Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnte kürzlich vor den Krypto-Handelsplattformen stellarswiss.com und northstar-global.co. Die BaFin vermutet, dass die Betreiber dieser Websites ohne die benötigte Genehmigung Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Beide Seiten werben aggressiv für den Handel mit Kryptowährungen und anderen Finanzinstrumenten und erfüllen dabei nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Auflagen.
Eine besondere Auffälligkeit ist, dass auf beiden Seiten unter verschiedenen Namen für dieselbe Online-Trading-Plattform geworben wird, was auf betrügerische Absichten hinweist. Die Website stellarswiss.com wird von der StellarCorp Int. unter dem Namen Stellar Swiss Ltd. betrieben und gibt an, in Nicosia, Zypern sowie in London, Vereinigtes Königreich, ansässig zu sein. Zudem behauptet die Firma, von der britischen Finanzaufsichtsbehörde (Financial Conduct Authority – FCA) reguliert zu werden, was jedoch nicht der Wahrheit entspricht.
Die BaFin betont, dass in Deutschland die Erteilung einer offiziellen Lizenz erforderlich ist, um Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anzubieten. Unternehmen, die diese Regel missachten, operieren illegal und stellen ein Risiko für Verbraucher dar. Die Aufsichtsbehörde rät daher zur Vorsicht bei derartigen Angeboten und empfiehlt, nur in regulierte Finanzprodukte zu investieren.
Für Verbraucher ist es essenziell, vor einer Investition zu überprüfen, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, was über deren Unternehmensdatenbank möglich ist. Die Warnung der BaFin stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und unterstreicht die Bedeutung der Vorsicht im Umgang mit dubiosen Online-Handelsplattformen.