Frage: Herr Reime, die DEGAG WI8 GmbH hat einen Insolvenzantrag gestellt. Was bedeutet das für die Anleger?
Rechtsanwalt Reime: Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens deutet auf erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hin. Für die Anleger der Genussrechte „DEGAG WohnInvest 8“ mit Laufzeiten von 5 und 10 Jahren bedeutet das konkret: Die Rückzahlung des investierten Kapitals und die Zinszahlungen sind stark gefährdet. Genussrechte sind nachrangige Finanzinstrumente, was bedeutet, dass sie im Insolvenzfall erst nach allen anderen Gläubigern bedient werden – falls überhaupt noch Vermögen vorhanden ist.
Frage: Welche ersten Schritte sollten betroffene Anleger jetzt unternehmen?
Rechtsanwalt Reime: Zuerst sollten Anleger überprüfen, ob sie ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden müssen. Hierbei ist es wichtig, die Fristen des Insolvenzverwalters zu beachten. Ich empfehle, sich von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Forderungsanmeldung korrekt erfolgt. Zudem sollten alle relevanten Unterlagen wie Verträge, Prospekte und Zahlungsbelege zusammengetragen werden.
Frage: Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Anleger, um ihr investiertes Kapital zurückzubekommen?
Rechtsanwalt Reime: Die Chancen auf eine vollständige Rückzahlung sind bei Genussrechten in der Insolvenz gering. Dennoch sollten Anleger prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche bestehen, beispielsweise wegen fehlerhafter Anlageberatung oder unzureichender Risikoaufklärung. Auch eine Prospekthaftung könnte in Betracht kommen, falls die Verkaufsprospekte unvollständige oder irreführende Informationen enthielten.
Frage: Gibt es Besonderheiten bei Genussrechten, die Anleger beachten sollten?
Rechtsanwalt Reime: Ja, Genussrechte sind oft nachrangig gegenüber anderen Verbindlichkeiten des Unternehmens. Das bedeutet, dass Gläubiger wie Banken oder Lieferanten zuerst aus der Insolvenzmasse bedient werden. Anleger sollten sich auf eine möglicherweise geringe oder gar keine Quote einstellen. Wichtig ist auch, dass viele Anleger nicht wissen, dass sie sich mit solchen Finanzinstrumenten einem erhöhten Risiko ausgesetzt haben.
Frage: Was können Anleger tun, um sich zukünftig besser zu schützen?
Rechtsanwalt Reime: Vor einer Investition sollten Anleger immer eine gründliche Prüfung der Anlageprodukte vornehmen und unabhängige Beratung in Anspruch nehmen. Produkte mit hohen Zinsen sind oft mit hohen Risiken verbunden. Zudem sollten Anleger sicherstellen, dass sie die Funktionsweise und die Risiken des Finanzprodukts vollständig verstehen. Die Lektüre von Verkaufsprospekten reicht nicht aus – eine unabhängige Analyse ist entscheidend.
Frage: Gibt es institutionellen Verbraucherschutz, der Anleger in solchen Fällen unterstützen kann?
Rechtsanwalt Reime: Ja, es gibt verschiedene Verbraucherzentralen und Schutzorganisationen, die Anleger in solchen Situationen beraten. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bietet Informationen, jedoch keine individuelle Rechtsberatung. Letztlich bleibt es jedoch wichtig, dass Anleger im Zweifel rechtlichen Beistand suchen, um ihre Interessen bestmöglich zu wahren.
Frage: Herr Reime, vielen Dank für das Gespräch.
Rechtsanwalt Reime: Sehr gerne. Ich hoffe, dass betroffene Anleger die notwendigen Schritte rechtzeitig einleiten, um ihre Rechte zu wahren.