RF Eurogas UG muss Finanztransfers einstellen: BaFin greift durch
Die Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen, BaFin, hat eine Anordnung gegen die RF Eurogas UG, ansässig in Berlin und Dresden, erlassen, wonach diese ihr illegales Finanztransfergeschäft zum 23. Juli 2024 sofort stoppen muss. Die Firma wurde dabei erwischt, wie sie ohne Genehmigung Geld von Einzelpersonen einnimmt und an unterschiedliche Firmenkonten weiterleitet.
Diese Aktivitäten verstoßen gegen das Kreditwesengesetz, was der BaFin bei ihren ständigen Kontrollen auffiel. Finanztransaktionen ohne regulatorische Überwachung können große Risiken mit sich bringen, einschließlich der Gefahr, in undurchsichtige oder gesetzwidrige Strukturen zu geraten.
Der Beschluss der BaFin, das Geschäft mit sofortiger Wirkung zu schließen, ist endgültig und verbindlich und erfordert, dass RF Eurogas UG jegliche derartige Operationen sofort einstellt. Jegliche zukünftigen Finanzaktivitäten der Firma unterliegen der Pflicht, eine entsprechende Erlaubnis von der BaFin zu erhalten.
Offizielle Bekanntmachung:
Sofortige Untersagung des Finanztransfergeschäfts für RF Eurogas UG durch BaFin
Am 23. Juli 2024 hat die BaFin die RF Eurogas UG, mit Standorten in Berlin und Dresden, angewiesen, ihr unbefugtes Finanztransfergeschäft unverzüglich zu beenden.
Das Unternehmen hat Gelder von Einzelpersonen über ihr Geschäftskonto erhalten und an eine Reihe anderer Firmenkonten weitergeleitet.
Die Verfügung der BaFin ist rechtsgültig und muss befolgt werden.