BaFin warnt Verbraucher vor unerlaubten Dienstleistungen der OC Finanz Vermögensverwaltung GmbH

BaFin warnt Verbraucher vor unerlaubten Dienstleistungen der OC Finanz Vermögensverwaltung GmbH

Veröffentlicht:

Dienstag, 01.10.2024
von Redaktion E

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine dringende Warnung für Verbraucher in Bezug auf die Angebote der angeblich in Hamburg ansässigen OC Finanz Vermögensverwaltung GmbH ausgesprochen, die auf ihrer Website o-c-finanz.com ohne die nötige staatliche Erlaubnis agiert. Das Unternehmen wirbt mit ansprechenden Finanzprodukten wie Tagesgeldkonten, Arbitragegeschäften, Trading-Optionen und umfangreichem Portfolio-Management, jedoch ohne die erforderliche Genehmigung der BaFin, was Anleger in rechtlich unsichere Gewässer führt.

Wie man betrügerische Finanzangebote erkennt: Fehlende BaFin-Lizenz als klares Warnzeichen

In der Bundesrepublik ist die Erbringung von Bank- und Finanzdienstleistungen ausschließlich Unternehmen gestattet, die eine offizielle Lizenz der BaFin besitzen. Diese Vorschrift schützt Verbraucher und die Integrität des Finanzmarktes gleichermaßen. Nichtsdestotrotz gibt es immer wieder Unternehmen wie die OC Finanz Vermögensverwaltung GmbH, die ohne diese wichtige Zulassung anzubieten versuchen und somit nicht berechtigt sind, ihre Dienstleistungen gesetzeskonform zu erbringen.

Was Sie über Online-Finanzangebote wissen sollten: Schutzmaßnahmen für Verbraucher

Verbraucher werden von der BaFin ermahnt, vor einer Investition genau zu prüfen, ob das jeweilige Unternehmen im Besitz der erforderlichen Erlaubnis ist. Wer feststellt, dass ein Unternehmen wie die OC Finanz Vermögensverwaltung GmbH keine Genehmigung hat, sollte sich klar von dessen Angeboten distanzieren.

Darüber hinaus versuchen dubiose Plattformen oft, mit scheinbar legitimen Offerten zu locken, die bei näherer Betrachtung jedoch rechtlichen Standards nicht standhalten. Die BaFin warnt vor diesen Risiken und rät zur Vorsicht.

Details zur BaFin-Warnung

Dieser alarmierende Hinweis der BaFin erfolgt auf Grundlage des § 37 Absatz 4 KWG und ist Teil der anhaltenden Bemühungen der Behörde, Verbraucher vor möglichen Gefahren durch unlizenzierte Finanzakteure zu schützen. Verbraucher sollten jederzeit vorsichtig sein und Angebote im Internet kritisch prüfen, vor allem wenn Zweifel an der Zulässigkeit eines Finanzdienstleisters bestehen.

Offizielle Bekanntmachung der BaFin:

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat vor den Aktivitäten der OC Finanz Vermögensverwaltung GmbH auf deren Plattform o-c-finanz.com gewarnt, wo das Unternehmen ohne die notwendigen Genehmigungen nach KWG und WpIG finanzielle Dienstleistungen anbietet und dabei keine Berechtigung für die Vermögensverwaltung oder den Handel mit Wertpapieren hat. Die BaFin rät dringend davon ab, mit diesem Unternehmen Geschäfte zu tätigen und empfiehlt, die Zulassung jeglicher Finanzdienstleister im Vorfeld zu überprüfen.