Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 12. Juli 2024 die ZhongDe Waste Technology AG mit einem Ordnungsgeld von 750.000 Euro belegt. Der Vorwurf: Das Unternehmen verstieß erheblich gegen die Pflicht zur Finanzberichterstattung, wie sie in § 325 des Handelsgesetzbuchs (HGB) festgelegt ist.
ZhongDe Waste Technology AG hat es versäumt, ihre Finanzdokumentation für das Jahr 2021 fristgerecht elektronisch beim Bundesanzeiger zur Veröffentlichung einzureichen. Diese Anforderung unterstützt die Transparenz und schützt Stakeholder wie Aktionäre, Gläubiger und die allgemeine Öffentlichkeit. Aufgrund der Nichterfüllung dieser Pflichten musste das BfJ konsequent handeln und eine Strafe gemäß § 335 HGB aussprechen.
Interessanterweise hat ZhongDe Waste Technology AG keine Einwände gegen die Strafverfügung erhoben, was die Annahme der Sanktion und eine Abkehr von rechtlichen Schritten suggeriert.
Das Bundesamt für Justiz unterstreicht mit diesem Schritt die Wichtigkeit der Befolgung von Offenlegungspflichten und setzt ein deutliches Zeichen gegen derartige Verstöße. Das ausgesprochene Ordnungsgeld soll Unternehmen daran erinnern, wie essenziell Transparenz und pünktliche Berichterstattung für die Unternehmensethik sind.
Unternehmen sind damit aufgerufen, die Fristen für die Offenlegung ernst zu nehmen und gesetzliche Vorgaben sorgfältig zu beachten, um finanziellen und reputativen Schaden abzuwenden.