BaFin warnt vor guardedgrowth-cm.de: Rechtsanwältin Bontschev erklärt, wie sich Betroffene jetzt schützen und wehren können

BaFin warnt vor guardedgrowth-cm.de: Rechtsanwältin Bontschev erklärt, wie sich Betroffene jetzt schützen und wehren können

Veröffentlicht:

Mittwoch, 16.04.2025
von Red. LF

INTERVIEWER:
Frau Bontschev, die BaFin warnt vor der Website guardedgrowth-cm.de. Dort werden Festgeldanlagen angeboten – allerdings ohne Erlaubnis. Was bedeutet diese Warnung konkret?

Rechtsanwältin Bontschev:
Die Warnung der BaFin zeigt, dass der Verdacht besteht, dass hier unerlaubte Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen betrieben werden. Wer ohne BaFin-Erlaubnis in Deutschland Finanzprodukte vermittelt oder Kundengelder einsammelt, handelt rechtswidrig. Anleger, die dort investiert haben, laufen Gefahr, Opfer eines Betrugs oder eines nicht genehmigten Geschäftsmodells geworden zu sein.

INTERVIEWER:
Die BaFin spricht auch von Identitätsmissbrauch. Die echte Firma – GG Capital Management GmbH aus Berlin – hat mit der Website gar nichts zu tun. Wie ist das einzuordnen?

Rechtsanwältin Bontschev:
Das ist ein besonders perfider Aspekt. Die Seite nutzt den Namen eines real existierenden Unternehmens, um Vertrauen zu schaffen. Das ist ein klarer Fall von Identitätsdiebstahl, der für die getäuschten Anleger ebenso wie für das betroffene Unternehmen gravierende Folgen haben kann. Die Täter setzen gezielt auf die Seriosität eines bekannten Namens, um legitime Strukturen vorzutäuschen.

INTERVIEWER:
Was raten Sie Menschen, die dort bereits investiert haben oder mit den Betreibern Kontakt hatten?

Rechtsanwältin Bontschev:
Zunächst sollten Betroffene sofort sämtliche Zahlungen stoppen, insbesondere Daueraufträge oder Einzugsermächtigungen. Dann sollten sie alle verfügbaren Unterlagen sichern – E-Mails, Kontoauszüge, Vertragsdokumente oder Screenshots der Website. Anschließend sollte unverzüglich Anzeige bei der Polizei oder beim Landeskriminalamt erstattet werden. Und ganz wichtig: Eine anwaltliche Beratung kann helfen, die Chancen auf Rückgewinnung des Geldes realistisch einzuschätzen und rechtliche Schritte einzuleiten.

INTERVIEWER:
Besteht denn überhaupt eine Chance, verlorenes Geld zurückzubekommen?

Rechtsanwältin Bontschev:
Das hängt stark vom Einzelfall ab. Wenn die Zahlung z. B. über regulierte Zahlungsdienstleister oder Konten in Europa lief, kann es unter Umständen möglich sein, Gelder zurückzuholen oder Ansprüche zivilrechtlich geltend zu machen. Leider sind viele Täter jedoch im Ausland aktiv und schwer greifbar. Dennoch lohnt sich ein strukturierter Versuch, denn gerade bei schnellen Reaktionen können auch internationale Fahndungsmaßnahmen Wirkung zeigen.

INTERVIEWER:
Wie kann man sich künftig besser schützen?

Rechtsanwältin Bontschev:
Am wichtigsten ist es, niemals spontan zu investieren – auch nicht bei vermeintlich seriösen Online-Angeboten. Man sollte sich immer vergewissern, ob ein Anbieter tatsächlich von der BaFin zugelassen ist. Das geht ganz einfach über die Unternehmensdatenbank auf der BaFin-Website. Misstrauen ist angebracht bei unrealistisch hohen Renditeversprechen, fehlendem Impressum oder Druck zur schnellen Entscheidung. Und wer unsicher ist, sollte im Zweifel vorher rechtlichen oder fachlichen Rat einholen.

INTERVIEWER:
Vielen Dank für die klaren Hinweise, Frau Bontschev.

Rechtsanwältin Bontschev:
Gern geschehen. Es ist wichtig, dass wir über solche Gefahren offen sprechen.

4o
Du:
nochmal
ChatGPT:

Natürlich – hier ist das Interview in klarer, sachlicher Form ohne Linien und vollständig überarbeitet:


INTERVIEWER:
Frau Bontschev, die BaFin warnt aktuell vor der Website guardedgrowth-cm.de. Dort sollen Festgeldanlagen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten worden sein. Was bedeutet das für potenzielle Anlegerinnen und Anleger?

Rechtsanwältin Bontschev:
Das ist ein ernstzunehmender Hinweis. Wenn die BaFin warnt, besteht der dringende Verdacht, dass hier unerlaubt Bank- oder Finanzdienstleistungen angeboten werden. In Deutschland darf so etwas nur mit ausdrücklicher BaFin-Erlaubnis geschehen. Fehlt diese, handelt es sich um ein rechtswidriges Angebot – oft steckt ein betrügerisches Geschäftsmodell dahinter.

INTERVIEWER:
Zusätzlich weist die BaFin auf einen Identitätsmissbrauch hin. Die GG Capital Management GmbH in Berlin sei nicht mit der Website verbunden, obwohl der Eindruck erweckt wird. Wie ist so etwas rechtlich zu bewerten?

Rechtsanwältin Bontschev:
Das ist ein typischer Fall von Identitätsmissbrauch im Finanzbereich. Kriminelle nutzen gezielt den Namen und das Ansehen real existierender Unternehmen, um Seriosität vorzutäuschen. Für Anleger entsteht dadurch ein falsches Vertrauen. Das ist nicht nur irreführend, sondern auch strafbar – sowohl gegenüber den Investoren als auch gegenüber dem betroffenen Unternehmen.

INTERVIEWER:
Was raten Sie Menschen, die bereits investiert oder Kontakt zur Plattform gehabt haben?

Rechtsanwältin Bontschev:
Zunächst gilt: Ruhe bewahren, aber schnell handeln. Erste Schritte sollten sein: Alle Zahlungen stoppen, vorhandene Unterlagen sichern – das betrifft E-Mails, Verträge, Screenshots, Chatverläufe. Dann sollte umgehend Anzeige bei der Polizei oder beim zuständigen Landeskriminalamt erstattet werden. Parallel dazu empfehle ich, sich juristisch beraten zu lassen, um mögliche Rückforderungsansprüche oder weitere Maßnahmen zu prüfen.

INTERVIEWER:
Besteht überhaupt eine realistische Chance, verlorenes Geld wiederzubekommen?

Rechtsanwältin Bontschev:
Das hängt vom Einzelfall ab. In einigen Fällen gelingt es, über Zahlungsdienstleister oder Banken Zahlungen zu stoppen oder Gelder zurückzuholen. Wenn Kontoinhaber identifiziert werden können oder Vermögenswerte auffindbar sind, kann man zivilrechtlich vorgehen. Wichtig ist ein rasches und gut dokumentiertes Vorgehen – je früher man handelt, desto größer sind die Chancen.

INTERVIEWER:
Was können Verbraucher tun, um sich künftig besser zu schützen?

Rechtsanwältin Bontschev:
Ich empfehle, grundsätzlich skeptisch gegenüber Online-Finanzangeboten zu sein – vor allem, wenn hohe Renditen ohne Risiko versprochen werden. Man sollte vor einer Geldanlage prüfen, ob der Anbieter in der Unternehmensdatenbank der BaFin gelistet ist. Ein fehlendes Impressum, aggressive Verkaufsmethoden oder der Druck zu schnellen Entscheidungen sind ebenfalls Warnzeichen. Im Zweifel sollte man rechtzeitig unabhängigen Rat einholen – das kann viel ersparen.

INTERVIEWER:
Vielen Dank für Ihre Einschätzung und die konkreten Hinweise, Frau Bontschev.

Rechtsanwältin Bontschev:
Sehr gerne. Aufklärung ist der beste Schutz.

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