Die Finanzmarktaufsichtsbehörde, bekannt als BaFin, hat eine kritische Mitteilung bezüglich der Internetpräsenz stockstrends.co herausgegeben. Im Laufe eingehender Untersuchungen wurde aufgedeckt, dass die hinter dem Online-Angebot stehende Gesellschaft, StocksTrends Ltd., Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne die notwendige Zulassung bereitstellt.
Als Unternehmensstandorte werden London sowie die Britischen Jungferninseln angeführt, welche oftmals mit dubiosen Geschäftsmethoden in Zusammenhang gebracht werden. Von besonderem Interesse ist, dass stockstrends.co sich durch markantsprachige Werbeslogans hervorhebt, beispielsweise „Betreten Sie mit stockstrends.co selbstbewusst die Handelsarena“. Diese und ähnliche Slogans wurden auch auf weiteren Webseiten, die kürzlich identifiziert wurden und ein gleiches Schema aufweisen, entdeckt.
Die BaFin betont, dass die Erteilung einer Lizenz durch die Aufsicht eine zentrale Voraussetzung für in Deutschland tätige Unternehmen im Bereich der Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ist. Dies dient dem Schutz und der Sicherheit der Anleger. Investoren wird geraten, vor einem finanziellen Engagement zu prüfen, ob ein Dienstleister in der offiziellen Datenbank der BaFin registriert ist.
Die vorliegende Warnung der BaFin stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes, welcher die Behörde autorisiert, gegen ungenehmigte Aktivitäten einzuschreiten.
Originalmitteilung der BaFin: Die Behörde gibt eine Warnung bezüglich der Webseite stockstrends.co heraus, auf der ohne die erforderliche Zulassung Finanz- und Wertpapierdienste angeboten werden. Der Betreiber, StocksTrends Ltd., verwendet Adressen in London und auf den Britischen Jungferninseln.
Neuerdings wurden ähnliche Webseiten mit fast identischen Inhalten entdeckt, die ebenfalls von der BaFin beanstandet wurden. Charakteristisch für die Webseiten ist der Einführungssatz: „Betreten Sie mit [Name der Webseite] selbstbewusst die Handelsarena“ oder in Englisch: „Step Into the Trading Arena With Confidence & [Name der Webseite]“.
Für die Bereitstellung von Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland ist die Zustimmung der BaFin erforderlich. Trotzdem bieten einige Unternehmen diese Dienste ohne die benötigte Erlaubnis an. Informationen zur Zulassung bestimmter Unternehmen sind in der Datenbank der BaFin auffindbar.
Diese Mitteilung beruht auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.