bitopya.net: BaFin ermittelt gegen Bitopya
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten des Betreibers der Online-Handelsplattform Bitopya. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website bitopya.net ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.
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BaFin warnt vor Website conceptmarkets.pro
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website conceptmarkets.pro. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen über die Website angeblich mit Währungen und Derivaten handeln können.
Der Betreiber tritt unter dem Namen Concept Markets auf. Er nennt keine Rechtsform, ein Impressum ist auf der Website nicht vorhanden, ebenso fehlt die Angabe einer Geschäftsadresse.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
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Identitätsmissbrauch: BaFin warnt vor den Websites freedominvestment.us und freedominvestment.de
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Websites freedominvestment.us und freedominvestment.de. Nach ihren Erkenntnissen bietet der unbekannte Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Der Betreiber tritt auf den Websites unter den Bezeichnungen Freedom Investments, FIT, FIT Freedom Investments Inc. German Branch, X-Trade Brokers, FIT S.A. und FIT Financial Services Inc. auf. Auf der Website freedominvestment.us wird behauptet, ihr Betreiber werde von der BaFin beaufsichtigt. Das ist nicht der Fall.
Der Betreiber hat gegenüber Kundinnen und Kunden sowie auf seinen Websites verschiedene Geschäftsadressen angegeben. Diese umfassen zwei Standorte in den Vereinigten Staaten, sowie je eine Adresse in London, Vereinigtes Königreich, Diekirch in Luxemburg und Frankfurt am Main.
Auf der Website freedominvestment.us nennt der Betreiber auch Handelsregisterdaten beim Amtsgericht Frankfurt am Main. Diese Daten und die Frankfurter Geschäftsanschrift gehören der XTB S.A. German Branch. Hierbei handelt es sich um die bei der BaFin registrierte Zweigniederlassung eines polnischen Wertpapierinstituts. Die XTB S.A. German Branch hat keine Geschäftsbeziehung zu dem Betreiber der Websites oder den dort unterbreiteten Angeboten. Es liegt ein Identitätsmissbrauch vor.
Die Freedom Finance Germany GmbH in Berlin, ein vertraglich gebundener Vermittler der Freedom Finance Europe Limited aus Zypern, hat ebenfalls nichts mit der beschriebenen Geschäftstätigkeit zu tun. Auch besteht keine Verbindung zu der US-amerikanischen Gesellschaft Freedom Investments, Corp. aus New York, die bei der US-amerikanischen Finanzmarktaufsicht SEC (United States Securities and Exchange Commission) registriert ist. Es ist von einem Identitätsdiebstahl auszugehen.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.