Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung bezüglich der Geschäftspraktiken der Spar International Inc. herausgegeben. Das Unternehmen offeriert auf seiner Webseite spar-inc.com Festgeldverträge und andere Finanzdienstleistungen, ohne die erforderliche Zulassung dafür zu besitzen. Die BaFin macht deutlich, dass Spar International Inc. in Deutschland keine Genehmigung für den Betrieb solcher Dienstleistungen hat und nicht ihrer Aufsicht unterliegt.
### Verdachtsmoment: Illegale Finanz- und Wertpapierangebote
Spar International Inc. bewirbt auf spar-inc.com Finanzdienstleistungen, für die nach deutschem Recht eine Genehmigung erforderlich ist. Diese Vorschriften sollen Verbraucher schützen und garantieren, dass Finanzprodukte nur von überwachten und regulierten Unternehmen angeboten werden. Die BaFin vermutet, dass das Unternehmen wissentlich ohne die notwendige Erlaubnis agiert, um gesetzliche Bestimmungen zu umgehen. Hinweise deuten darauf hin, dass Spar International Inc. bereits unter der Domain spar24check.com aktiv war, was auf den Versuch hindeuten könnte, die behördliche Aufsicht zu entgehen.
### Anleger- und Verbraucherrisiken
Die BaFin rät dringend davon ab, Geschäfte mit Spar International Inc. über spar-inc.com zu tätigen. Anleger sollten weder Geld überweisen noch Verträge unterzeichnen, da das Unternehmen keinerlei behördliche Kontrollen unterliegt und keine Sicherheit für seine Angebote bietet. Das Fehlen einer Zulassung bedeutet auch, dass im Falle von Problemen oder Betrug kein Schutz durch die BaFin besteht und Anleger nicht mit einer Rückerstattung rechnen können.
### Weiterführende Hinweise und Ratschläge der BaFin
Die BaFin empfiehlt Verbrauchern, vor der Inanspruchnahme von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen stets zu prüfen, ob die Anbieter im offiziellen BaFin-Register eingetragen sind. Dieses Register informiert darüber, welche Unternehmen die nötigen Genehmigungen besitzen und reguliert werden. Auf der Webseite der BaFin (www.bafin.de) können Interessierte Informationen zu zugelassenen Unternehmen einsehen.
Mit ihrer Warnung gemäß § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes möchte die BaFin die Öffentlichkeit über potenziell gefährliche und unregulierte Angebote aufklären und den Anlegerschutz verbessern. Ziel ist es, darauf aufmerksam zu machen, welche Risiken mit unregulierten Anbietern wie Spar International Inc. verbunden sind, um finanzielle Verluste zu verhindern.