BaFin warnt vor illegalen Finanzdiensten auf stonleytrading.com

BaFin warnt vor illegalen Finanzdiensten auf stonleytrading.com

Veröffentlicht:

Freitag, 29.11.2024
von Redaktion E

Die **Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)** hat eine offizielle **Warnung** gegen die Webseite **stonleytrading.com** herausgegeben. Laut den neuesten Erkenntnissen werden durch die Firma **Stonley Trading Ltd**, die vorgibt in London, Großbritannien ansässig zu sein, auf dieser Seite **Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne erforderliche Genehmigung** angeboten. Die BaFin macht deutlich, dass für die angebotenen Dienstleistungen keine Erlaubnis erteilt wurde.

Illegale Finanzdienstleistungen

Die Aktivitäten der **Stonley Trading Ltd** stehen im Widerspruch zu den deutschen rechtlichen Bestimmungen, weil der Handel mit Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland die **Erlaubnis der BaFin** erfordert. Webseiten wie **stonleytrading.com**, die ohne diese Erlaubnis operieren, handeln illegal und stellen erhebliche Gefahren für die Verbraucher dar.

Wichtigkeit der Überprüfung von Finanzdienstleistern

Die BaFin rät dringend dazu, vor Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungen immer zu kontrollieren, ob der Anbieter **behördlich genehmigt** ist. Diese Informationen können in der **Datenbank der BaFin** kostenfrei abgerufen werden. Plattformen ohne Lizenz kompromittieren nicht nur die Sicherheit der Anleger, sondern sind auch oft Ursache für finanzielle Verluste.

Rechtliche Basis der Warnung

Die Warnung der BaFin fußt auf **§ 37 Abs. 4 des Kreditwesengesetzes (KWG)** und zielt darauf ab, Investoren vor unregulierten sowie potenziell betrügerischen Plattformen wie **stonleytrading.com** zu schützen.

Zusammenfassung

Es wird dringend davon abgeraten, die Dienste auf **stonleytrading.com** in Anspruch zu nehmen. Plattformen, die ohne die notwendige Genehmigung agieren, sind **nicht rechtskonform** und bergen das Risiko signifikanter finanzieller Verluste. Investoren sollten immer **mit Bedacht vorgehen**, Anbieter gründlich prüfen und im Zweifelsfall sich an die BaFin oder entsprechende Institutionen wenden.