Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung bezüglich der Webseite Chainpilot.co herausgegeben. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber dieser Seite, die unter dem Namen Chainpilot agieren, jedoch ohne Angabe einer Rechtsform oder eines verantwortlichen Impressums, unerlaubterweise Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Dies stellt einen Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland dar, wo eine ausdrückliche Erlaubnis der BaFin erforderlich ist, um solche Dienstleistungen legal anbieten zu dürfen.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich der Risiken bewusst sind, die mit Investitionen über Plattformen einhergehen, die nicht die notwendige regulatorische Zulassung besitzen. Die BaFin unterhält eine Unternehmensdatenbank, in der überprüft werden kann, ob ein Unternehmen die erforderliche Genehmigung für die angebotenen Dienstleistungen hat.
Diese Warnung basiert auf den gesetzlichen Grundlagen des § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und unterstreicht die Notwendigkeit für Anleger, wachsam zu sein und ihre Hausaufgaben zu machen, bevor sie sich auf Online-Investmentplattformen einlassen.
Sowohl die BaFin als auch die Strafverfolgungsbehörden wie das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten zu größter Vorsicht bei Online-Geldanlagen. Sie empfehlen, sich vorab umfassend zu informieren und die Seriosität der Angebote zu prüfen, um nicht Opfer von Betrugsversuchen zu werden. Für weitere Informationen und Tipps zum Schutz vor Betrug im Finanzsektor bietet der BaFin-Verbraucherschutzpodcast in seiner Episode „Vorsicht, Betrug“ wertvolle Einblicke und Ratschläge.