Interview mit Rechtsanwältin Bontschev: Schutz vor unseriösen Finanzdienstleistern

Interview mit Rechtsanwältin Bontschev: Schutz vor unseriösen Finanzdienstleistern

Veröffentlicht:

Dienstag, 18.02.2025
von Red. LF

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor der ARINS Consulting LLC herausgegeben. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen ohne erforderliche Erlaubnis die Vermittlung von Aktien der AI Business Solutions AG, Schweiz, sowie möglicherweise weitere Finanzdienstleistungen an. Da ARINS Consulting LLC nicht von der BaFin beaufsichtigt wird, besteht für Anleger ein erhebliches Risiko. Wir sprechen mit Rechtsanwältin Bontschev darüber, wie Betroffene sich schützen können und welche rechtlichen Schritte möglich sind.

Frage: Frau Bontschev, wie können Anleger erkennen, ob ein Unternehmen eine BaFin-Erlaubnis besitzt?

Rechtsanwältin Bontschev: Ein erster Schritt ist die Überprüfung der Unternehmensdatenbank der BaFin. Dort sind alle zugelassenen Finanzdienstleister gelistet. Wenn ein Unternehmen nicht in dieser Datenbank erscheint, sollte man skeptisch werden. Zudem sollte man sich fragen: Gibt es ein offizielles Impressum mit einer deutschen Adresse? Gibt es transparente Vertragsbedingungen? Und nicht zuletzt: Wurden die Finanzdienstleistungen aktiv telefonisch angeboten? Letzteres ist oft ein Hinweis auf unseriöse Geschäftspraktiken.

Frage: Welche konkreten Maßnahmen sollten Betroffene ergreifen, wenn sie bereits Zahlungen an ARINS Consulting LLC geleistet haben?

Rechtsanwältin Bontschev: Zunächst sollten Betroffene alle Dokumente, E-Mails und Zahlungsnachweise sichern. Anschließend empfiehlt sich eine Anzeige bei der Polizei sowie eine Meldung an die BaFin. Je nach Sachlage kann es zudem sinnvoll sein, einen spezialisierten Anwalt für Kapitalmarktrecht hinzuzuziehen, um mögliche Rückforderungsansprüche zu prüfen.

Frage: Gibt es typische Warnsignale, die darauf hindeuten, dass eine Finanzdienstleistung unseriös sein könnte?

Rechtsanwältin Bontschev: Ja, es gibt mehrere Warnsignale. Dazu gehören etwa Versprechen hoher Renditen ohne Risiken, fehlende oder unklare Lizenzangaben, Druck zur schnellen Investitionsentscheidung sowie die Aufforderung, Geld ins Ausland zu überweisen. Unseriöse Anbieter vermeiden es zudem oft, schriftliche Verträge herauszugeben oder setzen auf komplizierte Klauseln, die für Anleger kaum verständlich sind.

Frage: Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Anleger, wenn sie bereits Geld investiert haben?

Rechtsanwältin Bontschev: In vielen Fällen können Betroffene versuchen, ihr Geld über eine Bankrückbuchung oder eine Kreditkartenrückforderung zurückzuholen. Zudem bestehen unter Umständen Schadenersatzansprüche gegen die Betreiber solcher Plattformen. In Deutschland gibt es auch die Möglichkeit, über zivilrechtliche Klagen oder eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Allerdings ist es entscheidend, schnell zu handeln, da betrügerische Anbieter oft versuchen, ihre Spuren zu verwischen.

Frage: Welche präventiven Schritte empfehlen Sie Anlegern, um sich vor unseriösen Anbietern zu schützen?

Rechtsanwältin Bontschev: Anleger sollten niemals auf ungeprüfte Angebote eingehen, insbesondere nicht bei telefonischen Werbeanrufen. Vor einer Investition sollte immer eine gründliche Hintergrundrecherche erfolgen, beispielsweise durch eine Überprüfung bei der BaFin oder bei Verbraucherzentralen. Zudem sollte man skeptisch sein, wenn einem versichert wird, dass eine Investition risikolos sei oder man schnell handeln müsse.

Frage: Abschließend, was raten Sie Anlegern, die sich unsicher sind, ob ein Anbieter vertrauenswürdig ist?

Rechtsanwältin Bontschev: Wenn Unsicherheiten bestehen, ist es ratsam, unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen. Verbraucherzentralen, Anwälte für Kapitalmarktrecht oder die BaFin können helfen, dubiose Anbieter zu entlarven. Es gilt: Lieber eine Investitionschance verpassen als Opfer eines Betrugs zu werden.