Frage: Herr Reime, die BaFin warnt vor der Website „coinvestor-ai.com“. Was bedeutet das für Anleger?
Rechtsanwalt Reime: Die BaFin-Warnung ist ein klares Zeichen, dass die Coinvestor Partners GmbH ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbietet. Besonders besorgniserregend ist, dass die Betreiber Teile des Impressums einer tatsächlich existierenden und lizenzierten deutschen Kapitalverwaltungsgesellschaft missbrauchen. Das ist ein bewusster Identitätsbetrug, um Anleger in Sicherheit zu wiegen. Tatsächlich hat die echte, registrierte Firma nichts mit dieser Plattform zu tun. Wer dort investiert, läuft Gefahr, sein Geld zu verlieren.
Frage: Welche Warnsignale sollten Anleger beachten, um solche Betrugsplattformen frühzeitig zu erkennen?
Rechtsanwalt Reime: Es gibt einige klare Anzeichen, die auf unseriöse Anbieter hinweisen:
- Keine BaFin-Zulassung – Jedes Unternehmen, das in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbietet, braucht eine Lizenz. Diese ist in der BaFin-Unternehmensdatenbank abrufbar.
- Identitätsmissbrauch – Wenn eine Plattform sich als Teil einer bekannten Firma ausgibt, sollte man direkt beim Originalunternehmen nachfragen.
- Unrealistische Renditeversprechen – Wer mit hohen Gewinnen ohne Risiko wirbt, betreibt fast immer ein betrügerisches Modell.
- Druck zur schnellen Investition – Betrüger setzen Anleger unter Druck, um sie an einer gründlichen Prüfung zu hindern.
- Unklare Kontaktangaben – Fehlt ein vollständiges Impressum oder gibt es nur eine generische E-Mail-Adresse, ist Vorsicht geboten.
Frage: Was sollten Anleger tun, wenn sie bereits Geld an Coinvestor Partners GmbH überwiesen haben?
Rechtsanwalt Reime: Wer bereits investiert hat, sollte sofort handeln, um noch eine Chance auf Rückzahlung zu haben:
- Bank oder Zahlungsdienstleister kontaktieren – Falls die Zahlung per Kreditkarte oder Überweisung erfolgte, kann eine Rückbuchung noch möglich sein.
- Anzeige bei der Polizei erstatten – Finanzbetrug ist eine Straftat, eine Anzeige kann Ermittlungen in Gang setzen.
- BaFin und Verbraucherzentrale informieren – Je mehr Meldungen eingehen, desto schneller können die Behörden reagieren.
- Beweise sichern – Dazu gehören Vertragsunterlagen, Kontoauszüge, E-Mails und Chatverläufe mit der Plattform.
- Anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen – Ein Fachanwalt kann prüfen, ob zivilrechtliche Ansprüche bestehen oder eine Sammelklage infrage kommt.
Frage: Welche präventiven Maßnahmen empfehlen Sie Anlegern, um sich vor solchen Betrugsmaschen zu schützen?
Rechtsanwalt Reime: Anleger sollten stets kritisch hinterfragen, wem sie ihr Geld anvertrauen. Ich empfehle:
- Die BaFin-Datenbank nutzen – Nur Unternehmen mit offizieller Lizenz sind seriös.
- Identitätsmissbrauch erkennen – Falls ein Anbieter sich als bekanntes Unternehmen ausgibt, sollte man direkt bei diesem Unternehmen nachfragen.
- Keine Einzahlungen ohne gründliche Prüfung – Wenn ein Anbieter schwer überprüfbar ist, sollte man die Finger davon lassen.
- Misstrauisch bei Zeitdruck – Seriöse Finanzdienstleister setzen Anleger niemals unter Druck.
- Bei Unsicherheiten Expertenrat einholen – Eine Verbraucherzentrale oder ein Anwalt kann vor Fehlinvestitionen bewahren.
Frage: Ihr Fazit zur BaFin-Warnung über die Coinvestor Partners GmbH?
Rechtsanwalt Reime: Der Fall zeigt, dass Betrüger immer geschickter werden und sogar Identitätsdiebstahl nutzen, um Seriosität vorzutäuschen. Anleger müssen äußerst wachsam sein und jede Geldanlage sorgfältig prüfen. Wer bereits investiert hat, sollte sofort handeln, um sein Geld zurückzufordern, und nicht zögern, rechtliche Schritte einzuleiten.