Die Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen in Deutschland, bekannt als BaFin, hat eine dringliche Warnung bezüglich der Dienste von HETIZ CORPORATE ausgesprochen. Es wurde festgestellt, dass das Unternehmen, welches vorgibt, aus Dresden zu stammen, auf seiner Webseite hetiz-c.com Finanzdienstleistungen wie Kredite und Darlehen anbietet, ohne über die dafür erforderliche Genehmigung zu verfügen.
Die BaFin hebt hervor, dass HETIZ CORPORATE fälschlicherweise den Anschein erweckt, in Partnerschaft mit regulierten Banken zu stehen und von der BaFin überwacht zu werden. Diese Behauptungen entsprechen nicht der Realität, da das Unternehmen weder überwacht wird noch eine entsprechende Erlaubnis für seine Geschäftsaktivitäten in Deutschland besitzt.
Nach dem deutschen Gesetz müssen Firmen, welche Bankdienstleistungen oder finanzielle Dienstleistungen, einschließlich der Vermittlung von Darlehen oder Wertpapieren, anbieten, von der BaFin zugelassen sein. Trotzdem gibt es immer wieder unseriöse Angebote, die eine erhebliche Gefahr für Investoren und Darlehensnehmer darstellen.
Die BaFin rät dringend davon ab, Geschäfte mit HETIZ CORPORATE zu tätigen. Ohne die erforderliche rechtliche Grundlage handeln potenzielle Kunden auf eigenes Risiko und setzen sich rechtlichen Unsicherheiten aus. Verbraucher sollten daher stets überprüfen, ob ein Unternehmen über eine entsprechende Lizenz der BaFin verfügt, um finanzielle Einbußen zu verhindern.
Diese öffentliche Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) und zielt darauf ab, die Öffentlichkeit vor zweifelhaften Geschäftsmethoden zu schützen.
Quelle: BaFin-Meldung:
Warnung vor den Diensten von HETIZ CORPORATE auf hetiz-c.com durch die BaFin
Laut BaFin-Angaben bietet das Unternehmen HETIZ CORPORATE auf seiner Webseite ohne die erforderliche Erlaubnis Bank- und Finanzdienstleistungen an und erweckt den unzutreffenden Eindruck, reguliert und mit lizenzierten Banken verbunden zu sein.
Um rechtmäßig Bank-, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anzubieten, ist eine BaFin-Erlaubnis erforderlich. Einige Firmen umgehen jedoch diese Vorschrift.
Die Warnung stützt sich auf rechtliche Grundlagen gemäß § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.