BaFin warnt eindringlich vor Angeboten auf zinsglueck.com: Verdacht auf illegale Finanzdienstleistungen

BaFin warnt eindringlich vor Angeboten auf zinsglueck.com: Verdacht auf illegale Finanzdienstleistungen

Veröffentlicht:

Montag, 23.09.2024
von Red. LF

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt eine dringende Warnung vor den Angeboten auf der Webseite zinsglueck.com heraus. Es besteht der dringende Verdacht, dass die Betreiber der Plattform ohne die notwendige behördliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten. Die Identität der Betreiber ist derzeit unbekannt.

In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Unternehmen, die Bank- oder Finanzgeschäfte anbieten, eine entsprechende Erlaubnis der BaFin benötigen. Unternehmen, die ohne diese Genehmigung agieren, setzen nicht nur sich, sondern auch potenzielle Kunden einem erheblichen Risiko aus. Die BaFin rät daher dringend davon ab, auf der Webseite zinsglueck.com Finanzprodukte zu nutzen oder Gelder zu investieren.

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich über die Zulassung von Finanzdienstleistern und Banken in der Unternehmensdatenbank der BaFin informieren, um sich vor unseriösen Angeboten zu schützen.

Die Warnung der BaFin stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).

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