Website ico-assets.com: Betreiber ist nicht von der BaFin zugelassen

Website ico-assets.com: Betreiber ist nicht von der BaFin zugelassen

Veröffentlicht:

Freitag, 28.04.2023
von Red. TB

Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website ico-assets.com wegen des Verdachts unerlaubter Finanz- und Wertpapierdienstleistungen. Der angeblich in der Schweiz ansässige Betreiber hat keine Erlaubnis, diese Geschäfte in Deutschland anzubieten.

Auf der Website ico-assets tritt der Betreiber lediglich unter der Bezeichnung Ico-Assets auf. In den dort veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruft er sich auf bulgarisches Recht sowie das Recht von St. Vincent und die Grenadinen. Das Unternehmen habe angeblich weltweit Tochtergesellschaften, die von den jeweils zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden entsprechende Lizenzen erhalten hätten. Tatsächlich wurden die dort angegebenen Lizenzierungsnummern einer anderen Unternehmensgruppe zugeteilt. Es liegt ein Identitätsmissbrauch zulasten dieser Gruppe vor.

Zum Hintergrund:

Wer Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Diese Information durch die BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.

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