Bafin Meldungen aktuell

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Veröffentlicht:

Dienstag, 14.11.2023
von Red. TB

Anlagen Kapitals: BaFin warnt vor Website anlagenkapitals.co

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Anlagen Kapitals. Sie hat den Verdacht, dass deren unbekannte Betreiber auf der Website anlagenkapitals.co ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Verbraucherinnen und Verbraucher können dort angeblich mit Aktien, Anleihen, Währungen, Rohstoffen und Kryptowerten handeln.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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Aktien der Blue Energy Group AG: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt

Die Finanzaufsicht BaFin verdächtigt die Blue Energy Group AG, ihre Aktien ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt in Deutschland öffentlich anzubieten.

Ausnahmen von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.

Zum Hintergrund

In Deutschland dürfen Wertpapiere grundsätzlich nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt – sofern keine Ausnahme greift – einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar.

In einem Prospektbilligungsverfahren prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Es gehört aber nicht zu ihren Aufgaben, die Prospektangaben auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen, die Seriosität des Emittenten zu beurteilen und das Produkt zu kontrollieren.

Anbieter und Emittenten haften für die pflichtwidrige Nichtveröffentlichung eines Prospekts (§ 14 Wertpapierprospektgesetz – WpPG). Die Prospektverantwortlichen haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Wertpapierprospekt getätigten Angaben. (§§ 9 bzw. 10 WpPG).

Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht kann mit einer Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro bzw. drei Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Geldbußen können auch bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden.

Die BaFin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen zu tätigen.

Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahr. Dies regelt § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG). Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann sie Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.

Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, EMail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich an unsere Hinweisgeberstelle.

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captrader.financial und cap-traders.com: BaFin ermittelt gegen die Verantwortlichen

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites captrader.financial und cap-traders.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten deren unbekannte Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Die Betreiber werden nicht von der BaFin beaufsichtigt und sind insbesondere nicht mit dem von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen CapTrader GmbH (www.captrader.com) verbunden. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.

Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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venturesexchanges.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website venturesexchanges.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Im Geschäftsverkehr gegenüber Kundinnen und Kunden verwendet der Betreiber die Bezeichnung des in Zypern lizenzierten Instituts Fincap Ventures AIF V.C.I.C. Plc. Dabei handelt es sich um einen Identitätsdiebstahl.

Auf der Website tritt der Betreiber lediglich unter der Bezeichnung VentureXchange auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Eigenen Angaben zufolge ist er Teil der Pix Point Consulting LTD, London und Holyhead, Vereinigtes Königreich. Die BaFin hatte bereits am 28. Juli 2023 vor dieser Gesellschaft gewarnt.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.