BaFin warnt vor unerlaubten Finanzdiensten auf der Website ls-ex.com

BaFin warnt vor unerlaubten Finanzdiensten auf der Website ls-ex.com

Veröffentlicht:

Montag, 25.11.2024
von Redaktion E

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine dringende Warnung bezüglich der Website **ls-ex.com** herausgegeben. Laut der Behörde offeriert diese Plattform Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne die nötige Genehmigung, was einen Verstoß gegen geltende Vorschriften darstellt.

Vorgetäuschte Identität zur Irreführung von Investoren

Der Anbieter hinter der besagten Seite präsentiert sich üblicherweise als **London St Ex** oder **London St Ex Limited** und suggeriert dabei eine Verbindung zur angesehenen **London Stock Exchange (LSE)**. Diese Bezüge identifiziert die BaFin eindeutig als Missbrauch fremder Identität, um bei Anlegern fälschlicherweise Vertrauen zu erwecken. Zusätzlich behauptet der Betreiber, seinen Unternehmenssitz in Belfast im Vereinigten Königreich zu haben, ein Detail, das ebenfalls kritisch zu betrachten ist.

Zulassungspflichtige Finanzdienste in Deutschland

Die deutsche Aufsichtsbehörde macht darauf aufmerksam, dass das Angebot von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland einer Genehmigung durch die BaFin bedarf. Da der Betreiber von ls-ex.com über eine solche Erlaubnis nicht verfügt, empfiehlt die BaFin Investoren dringend, die Zuverlässigkeit von Finanzdienstleistern im Vorfeld genau zu prüfen. Die offizielle Unternehmensdatenbank der BaFin ist dabei eine hilfreiche Ressource.

Rechtliche Grundlagen und Schutz vor Betrug

Diese Warnung beruht auf der rechtlichen Grundlage des § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG). Die Regelung zielt darauf ab, Anleger zu schützen und über unrechtmäßige Finanzangebote aufzuklären. Zum Schutz vor Betrugsversuchen rät die BaFin dazu, auch scheinbar seriösen Offerten gegenüber skeptisch zu sein, besonders, wenn berühmte Namen wie der der London Stock Exchange missbräuchlich eingesetzt werden.

Umsichtigkeit bei Online-Finanzgeschäften

Die BaFin appelliert an die Umsicht der Anleger bei Online-Finanzgeschäften und empfiehlt bei Unsicherheiten stets Rücksprache mit unabhängigen Fachleuten zu halten. Betrugsplattformen nutzen oft professionell wirkende Websites, um einen seriösen Eindruck zu erwecken. Ein Vergleich mit offiziellen Daten kann jedoch dazu beitragen, Täuschungsabsichten rechtzeitig zu entlarven.