Überschrift: BaFin gibt Warnung vor nicht zugelassener Plattform FinFlex heraus
Text: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung bezüglich der Webseite FinFlex, erreichbar unter finflex.org, herausgegeben. Die Warnung ergibt sich aus dem Verdacht, dass die Hintermänner der Plattform Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland ohne die notwendige Zulassung anbieten.
Ein markantes Detail ist die Inhaltsübereinstimmung der Webseite mit anderen Plattformen, vor denen die BaFin bereits in der Vergangenheit warnte. Ein wiederkehrendes Element ist der Eingangssatz „Optimieren Sie Ihr Trading mit…“, was darauf hinweist, dass die betreffenden Seiten nach einem ähnlichen Schema vorgehen.
In Deutschland ist die Durchführung von Bank-, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen streng reguliert und bedarf einer Genehmigung der BaFin. Anbieter, die solche Dienstleistungen ohne eine solche Erlaubnis bereitstellen, bewegen sich im rechtlichen Graubereich. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Unternehmensdatenbank der BaFin die Zulassung eines Anbieters zu verifizieren.
Diese Warnung stützt sich auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).