sondern wird je nach Einzelfall bewertet.

Was kann der Vermieter tun?

  • Schnelle Behebung des Problems: Als Vermieter sollten Sie den Stromausfall schnellstmöglich beheben, um eine Mietminderung zu vermeiden. Es könnte auch sinnvoll sein, proaktiv mit dem Mieter zu kommunizieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

  • Höhere Gewalt oder äußere Umstände: Wenn der Stromausfall durch äußere Umstände verursacht wurde (z. B. durch ein äußeres Ereignis wie ein Unwetter oder eine Netzstörung, die der Vermieter nicht beeinflussen kann), könnte dies als „höhere Gewalt“ gewertet werden. In solchen Fällen ist eine Mietminderung möglicherweise nicht gerechtfertigt. Es ist jedoch ratsam, dies mit einem Anwalt zu klären.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bei einem längeren Stromausfall die Wahrscheinlichkeit einer Mietminderung durch den Mieter durchaus gegeben ist. Es hängt jedoch vom Einzelfall ab, wie hoch die Minderung ausfallen könnte und ob sie berechtigt ist. Es wäre daher ratsam, als Vermieter schnell zu handeln und die Mängel zu beheben, um Konflikte zu vermeiden.

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