BaFin warnt vor Identitätsdiebstahl auf fips-finance.com

BaFin warnt vor Identitätsdiebstahl auf fips-finance.com

Veröffentlicht:

Montag, 14.10.2024
von Redaktion E

**BaFin warnt vor illegalem Finanzdienstleister FIPS Finance**

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine öffentliche Warnung bezüglich der Webseite fips-finance.com herausgegeben. Es wurde festgestellt, dass FIPS Finance & Development auf dieser Internetpräsenz unberechtigt Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet. Eine Genehmigung durch die BaFin liegt nicht vor, weshalb das Unternehmen außerhalb der legalen Finanzmarktregulierung operiert.

Ein besonderes Problem stellt die irreführende Behauptung der Webseite dar, bei den Betreibern handele es sich um ein in Österreich registriertes Unternehmen. Diese Angabe ist unwahr und konstituiert einen schwerwiegenden Identitätsdiebstahl. Die Webseite nutzt den Namen eines real existierenden Unternehmens, um falsche Seriosität zu erwecken und Verbraucher zu täuschen, obwohl keine Verbindung zum genannten österreichischen Unternehmen besteht.

In Deutschland müssen Anbieter von Bank-, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen zwingend eine Zulassung durch die BaFin besitzen, um den Schutz der Verbraucher gemäß den rechtlichen Vorschriften gewährleisten zu können. Nichzugelassene Unternehmen umgehen diese Bestimmungen und stellen somit ein hohes Risiko für Anleger dar.

Die BaFin rät Verbrauchern zur Vorsicht bei Angeboten, die vorgeben, aus dem Ausland zu stammen oder ausländische Firmen nachzuahmen. Es wird dringend empfohlen, die Legitimität eines Anbieters zu prüfen und sicherzustellen, dass dieser über eine BaFin-Genehmigung verfügt, bevor man Investitionen tätigt oder Bankgeschäfte aufnimmt. Die Unternehmensdatenbank der BaFin kann dabei Unterstützung bieten.

Mit Nachdruck wird vor der Nutzung von fips-finance.com gewarnt und von jeglichem Kontakt mit diesem Scheinunternehmen abgeraten. Anleger müssen sich bewusst sein, dass sie ihr investiertes Geld verlieren könnten, wenn sie Angebote ohne BaFin-Lizenz wahrnehmen, da solche Anbieter oft keinen Einlagenschutz oder ähnliche Sicherheitsvorkehrungen bieten.

Diese Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), welcher der BaFin erlaubt, vor nicht lizenzierten Unternehmen zu warnen. Die BaFin setzt ihr Engagement fort, um Verbraucher vor unregulierten und potenziell betrügerischen Anbietern zu schützen.