Frage: Herr Reime, die BaFin warnt aktuell vor den Plattformen instawirbel.de und instawirbel.com. Was ist aus rechtlicher Sicht das Problem?
RA Reime: Die BaFin weist darauf hin, dass die Betreiber der genannten Websites offenbar ohne Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Das ist in Deutschland nicht zulässig. Solche Angebote dürfen nur von Unternehmen erbracht werden, die über eine Zulassung oder Erlaubnis der BaFin verfügen. Wenn eine solche fehlt, spricht man vom unerlaubten Betreiben von Finanzdienstleistungen – ein ernstzunehmender Rechtsverstoß.
Frage: Warum ist das für Anleger gefährlich?
RA Reime: Ohne Zulassung gibt es keinen Anlegerschutz im Sinne des deutschen Aufsichtsrechts. Betroffene haben es in der Regel mit anonymen Betreibern zu tun, deren tatsächlicher Sitz meist im Ausland liegt. Das bedeutet: Keine Transparenz, keine Einlagensicherung, keine Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten im Ernstfall. Wer auf solche Angebote hereinfällt, riskiert, sein Geld vollständig zu verlieren – mit kaum einer Chance, es zurückzubekommen.
Frage: Welche rechtlichen Grundlagen nennt die BaFin in diesem Fall?
RA Reime: Die Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) und auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG). Diese Vorschriften erlauben es der BaFin, die Öffentlichkeit über Unternehmen oder Personen zu informieren, die unerlaubt Finanz- oder Kryptogeschäfte betreiben. Es handelt sich dabei nicht nur um eine präventive Maßnahme, sondern oft um den ersten Schritt in einem aufsichts- oder strafrechtlichen Verfahren.
Frage: Was ist über InstaWirbel selbst bekannt?
RA Reime: Der Name „InstaWirbel“ wirkt gezielt auf jüngere, social-media-affine Nutzer zugeschnitten. Das spricht für ein Geschäftsmodell, das auf schnelle Online-Ansprachen, vermeintliche Investment-Chancen oder sogenannte Trading-Angebote setzt. Da sowohl die Domains instawirbel.de als auch instawirbel.com betroffen sind, liegt der Verdacht nahe, dass es sich um ein verlagerbares, möglicherweise betrügerisches System handelt – klassische Merkmale solcher Plattformen.
Frage: Wie können Verbraucher herausfinden, ob ein Anbieter legal agiert?
RA Reime: Die BaFin-Unternehmensdatenbank ist die erste Anlaufstelle. Dort kann jede Person kostenlos überprüfen, ob ein Unternehmen in Deutschland eine Zulassung für Finanzdienstleistungen oder Kryptogeschäfte hat. Wenn der Anbieter dort nicht gelistet ist, sollte man sehr misstrauisch werden. Auch die Warnliste der BaFin ist ein wertvolles Instrument. Wer hier auftaucht, steht unter Verdacht, gegen das Finanzaufsichtsrecht zu verstoßen.
Frage: Welche Schritte empfehlen Sie, wenn jemand bereits investiert hat?
RA Reime: Wer Zahlungen an instawirbel.de oder .com geleistet hat, sollte sofort seine Bank oder den Zahlungsdienstleister kontaktieren, um eine mögliche Rückbuchung zu prüfen. Parallel ist eine Strafanzeige bei der Polizei sowie eine Meldung an die BaFin sinnvoll. Wichtig ist, alle E-Mails, Screenshots, Zahlungsbelege und Kommunikationsverläufe zu sichern. Je schneller reagiert wird, desto größer ist die Chance, zumindest einen Teil des Schadens zu begrenzen.
Frage: Die BaFin empfiehlt auch ihren Podcast „Vorsicht, Betrug“. Wie wichtig ist Prävention aus Ihrer Sicht?
RA Reime: Prävention ist der wichtigste Schutzmechanismus. Viele dieser Plattformen arbeiten mit psychologischen Tricks, etwa hohen Gewinnversprechen, Zeitdruck oder gefälschten Erfahrungsberichten. Deshalb ist Aufklärung so wichtig – nicht nur für ältere Menschen, sondern gerade auch für junge, digital affine Anleger. Der BaFin-Podcast ist ein gutes Format, um solche Muster zu erkennen. Aber letztlich gilt: Wer auf eine schnelle und risikolose Rendite hofft, wird oft enttäuscht – oder betrogen.
Frage: Was ist Ihr Fazit zur Warnung vor InstaWirbel?
RA Reime: InstaWirbel ist kein Einzelfall, sondern Teil einer ganzen Welle nicht regulierter Online-Finanzangebote, die in den letzten Jahren zugenommen haben. Die BaFin-Warnung ist daher nicht nur ein Hinweis auf ein einzelnes Risiko, sondern ein Appell an alle Verbraucher: Prüfen Sie Anbieter sorgfältig, vertrauen Sie nur regulierten Unternehmen – und lassen Sie sich nicht von Hochglanz-Websites oder Marketingversprechen täuschen.
Frage: Vielen Dank, Herr Reime, für Ihre Einschätzung.
RA Reime: Sehr gerne.