Interview mit Rechtsanwältin Bontschev: Identitätsmissbrauch bei vermeintlichen Jobangeboten – BaFin-Meldung zur CS Consulting GmbH

Interview mit Rechtsanwältin Bontschev: Identitätsmissbrauch bei vermeintlichen Jobangeboten – BaFin-Meldung zur CS Consulting GmbH

Veröffentlicht:

Freitag, 14.03.2025
von Red. LF

Interviewer: Frau Bontschev, die BaFin warnt vor einem betrügerischen Jobangebot im Namen der „CS Consulting GmbH“, die gar nicht existiert. Was bedeutet das für Verbraucher?

RAin Bontschev: Es handelt sich um Identitätsmissbrauch, eine perfide Betrugsmasche, bei der Kriminelle den Namen oder Teile der Identität real existierender Unternehmen nutzen, um Vertrauen zu erwecken. In diesem Fall wird ein lukrativer Job als App-Tester angeboten. Die Betroffenen sollen sich bei Online-Diensten anmelden und Konten eröffnen. Doch diese Konten werden dann von Betrügern genutzt, um Geld aus kriminellen Machenschaften weiterzuleiten – oft handelt es sich um Geldwäsche. Wer darauf hereinfällt, kann sich unwissentlich strafbar machen.

Interviewer: Woran erkennen Verbraucher, dass ein Jobangebot unseriös sein könnte?

RAin Bontschev: Es gibt mehrere Warnsignale:

  • Unklare Unternehmensangaben: Eine einfache Online-Recherche zeigt, dass es keine „CS Consulting GmbH“ in Menden gibt. Wenn ein Unternehmen nicht im Handelsregister oder in der BaFin-Datenbank zu finden ist, sollte man skeptisch sein.
  • Kein klassischer Bewerbungsprozess: Betrüger stellen meist ohne Bewerbungsgespräch oder persönliche Vorstellung ein – das gibt es bei seriösen Arbeitgebern nicht.
  • Aufforderung zur Kontoeröffnung: Kein seriöser Job erfordert, dass Mitarbeiter in eigenem Namen Konten eröffnen.
  • Unrealistische Verdienstmöglichkeiten: Hohe Bezahlung für wenig Arbeit ist ein klassisches Lockmittel unseriöser Angebote.
  • Zeitdruck: Betrüger drängen oft darauf, dass man sich schnell entscheidet und Anweisungen befolgt, bevor man das Angebot kritisch hinterfragt.

Interviewer: Was sollten Betroffene tun, wenn sie bereits auf das Angebot eingegangen sind?

RAin Bontschev: Wenn jemand bereits ein Konto eröffnet oder Gelder weitergeleitet hat, sollte er sofort handeln:

  1. Bank oder Zahlungsdienstleister kontaktieren – Die Konten sollten gesperrt werden, um weiteren Missbrauch zu verhindern.
  2. Strafanzeige erstatten – Wer unabsichtlich an Geldwäsche beteiligt war, sollte sich umgehend an die Polizei oder Staatsanwaltschaft wenden.
  3. Beweise sichern – E-Mails, Verträge, Zahlungsnachweise und Chatverläufe sind wichtige Beweismittel für die Ermittlungen.
  4. BaFin und Verbraucherzentrale informieren – Damit weitere Verbraucher vor der Masche gewarnt werden.

Interviewer: Welche rechtlichen Folgen drohen, wenn jemand unwissentlich an einer solchen Betrugsmasche teilgenommen hat?

RAin Bontschev: In Deutschland ist Geldwäsche strafbar – auch wenn jemand nicht wusste, dass er kriminelle Gelder weiterleitet. Wer aber frühzeitig aktiv wird, den Vorfall meldet und kooperiert, hat gute Chancen, einer Strafe zu entgehen. Wichtig ist, sich schnellstmöglich an die Polizei und einen spezialisierten Anwalt zu wenden.

Interviewer: Wie können sich Verbraucher in Zukunft vor solchen Betrugsmaschen schützen?

RAin Bontschev:

  • Firmeninformationen überprüfen – Ist das Unternehmen im Handelsregister oder in der BaFin-Datenbank gelistet?
  • Gesunden Menschenverstand nutzen – Kein seriöser Arbeitgeber fordert Kontoeröffnungen oder Geldtransfers.
  • Keine sensiblen Daten weitergeben – Besonders Bankdaten oder Ausweiskopien sollten nicht leichtfertig herausgegeben werden.
  • Vorsicht bei Social-Media-Jobangeboten – Betrüger werben oft gezielt über Plattformen wie Facebook, LinkedIn oder Telegram.

Interviewer: Ihr wichtigster Rat für Verbraucher?

RAin Bontschev: Seien Sie skeptisch! Wenn ein Jobangebot zu gut klingt, um wahr zu sein, dann ist es das meistens auch. Lieber einmal mehr nachforschen, als sich unwissentlich in illegale Aktivitäten verwickeln zu lassen. Im Zweifel sollte man sich an die Polizei, die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden.

Interviewer: Vielen Dank für das Gespräch!