BaFin warnt erneut vor der Plattform QuantumAI

BaFin warnt erneut vor der Plattform QuantumAI

Veröffentlicht:

Freitag, 29.11.2024
von Redaktion E

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) macht erneut auf Risiken aufmerksam, die mit der Nutzung der Plattform QuantumAI assoziiert sind. Die Webseite, die unter der Adresse quantumtrade-app.live zu erreichen ist, bietet nach Angaben der Aufsichtsbehörde ohne die erforderliche Genehmigung Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

Kritikpunkte an QuantumAI

QuantumAI zeigt sich ausschließlich unter diesem Namen und macht keine Angaben zu seiner rechtlichen Struktur, Geschäftsadresse oder verantwortlichen Personen. Die Webseite enthält kein Impressum, das solche wichtigen Informationen bereitstellen würde. Außerdem sind die Geschäftsbedingungen nach den Gesetzen von Hongkong gestaltet, wodurch die Rechtsdurchsetzung für Kunden erschwert wird.

Vorherige Warnungen und rechtliche Anforderungen

Bereits am 9. August 2022 hatte die BaFin vor QuantumAI gewarnt, die Plattform bleibt jedoch weiterhin aktiv. In Deutschland ist für das Anbieten von Finanz- und Wertpapierservices eine Genehmigung der BaFin erforderlich. Ohne diese Erlaubnis handeln Anbieter wie QuantumAI illegal.

Rechtliche Grundlage und Ratschläge an Verbraucher

Die aktuelle Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG). Ihr Ziel ist der Schutz von Verbrauchern vor unseriösen und unregulierten Angeboten. Die BaFin empfiehlt, Angebote auf der genannten Webseite zu meiden und vor einer möglichen Investition zu prüfen, ob der Anbieter eine offizielle Zulassung besitzt und in der Unternehmensdatenbank der BaFin geführt wird. Bei Zweifeln sollten Verbraucher professionellen Rat einholen oder sich direkt an die BaFin wenden.