Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die hedera bauwert GmbH zur Abgabe von Informationen über ihre Anleihen und die ihrer Tochtergesellschaften aufgefordert. Der Grund dafür ist die Überprüfung, ob diese Anleihen ohne den erforderlichen Wertpapierprospekt in Deutschland angeboten wurden. Die hedera bauwert GmbH hat diese Informationen bisher nicht bereitgestellt, was einen Verstoß gegen gesetzliche Pflichten darstellt.
Drohung mit Zwangsgeldern durch die BaFin
Sollte die hedera bauwert GmbH die geforderten Informationen weiterhin nicht zur Verfügung stellen, droht die BaFin mit der Einleitung von Zwangsmaßnahmen. Auch wenn die rechtliche Grundlage hierfür noch nicht abschließend geklärt ist, hat die BaFin die Möglichkeit, ihre Forderungen sofort durchzusetzen.
Wertpapierprospekt: Gesetzliche Anforderungen
Laut der EU-Verordnung müssen Wertpapiere, die innerhalb der Europäischen Union öffentlich angeboten werden, mit einem genehmigten Wertpapierprospekt versehen sein. Dieser dient dazu, Investoren umfassende Informationen zur Verfügung zu stellen. In Deutschland obliegt es der BaFin, diese Prospekte zu prüfen und zu genehmigen. Die hedera bauwert GmbH hat für ihre Anleihen bisher keinen solchen Prospekt veröffentlicht oder genehmigen lassen.
Hinweise für Investoren
Investoren sollten vor einer möglichen Investition in die Anleihen der hedera bauwert GmbH die Verfügbarkeit eines genehmigten Verkaufsprospekts überprüfen. Diese Information kann in der BaFin-Datenbank eingesehen werden.
Zusammenfassung
Die BaFin betont mit ihrer Forderung nach Transparenz und der Bereitstellung von Informationen die Wichtigkeit der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Wertpapierhandel. Die Zurückhaltung der hedera bauwert GmbH könnte auf mögliche Verstöße gegen das Finanzrecht hindeuten. Investoren wird geraten, sich umfassend zu informieren, bevor sie eine Investitionsentscheidung treffen.