Warnung der BaFin: Unlizenzierte Aktivitäten der „Bbetterbank“ BBank
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) macht auf betrügerische Praktiken der sogenannten „Bbetterbank“, auch bekannt unter „BBank“, aufmerksam. Auf deren Internetpräsenz bbetterbank.de werden Kunden zahlreiche Finanzservices wie Spar- und Girokonten, Privatkredite bis hin zu Anlageberatungen und Vermögensmanagement offeriert, doch fehlt dem Unternehmen hierfür die notwendige Lizenz der BaFin.
Das Unternehmen behauptet irrtümlicherweise, es sei in Essen ansässig und gaukelt vor, ein reguliertes Finanzinstitut zu sein, was eine bewusste Irreführung darstellt. Die Bbetterbank steht unter keiner Aufsicht der BaFin und hat keinerlei Verbindung zu legal operierenden Banken mit ähnlichen Bezeichnungen.
Konsumenten sind angehalten, höchste Vorsicht an den Tag zu legen. In Deutschland ist das Angebot von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne eine Genehmigung der BaFin nicht erlaubt und lässt häufig auf Betrugsabsichten schließen.
Die BaFin appelliert eindringlich an Verbraucher, sich zu vergewissern, dass die Anbieter von Finanzdienstleistungen über die erforderlichen Genehmigungen verfügen, bevor sie deren Dienste in Anspruch nehmen. Eine Liste zugelassener Anbieter ist in der Unternehmensdatenbank der BaFin zugänglich.
Diese öffentliche Warnung ergibt sich aus der Notwendigkeit gemäß § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.
Offizielle Mitteilung der BaFin:
Die Behörde BaFin hebt hervor, dass die als BBank auftretende Bbetterbank ohne die notwendige BaFin-Zulassung Bank- und Finanzdienstleistungen wie Kontoführung, Kredite, Anlageberatung sowie Investmentmanagement über ihre Website bbetterbank.de anbietet, während falsch der Anschein eines lizenzierten Instituts erweckt wird. Solche Dienstleistungen benötigen in Deutschland zwingend eine BaFin-Lizenz, was bei diesem Unternehmen nicht der Fall ist.
Diese Information stützt sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.