BaFin warnt vor finacix.com: Hinweise auf Identitätsdiebstahl und unlizenzierte Finanzangebote

BaFin warnt vor finacix.com: Hinweise auf Identitätsdiebstahl und unlizenzierte Finanzangebote

Veröffentlicht:

Montag, 23.09.2024
von Red. LF

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt eine dringende Warnung vor der Website finacix.com heraus. Die Betreiber dieser Plattform bieten mutmaßlich ohne die notwendige Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an, was nach deutschem Recht nicht zulässig ist.

Besonders bedenklich sind die widersprüchlichen und irreführenden Angaben zur Identität des Betreibers. In der sogenannten „Risikowarnung“ wird die Finance and Investment Solutions Ltd. als verantwortliche Gesellschaft genannt. Doch in den Nutzungsbedingungen („Website Terms of Use“) tritt plötzlich die Finacix Ltd. auf den Plan. Diese Unstimmigkeiten wecken bei der BaFin erhebliche Zweifel an der Seriosität des Angebots.

Darüber hinaus gibt die Finance and Investment Solutions Ltd. an, bei der britischen Finanzaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) registriert zu sein. Zwar existiert tatsächlich ein entsprechender Eintrag, jedoch handelt es sich laut BaFin mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Fall von Identitätsdiebstahl. Die eigentliche Gesellschaft hat vermutlich nichts mit den Machenschaften auf finacix.com zu tun.

Zusätzlich behauptet die Finacix Ltd., bei der „Securities Commission of the United Kingdom (SCUK)“ registriert zu sein – einer Behörde, die in Großbritannien schlichtweg nicht existiert. Als angeblichen Geschäftssitz nennt die Website eine Adresse in London, doch auch diese Information ist äußerst zweifelhaft.

In Deutschland ist es unerlässlich, eine Genehmigung der BaFin zu besitzen, um Bank- und Finanzdienstleistungen legal anbieten zu dürfen. Die BaFin ruft daher alle Verbraucher auf, sich vor einer Investition gründlich zu informieren und zu prüfen, ob ein Anbieter die notwendige Zulassung hat. Dies kann jederzeit in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüft werden.

Diese Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes, der die Finanzaufsicht dazu ermächtigt, die Öffentlichkeit vor unseriösen Anbietern zu schützen.