Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Bekanntmachung der Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts (Sachwertrichtlinie – SW-RL)
Nachstehende Richtlinie wird hiermit bekannt gemacht (Anhang).
SW 11 – 4124.4/2
Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
In Vertretung
Rainer Bomba
Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts Sachwertrichtlinie – SW-RL
Inhaltsübersicht
1 Zweck und Anwendungsbereich
2 Allgemeines
3 Verfahrensgang
4 Vorläufiger Sachwert
4.1 Herstellungskosten der baulichen Anlagen (ohne Außenanlagen)
4.1.1 Normalherstellungskosten 2010 – NHK 2010
4.1.1.1 Allgemeines
4.1.1.2 Gebäudestandard
4.1.1.3 Korrekturfaktoren
4.1.1.4 Brutto-Grundfläche
4.1.1.5 Nutzbarkeit von Dachgeschossen bei freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhäusern und Reihenhäusern
4.1.1.6 Teilweiser Ausbau des Dachgeschosses bzw. teilweise Unterkellerung
4.1.1.7 Bei der BGF-Berechnung nicht erfasste Bauteile
4.1.2 Baupreisindex
4.2 Bauliche Außenanlagen und sonstige Anlagen
4.3 Lineare Alterswertminderung
4.3.1 Gesamtnutzungsdauer
4.3.2 Wirtschaftliche Restnutzungsdauer
4.4 Bodenwert
5 Marktanpassung – Sachwertfaktoren
6 Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale
6.1 Besondere Ertragsverhältnisse
6.2 Baumängel und Bauschäden
6.3 Wirtschaftliche Überalterung
6.4 Überdurchschnittlicher Erhaltungszustand
6.5 Freilegungskosten
6.6 Bodenverunreinigungen
6.7 Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen
7 Verkehrswert (Marktwert)
- Anlage 1
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Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010)
- Anlage 2
-
Beschreibung der Gebäudestandards
- Anlage 3
-
Orientierungswerte für die übliche Gesamtnutzungsdauer bei ordnungsgemäßer Instandhaltung
- Anlage 4
-
Modell zur Ableitung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer für Wohngebäude unter Berücksichtigung von Modernisierungen
- Anlage 5
-
Modellparameter für die Ermittlung des Sachwertfaktors
1 Zweck und Anwendungsbereich
(1) Diese Richtlinie gibt Hinweise für die Ermittlung des Sachwerts nach den §§ 21 bis 23 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19. Mai 2010 (BGBl. I S. 639). Ihre Anwendung soll die Ermittlung des Sach- bzw. Verkehrswerts von Grundstücken nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen sicherstellen. Diese Hinweise gelten auch für die Ableitung der Sachwertfaktoren (vgl. Nummer 5).
(2) Bei der Ermittlung des Sachwerts ist der Grundsatz der Modellkonformität zu beachten. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen Sachwertfaktoren zur Anwendung kommen, die auf einer von dieser Richtlinie abweichenden Datengrundlage beruhen.
(3) Die Richtlinie ersetzt die Nummern 1.5.5 Absatz 4, 3.1.3, 3.6 bis 3.6.2 sowie die Anlagen 4, 6, 7 und 8 der Wertermittlungsrichtlinien 2006 (WertR 2006) vom 1. März 2006 (BAnz. Nr. 108a vom 10. Juni 2006, BAnz. S. 4798).
(4) Die Richtlinie wurde von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, der für das Gutachterausschusswesen zuständigen Ministerien der Länder sowie der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände erarbeitet und wird allen in der Grundstückswertermittlung Tätigen zur Anwendung empfohlen.
2 Allgemeines
(1) Das Sachwertverfahren ist in den §§ 21 bis 23 ImmoWertV geregelt. Ergänzend sind die allgemeinen Verfahrensgrundsätze (§§ 1 bis 8 ImmoWertV) heranzuziehen, um den Verkehrswert des Wertermittlungsobjekts zu ermitteln. Das Sachwertverfahren kann in der Verkehrswertermittlung dann zur Anwendung kommen, wenn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr (marktüblich) der Sachwert und nicht die Erzielung von Erträgen für die Preisbildung ausschlaggebend ist, insbesondere bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern. Das Sachwertverfahren kann auch zur Überprüfung anderer Verfahrensergebnisse in Betracht kommen.
(2) Nicht anzuwenden ist das Sachwertverfahren auf Wertermittlungsobjekte, die nicht mehr wirtschaftlich nutzbar sind (§ 21 Absatz 1 ImmoWertV), z. B. auf abbruchreife oder funktionslose bauliche Anlagen oder Teile von diesen. Wirtschaftlich nutzbar sind nur solche baulichen und sonstigen Anlagen, die eine wirtschaftliche Restnutzungsdauer aufweisen (vgl. Nummer 4.3.2).
3 Verfahrensgang
(1) Im Sachwertverfahren ist
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der Sachwert der baulichen Anlagen (ohne Außenanlagen) ausgehend von den Herstellungskosten unter Berücksichtigung der Alterswertminderung zu ermitteln (§ 21 Absatz 2 ImmoWertV);
- –
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der Sachwert der baulichen Außenanlagen und der sonstigen Anlagen nach Erfahrungssätzen oder nach gewöhnlichen Herstellungskosten (ggf. unter Berücksichtigung der Alterswertminderung, § 21 Absatz 3 ImmoWertV) zu ermitteln, soweit sie nicht als besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale zu berücksichtigen sind (vgl. Nummer 6);
- –
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der Bodenwert nach § 16 ImmoWertV vorrangig im Vergleichswertverfahren zu ermitteln; dabei kann auf geeignete Bodenrichtwerte zurückgegriffen werden. Selbstständig nutzbare Teilflächen sind gesondert zu berücksichtigen.
(2) Die Summe aus den Sachwerten der baulichen Anlagen einschließlich der baulichen Außenanlagen, der sonstigen Anlagen und des Bodenwerts ergibt einen vorläufigen Sachwert des Grundstücks,
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der an die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt anzupassen ist (marktangepasster vorläufiger Sachwert); die Marktanpassung ist in der Regel durch Multiplikation mit dem zutreffenden Sachwertfaktor (§ 8 Absatz 2 Nummer 1, § 14 Absatz 2 Nummer 1 ImmoWertV) vorzunehmen und
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bei dem nach der Marktanpassung ggf. besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale z. B. mit Zu- oder Abschlägen zu berücksichtigen sind (§ 8 Absatz 2 Nummer 2, Absatz 3 ImmoWertV),
um zum Sachwert des Grundstücks zu gelangen.
(3) Damit ergibt sich folgendes Ablaufschema:
4 Vorläufiger Sachwert
4.1 Herstellungskosten der baulichen Anlagen (ohne Außenanlagen)
(1) Zur Ermittlung des Sachwerts der baulichen Anlagen (ohne Außenanlagen) ist von den Herstellungskosten auszugehen, die unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte für die Errichtung eines dem Wertermittlungsobjekt in vergleichbarer Weise nutzbaren Neubaus am Wertermittlungsstichtag (ggf. unter Berücksichtigung abweichender Qualitäten am Qualitätsstichtag) unter Zugrundelegung neuzeitlicher, wirtschaftlicher Bauweisen aufzuwenden wären, und nicht von Rekonstruktionskosten.
(2) Der Ermittlung der Herstellungskosten eines Gebäudes können zu Grunde gelegt werden:
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vorrangig die Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010, siehe Anlage 1), das heißt die gewöhnlichen Herstellungskosten, die für die jeweilige Gebäudeart unter Berücksichtigung des Gebäudestandards je Flächeneinheit angegeben sind;
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soweit die entsprechende Gebäudeart in den NHK 2010 nicht erfasst ist, geeignete andere Datensammlungen;
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ausnahmsweise Einzelkosten, das heißt die gewöhnlichen Herstellungskosten einzelner Bauleistungen.
(3) Bei der Ermittlung des Flächen- oder ggf. des Rauminhalts sind die den Herstellungskosten zu Grunde gelegten Berechnungsvorschriften anzuwenden.
4.1.1 Normalherstellungskosten 2010 – NHK 2010
4.1.1.1 Allgemeines
(1) Die NHK 2010 enthalten neben den Kostenkennwerten weitere Angaben zu der jeweiligen Gebäudeart, wie Angaben zur Höhe der eingerechneten Baunebenkosten, teilweise Korrekturfaktoren sowie teilweise weitergehende Erläuterungen.
(2) Es ist der Kostenkennwert zu Grunde zu legen, der dem Wertermittlungsobjekt nach Gebäudeart und Gebäudestandard hinreichend entspricht. Sind Gebäude nachhaltig umgenutzt worden, so ist bei der Zuordnung zu einem Kostenkennwert auf die aktuelle Nutzung abzustellen. Hat ein Gebäude in Teilbereichen erheblich voneinander abweichende Standardmerkmale oder unterschiedliche Nutzungen, kann es sinnvoll sein, die Herstellungskosten getrennt nach Teilbereichen zu ermitteln (vgl. z. B. Nummer 4.1.1.6).
(3) Die Kostenkennwerte der NHK 2010 sind in Euro/m² Brutto-Grundfläche (€/m² BGF) angegeben. Sie erfassen die Kostengruppen 300 und 400 der DIN 276-11:2006. In ihnen sind die Umsatzsteuer und die üblichen Baunebenkosten (Kostengruppen 730 und 771 der DIN 276) eingerechnet. Sie sind bezogen auf den Kostenstand des Jahres 2010 (Jahresdurchschnitt).
4.1.1.2 Gebäudestandard
(1) Die NHK 2010 unterscheiden bei den einzelnen Gebäudearten zwischen verschiedenen Standardstufen. Das Wertermittlungsobjekt ist dementsprechend auf der Grundlage seiner Standardmerkmale zu qualifizieren.
(2) Die Einordnung zu einer Standardstufe ist insbesondere abhängig vom Stand der technischen Entwicklung und den bestehenden rechtlichen Anforderungen am Wertermittlungsstichtag. Sie hat unter Berücksichtigung der für das jeweilige Wertermittlungsobjekt am Wertermittlungsstichtag relevanten Marktverhältnisse zu erfolgen. Dafür sind die Qualität der verwandten Materialien und der Bauausführung, die energetischen Eigenschaften sowie solche Standardmerkmale, die für die jeweilige Nutzungs- und Gebäudeart besonders relevant sind, wie z. B. Schallschutz oder Aufzugsanlagen in Mehrfamilienhäusern von Bedeutung. Bei den freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhäusern und Reihenhäusern (Gebäudearten Nummer 1.01 bis 3.33) enthalten die NHK 2010 zwei weitere Standardstufen (1 und 2) mit Kostenkennwerten für Gebäude, deren Standardmerkmale zwar nicht mehr zeitgemäß sind, aber dennoch eine zweckentsprechende Nutzung des Gebäudes erlauben. Bei den übrigen Gebäudearten ist bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ein entsprechender Abschlag sachverständig vorzunehmen.
(3) Zur Orientierung und Modellbeschreibung enthält die Anlage 2 eine Beschreibung der Standardmerkmale zum Bezugsjahr der NHK 2010 einschließlich eines Anwendungsbeispiels für die Ermittlung der Kostenkennwerte für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser. Die Beschreibung ist beispielhaft und kann nicht alle in der Praxis vorkommenden Standardmerkmale beschreiben. Alle wertrelevanten Standardmerkmale eines Objektes, auch wenn sie nicht in der Tabelle beschrieben sind, sind sachverständig einzustufen.
4.1.1.3 Korrekturfaktoren
In den NHK 2010 sind teilweise Korrekturfaktoren angegeben, die eine Anpassung des jeweiligen Kostenkennwerts wegen der speziellen Merkmale des Bewertungsobjekts erlauben.
4.1.1.4 Brutto-Grundfläche
(1) Die Kostenkennwerte der NHK 2010 beziehen sich auf den Quadratmeter Brutto-Grundfläche (BGF). Die BGF ist die Summe der bezogen auf die jeweilige Gebäudeart marktüblich nutzbaren Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks.
(2) In Anlehnung an die DIN 277-1:2005-02 sind bei den Grundflächen folgende Bereiche zu unterscheiden:
- Bereich a:
-
überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen,
- Bereich b:
-
überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen,
- Bereich c:
-
nicht überdeckt.
Für die Anwendung der NHK 2010 sind im Rahmen der Ermittlung der BGF nur die Grundflächen der Bereiche a und b zu Grunde zu legen. Balkone, auch wenn sie überdeckt sind, sind dem Bereich c zuzuordnen (vgl. Abbildung 1).
(3) Für die Ermittlung der BGF sind die äußeren Maße der Bauteile einschließlich Bekleidung, z. B. Putz und Außenschalen mehrschaliger Wandkonstruktionen, in Höhe der Bodenbelagsoberkanten anzusetzen.
(4) Nicht zur BGF gehören z. B. Flächen von Spitzböden (vgl. Nummer 4.1.1.5 Absatz 3) und Kriechkellern, Flächen, die ausschließlich der Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen und technischen Anlagen dienen sowie Flächen unter konstruktiven Hohlräumen, z. B. über abgehängten Decken.
Abbildung 1: Zuordnung der Grundflächen zu den Bereichen a, b, c
(5) Bei den freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhäusern und Reihenhäusern der NHK 2010 erfolgt u. a. eine Unterteilung in Gebäudearten mit ausgebautem bzw. nicht ausgebautem Dachgeschoss (vgl. Absatz 6) und Gebäudearten mit Flachdach bzw. flach geneigtem Dach (vgl. Absatz 7), wobei für eine Einordnung zu der entsprechenden Gebäudeart die Anrechenbarkeit ihrer Grundflächen entscheidend ist.
(6) Entscheidend für die Anrechenbarkeit der Grundflächen in Dachgeschossen ist ihre Nutzbarkeit. Dabei genügt es nach dieser Richtlinie auch, dass nur eine untergeordnete Nutzung (vgl. DIN 277-2:2005-02), wie z. B. als Lager- und Abstellräume, Räume für betriebstechnische Anlagen möglich ist (eingeschränkte Nutzbarkeit). Als nutzbar können Dachgeschosse ab einer lichten Höhe von ca. 1,25 m behandelt werden, soweit sie begehbar sind. Eine Begehbarkeit setzt eine feste Decke und die Zugänglichkeit voraus.
(7) Bei Gebäuden mit Flachdach bzw. flach geneigtem Dach ist auf Grund der Dachkonstruktion eine Dachgeschossnutzung nicht möglich, sodass eine Anrechnung der Grundfläche des Dachgeschosses bei der Berechnung der BGF nicht vorzunehmen ist.
Abbildung 2: Anrechenbarkeit der Grundfläche im Dachgeschoss
4.1.1.5 Nutzbarkeit von Dachgeschossen bei freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhäusern und Reihenhäusern
(1) Trotz gleicher BGF können sich bei freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhäusern und Reihenhäusern mit ausgebauten bzw. nicht ausgebauten Dachgeschossen Unterschiede hinsichtlich des Grades der wirtschaftlichen Nutzbarkeit des Dachgeschosses ergeben, die insbesondere auf Unterschieden der Dachkonstruktion, der Gebäudegeometrie und der Giebelhöhe beruhen können.
(2) Bei Gebäuden mit nicht ausgebautem Dachgeschoss ist zu unterscheiden zwischen
- –
-
Gebäuden mit Dachgeschossen, die nur eine eingeschränkte Nutzung zulassen (nicht ausbaufähig) und
- –
-
Gebäuden mit Dachgeschossen, die für die Hauptnutzung „Wohnen“ ausbaubar sind.
Im Fall einer nur eingeschränkten Nutzbarkeit des Dachgeschosses (nicht ausbaufähig) ist in der Regel ein Abschlag vom Kostenkennwert für die Gebäudeart mit nicht ausgebautem Dachgeschoss anzusetzen. Die Höhe des Abschlags ist zu begründen.
(3) Bei Gebäuden mit ausgebautem Dachgeschoss bestimmt sich der Grad der wirtschaftlichen Nutzbarkeit des Dachgeschosses insbesondere nach der vorhandenen Wohnfläche. Diese ist im Wesentlichen abhängig von Dachneigung, Giebelbreite und Drempelhöhe. Deshalb ist z. B. zu prüfen, ob im Dachgeschoss ein Drempel vorhanden ist. Ein fehlender Drempel verringert die Wohnfläche und ist deshalb in der Regel wertmindernd zu berücksichtigen. Ein ausgebauter Spitzboden (zusätzliche Ebene im Dachgeschoss) ist durch Zuschläge zu berücksichtigen. Die Höhe des entsprechenden Abschlags bzw. Zuschlags ist zu begründen.
4.1.1.6 Teilweiser Ausbau des Dachgeschosses bzw. teilweise Unterkellerung
Ein teilweiser Ausbau des Dachgeschosses bzw. eine teilweise Unterkellerung können durch anteilige Heranziehung der jeweiligen Kostenkennwerte für die verschiedenen Gebäudearten berücksichtigt werden (Mischkalkulation).
- Beispiel 1:
-
Mischkalkulation zur Ermittlung des Kostenkennwerts bei teilweiser Unterkellerung
Gebäudeart und Kostenkennwert der NHK 2010
Gebäudeart unterkellert |
2.11 | 785 €/m² BGF | Gebäudeart nicht unterkellert |
2.31 | 865 €/m² BGF |
unterkellerter Gebäudeteil
Grundfläche: 3,3 m x 11 m = 36,3 m² |
nicht unterkellerter Gebäudeteil
Grundfläche: 2,7 m x 11 m = 29,7 m² |
||||
145,2 m² BGF x 785 €/m² BGF + 89,1 m² BGF x 865 €/m² BGF = 191 053 € Herstellungskosten: 190 000 € |
Beispiel 2: Mischkalkulation zur Ermittlung des Kostenkennwerts eines nicht unterkellerten Anbaus
Gebäudeart und Kostenkennwert der NHK 2010
Gebäudeart unterkellert |
2.11 | 785 €/m² BGF | Gebäudeart nicht unterkellert, Flachdach |
2.23 | 1 105 €/m² BGF |
Gebäude (ohne Anbau) Grundfläche: 6 m x 11 m = 66 m² BGF: 4 Ebenen x 66 m² = 264 m² |
Anbau Grundfläche/BGF: 3 m x 5 m = 15 m² |
||||
264 m² BGF x 785 €/m² BGF + 15 m² BGF x 1 105 €/m² BGF = 223 815 € Herstellungskosten: 225 000 € |
4.1.1.7 Bei der BGF-Berechnung nicht erfasste Bauteile
Werthaltige, bei der BGF-Berechnung nicht erfasste Bauteile, wie z. B. Dachgauben, Balkone und Vordächer sind in Ansatz zu bringen. Soweit diese Bauteile erheblich vom Üblichen abweichen, ist ggf. ihr Werteinfluss als besonderes objektspezifisches Grundstücksmerkmal nach der Marktanpassung zu berücksichtigen.
4.1.2 Baupreisindex
(1) Die aus den Kostenkennwerten der NHK 2010 ermittelten Herstellungskosten sind auf den Wertermittlungsstichtag zu beziehen. Hierzu ist der für den Wertermittlungsstichtag aktuelle und für die jeweilige Gebäudeart zutreffende Preisindex für die Bauwirtschaft des Statistischen Bundesamtes (Baupreisindex) mit dem entsprechenden Basisjahr zu verwenden. Mit der Verwendung des Baupreisindex wird auch eine ggf. erfolgte Umsatzsteueränderung berücksichtigt.
(2) Eine Abweichung des Basisjahres des Baupreisindex vom Basisjahr der NHK 2010 ist zu berücksichtigen.
Beispiel 3: Berücksichtigung der Abweichung des Basisjahres des Baupreisindex vom Basisjahr der NHK 2010
Die Kostenkennwerte der NHK 2010 liegen auf der Preisbasis 2010 vor, der für den Wertermittlungsstichtag veröffentlichte Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes basiert auf der Preisbasis 2005. Eine direkte Anwendung des Baupreisindex ist damit nicht möglich.
Daten des Beispiels:
Freistehendes Einfamilienhaus
15. Juli 2011 | Wertermittlungsstichtag |
1 005 €/m² BGF | Kostenkennwert aus den Tabellen der NHK 2010 Gebäudeart 1.01, Standardstufe 4; Basisjahr der NHK 2010 = 2010 |
113,7 | durchschnittlicher Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2010 für Einfamiliengebäude; Basisjahr = 2005 |
116,5 | Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes zum Wertermittlungsstichtag 15. Juli 2011 für Einfamiliengebäude; Basisjahr = 2005 |
4.2 Bauliche Außenanlagen und sonstige Anlagen
(1) Zu den baulichen Außenanlagen zählen z. B. befestigte Wege und Plätze, Ver- und Entsorgungseinrichtungen auf dem Grundstück und Einfriedungen. Zu den sonstigen Anlagen zählen insbesondere Gartenanlagen.
(2) Soweit wertrelevant und nicht anderweitig erfasst, sind die Sachwerte der für die jeweilige Gebäudeart üblichen baulichen Außenanlagen und sonstigen Anlagen nach Erfahrungssätzen oder nach den gewöhnlichen Herstellungskosten zu ermitteln. Werden die gewöhnlichen Herstellungskosten zu Grunde gelegt, ist eine Alterswertminderung anzusetzen, wobei sich die Restnutzungsdauer in der Regel an der Restnutzungsdauer der baulichen Anlage orientiert. Soweit diese Anlagen erheblich vom Üblichen abweichen, ist ggf. ihr Werteinfluss als besonderes objektspezifisches Grundstücksmerkmal nach der Marktanpassung zu berücksichtigen.
4.3 Lineare Alterswertminderung
(1) Die auf der Grundlage der NHK 2010 unter Berücksichtigung der entsprechenden Korrekturfaktoren und mit Hilfe des Baupreisindexes auf den Wertermittlungsstichtag bezogenen Herstellungskosten entsprechen denen eines neu errichteten Gebäudes gleicher Gebäudeart.
(2) Soweit es sich nicht um einen Neubau handelt, müssen diese Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Verhältnisses der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer (vgl. Nummer 4.3.2) zur Gesamtnutzungsdauer (vgl. Nummer 4.3.1) des Gebäudes gemindert werden (Alterswertminderung). Dabei wird der für die jeweilige Gebäudeart angesetzten Gesamtnutzungsdauer die ggf. durch Instandsetzung oder Modernisierungen verlängerte oder durch unterlassene Instandhaltung oder andere Gegebenheiten verkürzte Restnutzungsdauer gegenübergestellt.
(3) Die Alterswertminderung wird in einem Prozentsatz der Gebäudeherstellungskosten ausgedrückt und nach folgender Formel berechnet:
Beispiel 4: Ermittlung der Alterswertminderung
- Gesamtnutzungsdauer:
-
80 Jahre
- Restnutzungsdauer:
-
50 Jahre
4.3.1 Gesamtnutzungsdauer
Die anzusetzende Gesamtnutzungsdauer ist eine Modellgröße. Anlage 3 enthält hierzu Orientierungswerte, die die Gebäudeart berücksichtigen.
4.3.2 Wirtschaftliche Restnutzungsdauer
(1) Die Restnutzungsdauer wird grundsätzlich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen Gesamtnutzungsdauer und dem Alter des Gebäudes am Wertermittlungsstichtag ermittelt. Das Ergebnis ist daraufhin zu prüfen, ob es dem Zeitraum entspricht, in dem das Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann (wirtschaftliche Restnutzungsdauer), wobei die rechtliche Zulässigkeit der angesetzten Nutzung vorausgesetzt wird.
(2) Für Gebäude, die modernisiert wurden, kann von einer entsprechend längeren wirtschaftlichen (modifizierten) Restnutzungsdauer ausgegangen werden. Für die Ermittlung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer bei Wohngebäuden kann auf das in Anlage 4 beschriebene Modell zurückgegriffen werden, mit dem ggf. durchgeführte Modernisierungen berücksichtigt werden können. Eine unterlassene Instandhaltung (§ 6 Absatz 6 ImmoWertV) wird in der Regel als Bauschaden (vgl. Nummer 6.2) berücksichtigt. In gravierenden Fällen verringert sich die wirtschaftliche Restnutzungsdauer. Die längere oder verringerte wirtschaftliche Restnutzungsdauer verändert nicht die Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes.
4.4 Bodenwert
Zur Ermittlung des Bodenwerts wird auf die Richtlinie zur Ermittlung des Vergleichswerts einschließlich der Ermittlung des Bodenwerts1 verwiesen.
5 Marktanpassung – Sachwertfaktoren
(1) Zur Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt einschließlich der regionalen Baupreisverhältnisse ist der im Wesentlichen nur kostenorientierte vorläufige Sachwert an die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem örtlichen Grundstücksmarkt anzupassen. Hierzu ist der vorläufige Sachwert mit dem zutreffenden Sachwertfaktor zu multiplizieren, der aus dem Verhältnis geeigneter Kaufpreise zu entsprechenden vorläufigen Sachwerten ermittelt wird (§ 14 Absatz 2 Nummer 1 ImmoWertV). In Abhängigkeit von den maßgeblichen Verhältnissen am örtlichen Grundstücksmarkt kann auch ein relativ hoher oder niedriger Sachwertfaktor sachgerecht sein. Kann vom Gutachterausschuss kein zutreffender Sachwertfaktor zur Verfügung gestellt werden, können hilfsweise Sachwertfaktoren aus vergleichbaren Gebieten herangezogen oder ausnahmsweise die Marktanpassung unter Berücksichtigung der regionalen Marktverhältnisse sachverständig geschätzt werden; in diesen Fällen ist die Marktanpassung besonders zu begründen.
(2) Sachwertfaktoren werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte auf der Grundlage von Kaufpreisen von für die jeweilige Gebäudeart typischen Grundstücken ermittelt. Dabei sind die Einflüsse besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale zu eliminieren. Die wesentlichen Modellparameter für die Ermittlung des Sachwertfaktors enthält Anlage 5. Bei der Veröffentlichung der Sachwertfaktoren sind mindestens die in Anlage 5 aufgeführten Modellparameter und der Umfang der zu Grunde liegenden Daten darzustellen.
(3) Bei der Anwendung der Sachwertfaktoren sind die verwendete Ableitungsmethode und die zu Grunde gelegten Daten zu beachten, um die Modellkonformität sicherzustellen. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass die Sachwertfaktoren nur auf solche Wertanteile angewandt werden dürfen, die ihrer Ermittlungsgrundlage hinreichend entsprechen. Die nicht von dem angewandten Sachwertfaktor abgedeckten Wertanteile sind als besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale nach der Marktanpassung zu berücksichtigen.
6 Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale
(1) Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (vgl. insbesondere die Nummern 6.1 bis 6.7) sind wertbeeinflussende Umstände des einzelnen Wertermittlungsobjekts, die erheblich vom Üblichen abweichen und denen der Grundstücksmarkt einen eigenständigen Werteinfluss beimisst. Soweit sie im bisherigen Verfahren noch nicht erfasst und berücksichtigt wurden, sind sie durch Zu- oder Abschläge regelmäßig nach der Marktanpassung gesondert zu berücksichtigen (§ 8 Absatz 2 und 3 ImmoWertV).
(2) Die Ermittlung der Werterhöhung bzw. Wertminderung hat marktgerecht zu erfolgen und ist zu begründen. Werden zusätzlich weitere Wertermittlungsverfahren durchgeführt, sind die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale, soweit möglich, in allen Verfahren identisch anzusetzen.
6.1 Besondere Ertragsverhältnisse
Weist das Wertermittlungsobjekt vom Üblichen erheblich abweichende Erträge auf, ist dieser Umstand wertmindernd oder werterhöhend zu berücksichtigen. Die Wertminderung bzw. Werterhöhung ist nach den Grundsätzen des Ertragswertverfahrens zu ermitteln.
6.2 Baumängel und Bauschäden
Wertminderungen auf Grund von Baumängeln und/oder Bauschäden können
- –
-
durch Abschläge nach Erfahrungswerten,
- –
-
unter Zugrundelegung von Bauteiltabellen oder
- –
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auf der Grundlage von Schadensbeseitigungskosten
berücksichtigt werden. Ein Abzug der vollen Schadensbeseitigungskosten kommt nur in Betracht, wenn der Schaden unverzüglich beseitigt werden muss. Dabei ist ggf. ein Vorteilsausgleich („neu für alt“) vorzunehmen.
6.3 Wirtschaftliche Überalterung
Ausnahmsweise kommt zusätzlich zum Ansatz der Alterswertminderung ein Abschlag wegen wirtschaftlicher Überalterung in Betracht, wenn das Bewertungsobjekt nur noch eingeschränkt verwendungsfähig bzw. marktgängig ist. Anhaltspunkte für eine wirtschaftliche Überalterung sind z. B. erhebliche Ausstattungsmängel, unzweckmäßige Gebäudegrundrisse und eine unzweckmäßige Anordnung der Gebäude auf dem Grundstück.
- 1
- Die genannte Richtlinie ist zum Zeitpunkt der Herausgabe der vorliegenden Richtlinie noch in Erarbeitung.
6.4 Überdurchschnittlicher Erhaltungszustand
Ausnahmsweise kommt ein Zuschlag wegen überdurchschnittlichen Erhaltungszustands in Betracht, wenn sich das Bewertungsobjekt in einem besonders gepflegten Zustand befindet. In Abgrenzung zur Modernisierung handelt es sich hier um über das übliche Maß hinausgehende Instandhaltungsmaßnahmen, die in ihrer Gesamtheit zwar das Erscheinungsbild des Bewertungsobjekts überdurchschnittlich positiv beeinflussen, jedoch keine Erhöhung der Restnutzungsdauer bewirken.
6.5 Freilegungskosten
Bei Freilegungs-, Teilabriss- und Sicherungsmaßnahmen, die bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise erforderlich sind und noch nicht bei der Ermittlung des Bodenwerts berücksichtigt wurden, sind ggf.
- –
-
die anfallenden Kosten,
- –
-
die Verwertungserlöse für abgängige Bauteile und
- –
-
die ersparten Baukosten durch die Verwendung vorhandener Bauteile
zu berücksichtigen.
6.6 Bodenverunreinigungen
(1) Bodenverunreinigungen können vorliegen bei schädlichen Bodenveränderungen, Verdachtsflächen, Altlasten und altlastenverdächtigen Flächen.
(2) Die Wertminderung von entsprechenden Grundstücken kann in Anlehnung an die Kosten ermittelt werden, die für eine Sanierung, Sicherungsmaßnahmen, Bodenuntersuchungen oder andere geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich sind.
(3) Der Umfang des hierfür erforderlichen Aufwands hat sich an der baurechtlich zulässigen bzw. marktüblichen Nutzung des Grundstücks zu orientieren (vgl. § 4 Absatz 4 des Bundesbodenschutzgesetzes – BBodSchG).
6.7 Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen
Hinsichtlich der Ermittlung der Auswirkungen von grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen wird auf Nummer 4 des Zweiten Teils der WertR 2006 verwiesen.
7 Verkehrswert (Marktwert)
Der ermittelte Sachwert (marktangepasster Sachwert unter Berücksichtigung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale) entspricht in der Regel dem Verkehrswert. Liegen aus zusätzlich angewandten Wertermittlungsverfahren abweichende Ergebnisse vor, so sind diese nach § 8 Absatz 1 Satz 3 ImmoWertV bei der Ermittlung des Verkehrswerts entsprechend ihrer Aussagefähigkeit und unter Beachtung der Lage auf dem Grundstücksmarkt zu würdigen.
Normalherstellungskosten 2010
NHK 2010
Kostenkennwerte für die Kostengruppen 300 und 400 in Euro/m² Brutto-Grundfläche
einschließlich Baunebenkosten und Umsatzsteuer
Kostenstand 2010
Inhaltsübersicht
1 freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser
2 Doppel- und Reihenendhäuser
3 Reihenmittelhäuser
4 Mehrfamilienhäuser
5 Wohnhäuser mit Mischnutzung, Banken/Geschäftshäuser
6 Bürogebäude
7 Gemeindezentren, Saalbauten/Veranstaltungsgebäude
8 Kindergärten, Schulen
9 Wohnheime, Alten-/Pflegeheime
10 Krankenhäuser, Tageskliniken
11 Beherbergungsstätten, Verpflegungseinrichtungen
12 Sporthallen, Freizeitbäder/Heilbäder
13 Verbrauchermärkte, Kauf-/Warenhäuser, Autohäuser
14 Garagen
15 Betriebs-/Werkstätten, Produktionsgebäude
16 Lagergebäude
17 Sonstige Gebäude
17.1 Museen
17.2 Theater
17.3 Sakralbauten
17.4 Friedhofsgebäude
18 Landwirtschaftliche Betriebsgebäude
18.1 Reithallen, Pferdeställe
18.1.1 Reithallen
18.1.2 Pferdeställe
18.2 Rinderställe, Melkhäuser
18.2.1 Kälberställe
18.2.2 Jungvieh-/Mastbullen-/Milchviehställe ohne Melkstand und Warteraum
18.2.3 Milchviehställe mit Melkstand und Milchlager
18.2.4 Melkhäuser mit Milchlager und Nebenräumen als Einzelgebäude ohne Warteraum und Selektion
18.3 Schweineställe
18.3.1 Ferkelaufzuchtställe
18.3.2 Mastschweineställe
18.3.3 Zuchtschweineställe, Deck-/Warte-/Abferkelbereich
18.3.4 Abferkelstall als Einzelgebäude
18.4 Geflügelställe
18.4.1 Mastgeflügel, Bodenhaltung (Hähnchen, Puten, Gänse)
18.4.2 Legehennen, Bodenhaltung
18.4.3 Legehennen, Volierenhaltung
18.4.4 Legehennen, Kleingruppenhaltung, ausgestalteter Käfig
18.5 Landwirtschaftliche Mehrzweckhallen
18.6 Außenanlagen zu allen landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden
1 – 3 freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser 2
Keller-, Erdgeschoss | Dachgeschoss voll ausgebaut | Dachgeschoss nicht ausgebaut | Flachdach oder flach geneigtes Dach | |||||||||||||||
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Standardstufe | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |||
freistehende Einfamilienhäuser3 | 1.01 | 655 | 725 | 835 | 1 005 | 1 260 | 1.02 | 545 | 605 | 695 | 840 | 1 050 | 1.03 | 705 | 785 | 900 | 1 085 | 1 360 |
Doppel- und Reihenendhäuser | 2.01 | 615 | 685 | 785 | 945 | 1 180 | 2.02 | 515 | 570 | 655 | 790 | 985 | 2.03 | 665 | 735 | 845 | 1 020 | 1 275 |
Reihenmittelhäuser | 3.01 | 575 | 640 | 735 | 885 | 1 105 | 3.02 | 480 | 535 | 615 | 740 | 925 | 3.03 | 620 | 690 | 795 | 955 | 1 195 |
Keller-, Erd-, Obergeschoss | Dachgeschoss voll ausgebaut | Dachgeschoss nicht ausgebaut | Flachdach oder flach geneigtes Dach | |||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Standardstufe | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |||
freistehende Einfamilienhäuser3 | 1.11 | 655 | 725 | 835 | 1 005 | 1 260 | 1.12 | 570 | 635 | 730 | 880 | 1 100 | 1.13 | 665 | 740 | 850 | 1 025 | 1 285 |
Doppel- und Reihenendhäuser | 2.11 | 615 | 685 | 785 | 945 | 1 180 | 2.12 | 535 | 595 | 685 | 825 | 1 035 | 2.13 | 625 | 695 | 800 | 965 | 1 205 |
Reihenmittelhäuser | 3.11 | 575 | 640 | 735 | 885 | 1 105 | 3.12 | 505 | 560 | 640 | 775 | 965 | 3.13 | 585 | 650 | 750 | 905 | 1 130 |
Erdgeschoss, nicht unterkellert | Dachgeschoss voll ausgebaut | Dachgeschoss nicht ausgebaut | Flachdach oder flach geneigtes Dach | |||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Standardstufe | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |||
freistehende Einfamilienhäuser3 | 1.21 | 790 | 875 | 1 005 | 1 215 | 1 515 | 1.22 | 585 | 650 | 745 | 900 | 1 125 | 1.23 | 920 | 1 025 | 1 180 | 1 420 | 1 775 |
Doppel- und Reihenendhäuser | 2.21 | 740 | 825 | 945 | 1 140 | 1 425 | 2.22 | 550 | 610 | 700 | 845 | 1 055 | 2.23 | 865 | 965 | 1 105 | 1 335 | 1 670 |
Reihenmittelhäuser | 3.21 | 695 | 770 | 885 | 1 065 | 1 335 | 3.22 | 515 | 570 | 655 | 790 | 990 | 3.23 | 810 | 900 | 1 035 | 1 250 | 1 560 |
Erd-, Obergeschoss, nicht unterkellert |
Dachgeschoss voll ausgebaut | Dachgeschoss nicht ausgebaut | Flachdach oder flach geneigtes Dach | |||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Standardstufe | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |||
freistehende Einfamilienhäuser3 | 1.31 | 720 | 800 | 920 | 1 105 | 1 385 | 1.32 | 620 | 690 | 790 | 955 | 1 190 | 1.33 | 785 | 870 | 1 000 | 1 205 | 1 510 |
Doppel- und Reihenendhäuser | 2.31 | 675 | 750 | 865 | 1 040 | 1 300 | 2.32 | 580 | 645 | 745 | 895 | 1 120 | 2.33 | 735 | 820 | 940 | 1 135 | 1 415 |
Reihenmittelhäuser | 3.31 | 635 | 705 | 810 | 975 | 1 215 | 3.32 | 545 | 605 | 695 | 840 | 1 050 | 3.33 | 690 | 765 | 880 | 1 060 | 1 325 |
- 2
- einschließlich Baunebenkosten in Höhe von 17 %
- 3
- Korrekturfaktor für freistehende Zweifamilienhäuser: 1,05
4 Mehrfamilienhäuser 4
Standardstufe | ||||
---|---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | ||
4.1 | Mehrfamilienhäuser5,6 mit bis zu 6 WE | 825 | 985 | 1 190 |
4.2 | Mehrfamilienhäuser5,6 mit 7 bis 20 WE | 765 | 915 | 1 105 |
4.3 | Mehrfamilienhäuser5,6 mit mehr als 20 WE | 755 | 900 | 1 090 |
4 einschließlich Baunebenkosten in Höhe von | Gebäudeart | 4.1 – 4.3 | 19 % |
5 Korrekturfaktoren für die Wohnungsgröße | ca. 35 m2 WF/WE | = 1,10 | ||
ca. 50 m2 WF/WE | = 1,00 | |||
ca. 135 m2 WF/WE | = 0,85 |
6 Korrekturfaktoren für die Grundrissart | Einspänner | = 1,05 | ||
Zweispänner | = 1,00 | |||
Dreispänner | = 0,97 | |||
Vierspänner | = 0,95 |
5 Wohnhäuser mit Mischnutzung, Banken/Geschäftshäuser 7
Standardstufe | ||||
---|---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | ||
5.1 | Wohnhäuser mit Mischnutzung 8,9,10 | 860 | 1 085 | 1 375 |
5.2 | Banken und Geschäftshäuser mit Wohnungen11 | 890 | 1 375 | 1 720 |
5.3 | Banken und Geschäftshäuser ohne Wohnungen | 930 | 1 520 | 1 900 |
7 einschließlich Baunebenkosten in Höhe von | Gebäudeart | 5.1 | 18 % | |
Gebäudeart | 5.2 – 5.3 | 22 % |
8 Korrekturfaktoren für die Wohnungsgröße | ca. 35 m2 WF/WE | = 1,10 | ||
ca. 50 m2 WF/WE | = 1,00 | |||
ca. 135 m2 WF/WE | = 0,85 |
9 Korrekturfaktoren für die Grundrissart | Einspänner | = 1,05 | ||
Zweispänner | = 1,00 | |||
Dreispänner | = 0,97 | |||
Vierspänner | = 0,95 |
- 10
- Wohnhäuser mit Mischnutzung sind Gebäude mit überwiegend Wohnnutzung und einem geringen gewerblichen Anteil. Anteil der Wohnfläche ca. 75 %. Bei deutlich abweichenden Nutzungsanteilen ist eine Ermittlung durch Gebäudemix sinnvoll.
- 11
- Geschäftshäuser sind Gebäude mit überwiegend gewerblicher Nutzung und einem geringen Wohnanteil. Anteil der Wohnfläche ca. 20 bis 25 %.
6 Bürogebäude 12
Standardstufe | ||||
---|---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | ||
6.1 | Bürogebäude, Massivbau | 1 040 | 1 685 | 1 900 |
6.2 | Bürogebäude, Stahlbetonskelettbau | 1 175 | 1 840 | 2 090 |
-
12 einschließlich Baunebenkosten in Höhe von Gebäudeart 6.1 – 6.2 18 %
7 Gemeindezentren, Saalbauten/Veranstaltungsgebäude 13
Standardstufe | ||||
---|---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | ||
7.1 | Gemeindezentren | 1 130 | 1 425 | 1 905 |
7.2 | Saalbauten/Veranstaltungsgebäude | 1 355 | 1 595 | 2 085 |
-
13 einschließlich Baunebenkosten in Höhe von Gebäudeart 7.1 – 7.2 18 %
8 Kindergärten, Schulen 14
Standardstufe | ||||
---|---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | ||
8.1 | Kindergärten | 1 300 | 1 495 | 1 900 |
8.2 | Allgemeinbildende Schulen, Berufsbildende Schulen | 1 450 | 1 670 | 2 120 |
8.3 | Sonderschulen | 1 585 | 1 820 | 2 315 |
-
14 einschließlich Baunebenkosten in Höhe von Gebäudeart 8.1 20 % Gebäudeart 8.2 21 % Gebäudeart 8.3 17 %
9 Wohnheime, Alten-/Pflegeheime 15
Standardstufe | ||||
---|---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | ||
9.1 | Wohnheime/Internate | 1 000 | 1 225 | 1 425 |
9.2 | Alten-/Pflegeheime | 1 170 | 1 435 | 1 665 |
-
15 einschließlich Baunebenkosten in Höhe von Gebäudeart 9.1 – 9.2 18 %
10 Krankenhäuser, Tageskliniken 16
Standardstufe | ||||
---|---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | ||
10.1 | Krankenhäuser/Kliniken | 1 720 | 2 080 | 2 765 |
10.2 | Tageskliniken/Ärztehäuser | 1 585 | 1 945 | 2 255 |
-
16 einschließlich Baunebenkosten in Höhe von Gebäudeart 10.1 – 10.2 21 %
11 Beherbergungsstätten, Verpflegungseinrichtungen 17
Standardstufe | ||||
---|---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | ||
11.1 | Hotels | 1 385 | 1 805 | 2 595 |
-
17 einschließlich Baunebenkosten in Höhe von Gebäudeart 11.1 21 %
12 Sporthallen, Freizeitbäder/Heilbäder 18
Standardstufe | ||||
---|---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | ||
12.1 | Sporthallen (Einfeldhallen) | 1 320 | 1 670 | 1 955 |
12.2 | Sporthallen (Dreifeldhallen/Mehrzweckhallen) | 1 490 | 1 775 | 2 070 |
12.3 | Tennishallen | 1 010 | 1 190 | 1 555 |
12.4 | Freizeitbäder/Heilbäder | 2 450 | 2 985 | 3 840 |
-
18 einschließlich Baunebenkosten in Höhe von Gebäudeart 12.1 + 12.3 17 % Gebäudeart 12.2 19 % Gebäudeart 12.4 24 %
13 Verbrauchermärkte, Kauf-/Warenhäuser, Autohäuser 19
Standardstufe | ||||
---|---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | ||
13.1 | Verbrauchermärkte | 720 | 870 | 1 020 |
13.2 | Kauf-/Warenhäuser | 1 320 | 1 585 | 1 850 |
13.3 | Autohäuser ohne Werkstatt | 940 | 1 240 | 1 480 |
-
19 einschließlich Baunebenkosten in Höhe von Gebäudeart 13.1 16 % Gebäudeart 13.2 22 % Gebäudeart 13.3 21 %
14 Garagen 20
Standardstufe | ||||
---|---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | ||
14.1 | Einzelgaragen/Mehrfachgaragen21 | 245 | 485 | 780 |
14.2 | Hochgaragen | 480 | 655 | 780 |
14.3 | Tiefgaragen | 560 | 715 | 850 |
14.4 | Nutzfahrzeuggaragen | 530 | 680 | 810 |
-
20 einschließlich Baunebenkosten in Höhe von Gebäudeart 14.1 12 % Gebäudeart 14.2 – 14.3 15 % Gebäudeart 14.4 13 %
- 21
- Standardstufe 3: Fertiggaragen;
Standardstufe 4: Garagen in Massivbauweise;
Standardstufe 5: individuelle Garagen in Massivbauweise mit besonderen Ausführungen wie Ziegeldach, Gründach, Bodenbeläge, Fliesen o.Ä., Wasser, Abwasser und Heizung
15 Betriebs-/Werkstätten, Produktionsgebäude 22
Standardstufe | ||||
---|---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | ||
15.1 | Betriebs-/Werkstätten, eingeschossig | 970 | 1 165 | 1 430 |
15.2 | Betriebs-/Werkstätten, mehrgeschossig, ohne Hallenanteil | 910 | 1 090 | 1 340 |
15.3 | Betriebs-/Werkstätten, mehrgeschossig, hoher Hallenanteil | 620 | 860 | 1 070 |
15.4 | Industrielle Produktionsgebäude, Massivbauweise | 950 | 1 155 | 1 440 |
15.5 | Industrielle Produktionsgebäude, überwiegend Skelettbauweise | 700 | 965 | 1 260 |
-
22 einschließlich Baunebenkosten in Höhe von Gebäudeart 15.1 – 15.4 19 % Gebäudeart 15.5 18 %
16 Lagergebäude 23
Standardstufe | ||||
---|---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | ||
16.1 | Lagergebäude ohne Mischnutzung, Kaltlager | 350 | 490 | 640 |
16.2 | Lagergebäude mit bis zu 25 % Mischnutzung24 | 550 | 690 | 880 |
16.3 | Lagergebäude mit mehr als 25 % Mischnutzung24 | 890 | 1 095 | 1 340 |
-
23 einschließlich Baunebenkosten in Höhe von Gebäudeart 16.1 16 % Gebäudeart 16.2 17 % Gebäudeart 16.3 18 %
- 24
- Lagergebäude mit Mischnutzung sind Gebäude mit einem überwiegenden Anteil an Lagernutzung und einem geringeren Anteil an anderen Nutzungen wie Büro, Sozialräume, Ausstellungs- oder Verkaufsflächen etc.
17 Sonstige Gebäude 25
Standardstufe | ||||
---|---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | ||
17.1 | Museen | 1 880 | 2 295 | 2 670 |
17.2 | Theater | 2 070 | 2 625 | 3 680 |
17.3 | Sakralbauten | 1 510 | 2 060 | 2 335 |
17.4 | Friedhofsgebäude | 1 320 | 1 490 | 1 720 |
-
25 einschließlich Baunebenkosten in Höhe von Gebäudeart 17.1 18 % Gebäudeart 17.2 22 % Gebäudeart 17.3 16 % Gebäudeart 17.4 19 %
18 Landwirtschaftliche Betriebsgebäude
18.1 Reithallen, Pferdeställe
18.1.1 Reithallen
Standardstufe | |||
---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | |
300 Bauwerk – Baukonstruktion | 215 | 235 | 280 |
400 Bauwerk – Technische Anlagen | 20 | 25 | 30 |
Bauwerk | 235 | 260 | 310 |
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von | 12 % | ||
Traufhöhe | 5,00 m | ||
BGF/Nutzeinheit | − |
Korrekturfaktoren | Gebäudegröße BGF | ||
500 m2 | 1,20 | ||
1 000 m2 | 1,00 | ||
1 500 m2 | 0,90 |
18.1.2 Pferdeställe
Standardstufe | |||
---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | |
300 Bauwerk – Baukonstruktion | 310 | 450 | 535 |
400 Bauwerk – Technische Anlagen | 55 | 70 | 90 |
Bauwerk | 365 | 520 | 625 |
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von | 12 % | ||
Traufhöhe | 3,50 m | ||
BGF/Nutzeinheit | 15,00 – 20,00 m2/Tier |
Korrekturfaktoren | Gebäudegröße BGF | ||
250 m2 | 1,20 | ||
500 m2 | 1,00 | ||
750 m2 | 0,90 |
18.2 Rinderställe, Melkhäuser
18.2.1 Kälberställe
Standardstufe | |||
---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | |
300 Bauwerk – Baukonstruktion | 335 | 375 | 455 |
400 Bauwerk – Technische Anlagen | 145 | 165 | 195 |
Bauwerk | 480 | 540 | 650 |
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von | 12 % | ||
Traufhöhe | 3,00 m | ||
BGF/Nutzeinheit | 4,00 – 4,50 m²/Tier |
Korrekturfaktoren | Gebäudegröße BGF | Unterbau | ||
100 m2 | 1,20 | Güllekanäle (Tiefe 1,00 m) | 1,05 | |
150 m2 | 1,00 | ohne Güllekanäle | 1,00 | |
250 m2 | 0,90 |
18.2.2 Jungvieh-/Mastbullen-/Milchviehställe ohne Melkstand und Warteraum
Standardstufe | |||
---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | |
300 Bauwerk – Baukonstruktion | 235 | 260 | 310 |
400 Bauwerk – Technische Anlagen | 55 | 65 | 80 |
Bauwerk | 290 | 325 | 390 |
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von | 12 % | ||
Traufhöhe | 4,00 m | ||
BGF/Nutzeinheit | 6,50 – 10,50 m²/Tier |
Korrekturfaktoren | Gebäudegröße BGF | Unterbau | ||
500 m2 | 1,20 | Güllekanäle (Tiefe 1,00 m) | 1,20 | |
1 000 m2 | 1,00 | ohne Güllekanäle | 1,00 | |
1 500 m2 | 0,90 | Güllelagerraum (Tiefe 2,00 m) | 1,40 |
18.2.3 Milchviehställe mit Melkstand und Milchlager
Standardstufe | |||
---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | |
300 Bauwerk – Baukonstruktion | 225 | 255 | 310 |
400 Bauwerk – Technische Anlagen | 100 | 110 | 130 |
Bauwerk | 325 | 365 | 440 |
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von | 12 % | ||
Traufhöhe | 4,00 m | ||
BGF/Nutzeinheit | 10,00 – 15,00 m2/Tier |
Korrekturfaktoren | Gebäudegröße BGF | Unterbau | ||
1 000 m2 | 1,20 | Güllekanäle (Tiefe 1,00 m) | 1,20 | |
1 500 m2 | 1,00 | ohne Güllekanäle | 1,00 | |
2 000 m2 | 0,90 | Güllelagerraum (Tiefe 2,00 m) | 1,40 |
18.2.4 Melkhäuser mit Milchlager und Nebenräumen als Einzelgebäude ohne Warteraum und Selektion
Standardstufe | |||
---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | |
300 Bauwerk – Baukonstruktion | 700 | 780 | 935 |
400 Bauwerk – Technische Anlagen | 470 | 520 | 625 |
Bauwerk | 1 170 | 1 300 | 1 560 |
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von | 12 % | ||
Traufhöhe | 3,00 m | ||
BGF/Nutzeinheit | − |
Korrekturfaktoren | Gebäudegröße BGF | ||
100 m2 | 1,20 | ||
150 m2 | 1,00 | ||
250 m2 | 0,90 |
18.3 Schweineställe
18.3.1 Ferkelaufzuchtställe
Standardstufe | |||
---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | |
300 Bauwerk – Baukonstruktion | 300 | 330 | 395 |
400 Bauwerk – Technische Anlagen | 155 | 175 | 215 |
Bauwerk | 455 | 505 | 610 |
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von | 12 % | ||
Traufhöhe | 3,00 m | ||
BGF/Nutzeinheit | 0,45 – 0,65 m2/Tier |
Korrekturfaktoren | Gebäudegröße BGF | Unterbau | ||
400 m2 | 1,20 | Güllekanäle (Tiefe 0,60 m) | 1,10 | |
600 m2 | 1,00 | ohne Güllekanäle | 1,00 | |
800 m2 | 0,90 | Güllelagerraum (Tiefe 1,50 m) | 1,20 |
18.3.2 Mastschweineställe
Standardstufe | |||
---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | |
300 Bauwerk – Baukonstruktion | 290 | 325 | 400 |
400 Bauwerk – Technische Anlagen | 125 | 145 | 170 |
Bauwerk | 415 | 470 | 570 |
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von | 12 % | ||
Traufhöhe | 3,00 m | ||
BGF/Nutzeinheit | 0,90 – 1,30 m2/Tier |
Korrekturfaktoren | Gebäudegröße BGF | Unterbau | ||
750 m2 | 1,20 | Güllekanäle (Tiefe 0,60 m) | 1,10 | |
1 250 m2 | 1,00 | ohne Güllekanäle | 1,00 | |
2 000 m2 | 0,90 | Güllelagerraum (Tiefe 1,50 m) | 1,20 |
18.3.3 Zuchtschweineställe, Deck-/Warte-/Abferkelbereich
Standardstufe | |||
---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | |
300 Bauwerk – Baukonstruktion | 305 | 340 | 405 |
400 Bauwerk – Technische Anlagen | 165 | 180 | 220 |
Bauwerk | 470 | 520 | 625 |
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von | 12 % | ||
Traufhöhe | 3,00 m | ||
BGF/Nutzeinheit | 4,50 – 5,00 m2/Tier |
Korrekturfaktoren | Gebäudegröße BGF | Unterbau | ||
750 m2 | 1,20 | Güllekanäle (Tiefe 0,60 m) | 1,10 | |
1 250 m2 | 1,00 | ohne Güllekanäle | 1,00 | |
2 000 m2 | 0,90 | Güllelagerraum (Tiefe 1,50 m) | 1,20 |
18.3.4 Abferkelstall als Einzelgebäude
Standardstufe | |||
---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | |
300 Bauwerk – Baukonstruktion | 320 | 350 | 420 |
400 Bauwerk – Technische Anlagen | 205 | 235 | 280 |
Bauwerk | 525 | 585 | 700 |
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von | 12 % | ||
Traufhöhe | 3,00 m | ||
BGF/Nutzeinheit | 6,30 – 6,50 m2/Tier |
Korrekturfaktoren | Gebäudegröße BGF | Unterbau | ||
200 m2 | 1,20 | Güllekanäle (Tiefe 0,60 m) | 1,10 | |
400 m2 | 1,00 | ohne Güllekanäle | 1,00 | |
600 m2 | 0,90 |
18.4 Geflügelställe
18.4.1 Mastgeflügel, Bodenhaltung (Hähnchen, Puten, Gänse)
Standardstufe | |||
---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | |
300 Bauwerk – Baukonstruktion | 210 | 235 | 280 |
400 Bauwerk – Technische Anlagen | 50 | 55 | 70 |
Bauwerk | 260 | 290 | 350 |
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von | 12 % | ||
Traufhöhe | 3,00 m | ||
BGF/Nutzeinheit | 0,05 – 0,06 m2/Tier |
Korrekturfaktoren | Gebäudegröße BGF | ||
1 000 m2 | 1,20 | ||
1 900 m2 | 1,00 | ||
3 800 m2 | 0,90 |
18.4.2 Legehennen, Bodenhaltung
Standardstufe | |||
---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | |
300 Bauwerk – Baukonstruktion | 290 | 325 | 390 |
400 Bauwerk – Technische Anlagen | 130 | 145 | 170 |
Bauwerk | 420 | 470 | 560 |
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von | 12 % | ||
Traufhöhe | 3,00 m | ||
BGF/Nutzeinheit | 0,15 – 0,20 m2/Tier |
Korrekturfaktoren | Gebäudegröße BGF | Unterbau | ||
1 000 m2 | 1,20 | Kotgrube (Tiefe 1,00 m) | 1,10 | |
2 500 m2 | 1,00 | |||
3 500 m2 | 0,90 |
18.4.3 Legehennen, Volierenhaltung
Standardstufe | |||
---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | |
300 Bauwerk – Baukonstruktion | 335 | 370 | 445 |
400 Bauwerk – Technische Anlagen | 275 | 305 | 365 |
Bauwerk | 610 | 675 | 810 |
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von | 12 % | ||
Traufhöhe | 3,00 m | ||
BGF/Nutzeinheit | 0,07 – 0,10 m2/Tier |
Korrekturfaktoren | Gebäudegröße BGF | ||
500 m2 | 1,20 | ||
1 600 m2 | 1,00 | ||
2 200 m2 | 0,90 |
18.4.4 Legehennen, Kleingruppenhaltung, ausgestalteter Käfig
Standardstufe | |||
---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | |
300 Bauwerk – Baukonstruktion | 340 | 370 | 450 |
400 Bauwerk – Technische Anlagen | 335 | 370 | 445 |
Bauwerk | 675 | 740 | 895 |
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von | 12 % | ||
Traufhöhe | 3,00 m | ||
BGF/Nutzeinheit | 0,05 – 0,07 m2/Tier |
Korrekturfaktoren | Gebäudegröße BGF | ||
500 m2 | 1,20 | ||
1 200 m2 | 1,00 | ||
1 500 m2 | 0,90 |
18.5 Landwirtschaftliche Mehrzweckhallen
Standardstufe | |||
---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | |
300 Bauwerk – Baukonstruktion | 230 | 255 | 330 |
400 Bauwerk – Technische Anlagen | 15 | 15 | 20 |
Bauwerk | 245 | 270 | 350 |
einschließlich Baunebenkosten in Höhe von | 11 % | ||
Traufhöhe | 5,00 m | ||
BGF/Nutzeinheit | – |
Korrekturfaktoren | Gebäudegröße BGF | Unterbau | ||
250 m2 | 1,20 | Remise (ohne Betonboden) | 0,80 | |
800 m2 | 1,00 | |||
1 500 m2 | 0,90 |
18.6 Außenanlagen zu allen landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden
Raufutter-Fahrsilo | 60 – 100 | €/m3 Nutzraum |
Kraftfutter-Hochsilo | 170 – 350 | €/m3 Nutzraum |
Fertigfutter-Hochsilo | 170 – 350 | €/m3 Nutzraum |
Mistlager | 60 – 100 | €/m3 Nutzraum |
Beton-Güllebehälter | 30 – 60 | €/m3 Nutzraum |
Waschplatz (4,00 x 5,00 m) mit Kontrollschacht und Ölabscheider | 4 000 – 5 000 | €/Stck. |
Vordach am Hauptdach angeschleppt | 80 – 100 | €/m2 |
Hofbefestigung aus Beton-Verbundsteinen | 40 – 50 | €/m2 |
Laufhof für Rinder | 70 – 100 | €/m2 Nutzraum |
Auslauf mit Spaltenboden | 150 – 220 | €/m2 Nutzraum |
Auslauf, Wintergarten für Geflügel | 100 – 120 | €/m2 Nutzraum |
Schüttwände bis 3,00 m Höhe | 100 – 125 | €/m2 |
Beschreibung der Gebäudestandards
Inhaltsübersicht | |
Tabelle 1 | Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser |
Anwendungsbeispiel für Tabelle 1 | |
Tabelle 2 | Mehrfamilienhäuser, Wohnhäuser mit Mischnutzung |
Tabelle 3 | Bürogebäude, Banken, Geschäftshäuser |
Tabelle 4 | Gemeindezentren, Saalbauten/Veranstaltungsgebäude, Kindergärten, Schulen |
Tabelle 5 | Wohnheime, Alten-/Pflegeheime, Krankenhäuser, Tageskliniken, Beherbergungsstätten, Verpflegungseinrichtungen |
Tabelle 6 | Sporthallen, Freizeitbäder/Heilbäder |
Tabelle 7 | Verbrauchermärkte, Kauf-/Warenhäuser, Autohäuser |
Tabelle 8 | Garagen |
Tabelle 9 | Betriebs-/Werkstätten, Produktionsgebäude, Lagergebäude |
Tabelle 10 | Reithallen |
Tabelle 11 | Pferdeställe |
Tabelle 12 | Rinderställe und Melkhäuser |
Tabelle 13 | Schweineställe |
Tabelle 14 | Geflügelställe |
Tabelle 15 | Landwirtschaftliche Mehrzweckhallen |
Tabelle 1: Beschreibung der Gebäudestandards für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser
Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die in der Tabelle angegebenen Jahreszahlen beziehen sich auf die im jeweiligen Zeitraum gültigen Wärmeschutzanforderungen; in Bezug auf das konkrete Bewertungsobjekt ist zu prüfen, ob von diesen Wärmeschutzanforderungen abgewichen wird. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010).
Standardstufe | Wägungs- anteil |
|||||
---|---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | ||
Außenwände | Holzfachwerk, Ziegelmauerwerk; Fugenglattstrich, Putz, Verkleidung mit Faserzementplatten, Bitumen-schindeln oder einfachen Kunststoffplatten; kein oder deutlich nicht zeitgemäßer Wärmeschutz (vor ca. 1980) | ein-/zweischaliges Mauerwerk, z. B. Gitterziegel oder Hohlblocksteine; verputzt und gestrichen oder Holzverkleidung; nicht zeitgemäßer Wärmeschutz (vor ca. 1995) | ein-/zweischaliges Mauerwerk, z. B. aus Leichtziegeln, Kalksandsteinen, Gasbetonsteinen; Edelputz; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995) | Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet, Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005) | aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer-/Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; Dämmung im Passivhausstandard | 23 |
Dach | Dachpappe, Faserzementplatten/Wellplatten; keine bis geringe Dachdämmung | einfache Betondachsteine oder Tondachziegel, Bitumenschindeln; nicht zeitgemäße Dachdämmung (vor ca. 1995) | Faserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Rinnen und Fallrohre aus Zinkblech; Dachdämmung (nach ca. 1995) | glasierte Tondachziegel, Flachdachausbildung tlw. als Dachterrassen; Konstruktion in Brettschichtholz, schweres Massivflachdach; besondere Dachformen, z. B. Mansarden-, Walmdach; Aufsparrendämmung, überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005) | hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung, befahrbares Flachdach; aufwendig gegliederte Dachlandschaft, sichtbare Bogendachkonstruktionen; Rinnen und Fallrohre aus Kupfer; Dämmung im Passivhausstandard | 15 |
Fenster und Außentüren |
Einfachverglasung; einfache Holztüren | Zweifachverglasung (vor ca. 1995); Haustür mit nicht zeitgemäßem Wärmeschutz (vor ca. 1995) | Zweifachverglasung (nach ca. 1995), Rollläden (manuell); Haustür mit zeitgemäßem Wärmeschutz (nach ca. 1995) | Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, Rollläden (elektr.); höherwertige Türanlage z. B. mit Seitenteil, besonderer Einbruchschutz | große feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen Materialien | 11 |
Innenwände und -türen |
Fachwerkwände, einfache Putze/Lehmputze, einfache Kalkanstriche; Füllungstüren, gestrichen, mit einfachen Beschlägen ohne Dichtungen | massive tragende Innenwände, nicht tragende Wände in Leichtbauweise (z. B. Holzständerwände mit Gipskarton), Gipsdielen; leichte Türen, Stahlzargen |
nicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere Türen, Holzzargen | Sichtmauerwerk, Wandvertäfelungen (Holzpaneele); Massivholztüren, Schiebetürelemente, Glastüren, strukturierte Türblätter | gestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Vertäfelungen (Edelholz, Metall), Akustikputz, Brandschutzverkleidung; raumhohe aufwendige Türelemente |
11 |
Decken- konstruktion und Treppen |
Holzbalkendecken ohne Füllung, Spalierputz; Weichholztreppen in einfacher Art und Ausführung; kein Trittschallschutz | Holzbalkendecken mit Füllung, Kappendecken; Stahl- oder Hartholztreppen in einfacher Art und Ausführung | Beton- und Holzbalkendecken mit Tritt- und Luftschallschutz (z. B. schwimmender Estrich); geradläufige Treppen aus Stahlbeton oder Stahl, Harfentreppe, Trittschallschutz | Decken mit größerer Spannweite, Deckenverkleidung (Holzpaneele/Kassetten); gewendelte Treppen aus Stahlbeton oder Stahl, Hartholztreppenanlage in besserer Art und Ausführung | Decken mit großen Spannweiten, gegliedert, Deckenvertäfelungen (Edelholz, Metall); breite Stahlbeton-, Metall- oder Hartholztreppenanlage mit hochwertigem Geländer | 11 |
Fußböden | ohne Belag | Linoleum-, Teppich-, Laminat- und PVC-Böden einfacher Art und Ausführung | Linoleum-, Teppich-, Laminat- und PVC-Böden besserer Art und Ausführung, Fliesen, Kunststeinplatten | Natursteinplatten, Fertigparkett, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion | hochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholz-böden auf gedämmter Unterkonstruktion | 5 |
Sanitär- einrichtungen |
einfaches Bad mit Stand-WC, Installation auf Putz, Ölfarbenanstrich, einfache PVC-Bodenbeläge | 1 Bad mit WC, Dusche oder Badewanne; einfache Wand- und Bodenfliesen, teilweise gefliest | 1 Bad mit WC, Dusche und Badewanne, Gäste-WC; Wand- und Bodenfliesen, raumhoch gefliest | 1 – 2 Bäder mit tlw. zwei Waschbecken, tlw. Bidet/Urinal, Gäste-WC, bodengleiche Dusche; Wand- und Bodenfliesen; jeweils in gehobener Qualität | mehrere großzügige, hochwertige Bäder, Gäste-WC; hochwertige Wand- und Bodenplatten (oberflächenstrukturiert, Einzel- und Flächendekors) | 9 |
Heizung | Einzelöfen, Schwerkraftheizung | Fern- oder Zentralheizung, einfache Warmluftheizung, einzelne Gasaußenwandthermen, Nachtstromspeicher-, Fußbodenheizung (vor ca. 1995) | elektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder Brennwertkessel | Fußbodenheizung, Solarkollektoren für Warmwassererzeugung, zusätzlicher Kaminanschluss |
Solarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung, Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme; aufwendige zusätzliche Kaminanlage | 9 |
Sonstige technische Ausstattung |
sehr wenige Steckdosen, Schalter und Sicherungen, kein Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter), Leitungen teilweise auf Putz | wenige Steckdosen, Schalter und Sicherungen | zeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen, Zählerschrank (ab ca. 1985) mit Unterverteilung und Kippsicherungen | zahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe, hochwertige Abdeckungen, dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher, mehrere LAN- und Fernsehanschlüsse | Video- und zentrale Alarmanlage, zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage, Bussystem | 6 |
Anwendungsbeispiel für Tabelle 1
Einfamilienhaus freistehend;
Gebäudeart: 1.01
Keller-, Erdgeschoss, ausgebautes Dachgeschoss
Nach sachverständiger Würdigung werden den in Tabelle 1 angegebenen Standardmerkmalen die zutreffenden Standardstufen zugeordnet. Eine Mehrfachnennung ist möglich, wenn die verwendeten Bauteile Merkmale mehrerer Standardstufen aufweisen, z. B. im Bereich Fußboden 50 % Teppichbelag und 50 % Parkett.
Standardstufe | Wägungs- anteil |
|||||
---|---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | ||
Außenwände | 1 | 23 | ||||
Dächer | 0,5 | 0,5 | 15 | |||
Außentüren und Fenster | 1 | 11 | ||||
Innenwände und -türen | 0,5 | 0,5 | 11 | |||
Deckenkonstruktion und Treppen | 1 | 11 | ||||
Fußböden | 0,5 | 0,5 | 5 | |||
Sanitäreinrichtungen | 1 | 9 | ||||
Heizung | 0,6 | 0,4 | 9 | |||
Sonstige technische Ausstattung | 0,5 | 0,5 | 6 |
Kostenkennwerte für Gebäudeart 1.01: | 655 €/m2 BGF | 725 €/m2 BGF | 835 €/m2 BGF | 1 005 €/m2 BGF | 1 260 €/m2 BGF |
Außenwände | 1 x 23 % x 835 €/m2 BGF = | 192 €/m2 BGF |
Dächer | 0,5 x 15 % x 835 €/m2 BGF + 0,5 x 15 % x 1 005 €/m2 BGF = | 138 €/m2 BGF |
Außentüren und Fenster | 1 x 11 % x 1 005 €/m2 BGF = | 111 €/m2 BGF |
Innenwände | 0,5 x 11 % x 835 €/m2 BGF + 0,5 x 11 % x 1 005 €/m2 BGF = | 101 €/m2 BGF |
Deckenkonstruktion und Treppen | 1 x 11 % x 1 005 €/m2 BGF = | 111 €/m2 BGF |
Fußböden | 0,5 x 5 % x 835 €/m2 BGF + 0,5 x 5 % x 1 005 €/m2 BGF = | 46 €/m2 BGF |
Sanitäreinrichtungen | 1 x 9 % x 655 €/m2 BGF = | 59 €/m2 BGF |
Heizung | 0,6 x 9 % x 835 €/m2 BGF + 0,4 x 9 % x 1 005 €/m2 BGF = | 81 €/m2 BGF |
Sonstige technische Ausstattung | 0,5 x 6 % x 655 €/m2 BGF + 0,5 x 6 % x 725 €/m2 BGF = | 41 €/m2 BGF |
Kostenkennwert (Summe) | 880 €/m2 BGF |
Tabelle 2: Beschreibung der Gebäudestandards für Mehrfamilienhäuser, Wohnhäuser mit Mischnutzung
Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die in der Tabelle angegebenen Jahreszahlen beziehen sich auf die im jeweiligen Zeitraum gültigen Wärmeschutzanforderungen; in Bezug auf das konkrete Bewertungsobjekt ist zu prüfen, ob von diesen Wärmeschutzanforderungen abgewichen wird. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.
Standardstufe | |||
---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | |
Außenwände | ein-/zweischaliges Mauerwerk, z. B. aus Leichtziegeln, Kalksandsteinen, Gasbetonsteinen; Edelputz; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995) | Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet, Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005) | aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer-/Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; hochwertigste Dämmung |
Dach | Faserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995) | glasierte Tondachziegel; Flachdachausbildung tlw. als Dachterrasse; Konstruktion in Brettschichtholz, schweres Massivflachdach; besondere Dachform, z. B. Mansarden-, Walmdach; Aufsparrendämmung, überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005) | hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung, befahrbares Flachdach; stark überdurchschnittliche Dämmung |
Fenster und Außentüren |
Zweifachverglasung (nach ca. 1995), Rollläden (manuell); Haustür mit zeitgemäßem Wärmeschutz (nach ca. 1995) | Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, Rollläden (elektr.); höherwertige Türanlagen z. B. mit Seitenteil, besonderer Einbruchschutz | große feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen Materialien |
Innenwände und -türen |
nicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere Türen | Sichtmauerwerk; Massivholztüren, Schiebetürelemente, Glastüren, strukturierte Türblätter | gestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Brandschutzverkleidung; raumhohe aufwendige Türelemente |
Deckenkonstruktion | Betondecken mit Tritt- und Luftschallschutz (z. B. schwimmender Estrich); einfacher Putz | zusätzlich Deckenverkleidung | Deckenvertäfelungen (Edelholz, Metall) |
Fußböden | Linoleum-, Teppich-, Laminat- und PVC-Böden besserer Art und Ausführung, Fliesen, Kunststeinplatten | Natursteinplatten, Fertigparkett, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion | hochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion |
Sanitäreinrichtungen | 1 Bad mit WC je Wohneinheit; Dusche und Badewanne; Wand- und Bodenfliesen, raumhoch gefliest | 1 bis 2 Bäder je Wohneinheit mit tlw. zwei Waschbecken, tlw. Bidet/Urinal, Gäste-WC, bodengleiche Dusche; Wand- und Bodenfliesen jeweils in gehobener Qualität | 2 und mehr Bäder je Wohneinheit; hochwertige Wand- und Bodenplatten (oberflächenstrukturiert, Einzel- und Flächendekors) |
Heizung | elektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder Brennwertkessel | Fußbodenheizung, Solarkollektoren für Warmwassererzeugung | Solarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung, Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme |
Sonstige technische Ausstattung | zeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Zählerschrank (ab ca. 1985) mit Unterverteilung und Kippsicherungen | zahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe, hochwertige Abdeckungen, dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher, mehrere LAN- und Fernsehanschlüsse, Personenaufzugsanlagen | Video- und zentrale Alarmanlage, zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage; Bussystem; aufwendige Personenaufzugsanlagen |
Tabelle 3: Beschreibung der Gebäudestandards für Bürogebäude, Banken, Geschäftshäuser
Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die in der Tabelle angegebenen Jahreszahlen beziehen sich auf die im jeweiligen Zeitraum gültigen Wärmeschutzanforderungen; in Bezug auf das konkrete Bewertungsobjekt ist zu prüfen, ob von diesen Wärmeschutzanforderungen abgewichen wird. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.
Standardstufe | |||
---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | |
Außenwände | ein-/zweischalige Konstruktion; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995) | Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet, Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005) | aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer-/Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; Vorhangfassade aus Glas; stark überdurchschnittliche Dämmung |
Dach | Faserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995) | glasierte Tondachziegel; schweres Massivflachdach; besondere Dachform; überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005) | hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer; Dachbegrünung; befahrbares Flachdach; aufwendig gegliederte Dachlandschaft; stark überdurchschnittliche Dämmung |
Fenster und Außentüren |
Zweifachverglasung (nach ca. 1995) | Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, höherwertige Türanlagen | große feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen Materialien; Automatiktüren |
Innenwände und -türen |
nicht tragende Innenwände in massiver Ausführung; schwere Türen | Sichtmauerwerk, Massivholztüren, Schiebetürelemente, Glastüren, Innenwände für flexible Raumkonzepte (größere statische Spannweiten der Decken) | gestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Wände aus großformatigen Glaselementen, Akustikputz, tlw. Automatiktüren; rollstuhlgerechte Bedienung |
Deckenkonstruktion | Betondecken mit Tritt- und Luftschallschutz; einfacher Putz; abgehängte Decken | höherwertige abgehängte Decken |
Deckenvertäfelungen (Edelholz, Metall) |
Fußböden | Linoleum- oder Teppich-Böden besserer Art und Ausführung; Fliesen, Kunststeinplatten | Natursteinplatten, Fertigparkett, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion | hochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion |
Sanitäreinrichtungen | ausreichende Anzahl von Toilettenräumen in Standard-Ausführung | Toilettenräume in gehobenem Standard | großzügige Toilettenanlagen jeweils mit Sanitäreinrichtung in gehobener Qualität |
Heizung | elektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder Brennwertkessel | Fußbodenheizung; Solarkollektoren für Warmwassererzeugung | Solarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung, Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme; Klimaanlage |
Sonstige technische Ausstattung | zeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Zählerschrank (ab ca. 1985) mit Unterverteilung und Kippsicherungen; Kabelkanäle; Blitzschutz | zahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe; hochwertige Abdeckungen, hochwertige Beleuchtung; Doppelboden mit Bodentanks zur Verkabelung; ausreichende Anzahl von LAN-Anschlüssen; dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Messverfahren von Verbrauch, Regelung von Raumtemperatur und Raumfeuchte, Sonnenschutzsteuerung; elektronische Zugangskontrolle; Personenaufzugsanlagen | Video- und zentrale Alarmanlage; zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage, Bussystem; aufwendige Personenaufzugsanlagen |
Tabelle 4: Beschreibung der Gebäudestandards für Gemeindezentren, Saalbauten/Veranstaltungsgebäude, Kindergärten, Schulen
Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die in der Tabelle angegebenen Jahreszahlen beziehen sich auf die im jeweiligen Zeitraum gültigen Wärmeschutzanforderungen; in Bezug auf das konkrete Bewertungsobjekt ist zu prüfen, ob von diesen Wärmeschutzanforderungen abgewichen wird. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.
Standardstufe | |||
---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | |
Außenwände | ein-/zweischalige Konstruktion; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995) | Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet; Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005) | aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer-/Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; stark überdurchschnittliche Dämmung |
Dach | Faserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995) | glasierte Tondachziegel; besondere Dachform; Dämmung (nach ca. 2005) | hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung, befahrbares Flachdach; aufwendig gegliederte Dachlandschaft, stark überdurchschnittliche Dämmung |
Fenster und Außentüren |
Zweifachverglasung (nach ca. 1995) | Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, höherwertige Türanlagen | große feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen Materialien |
Innenwände und -türen |
nicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere und große Türen | Sichtmauerwerk, Massivholztüren, Schiebetürelemente, Glastüren | gestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Vertäfelungen (Edelholz, Metall), Akustikputz, raumhohe aufwendige Türelemente; tlw. Automatiktüren; rollstuhlgerechte Bedienung |
Deckenkonstruktion | Betondecken mit Tritt- und Luftschallschutz; einfacher Putz; abgehängte Decken | Decken mit großen Spannweiten, Deckenverkleidung | Decken mit größeren Spannweiten |
Fußböden | Linoleum- oder Teppich-Böden besserer Art und Ausführung; Fliesen, Kunststeinplatten | Natursteinplatten, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion | hochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion |
Sanitäreinrichtungen | ausreichende Anzahl von Toilettenräumen in Standard-Ausführung | Toilettenräume in gehobenem Standard | großzügige Toilettenanlagen mit Sanitäreinrichtung in gehobener Qualität |
Heizung | elektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder Brennwertkessel | Solarkollektoren für Warmwassererzeugung; Fußbodenheizung | Solarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung; Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme; Klimaanlage |
Sonstige technische Ausstattung | zeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Zählerschrank (ab 1985) mit Unterverteilung und Kippsicherungen; Kabelkanäle; Blitzschutz | zahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe; hochwertige Abdeckungen, hochwertige Beleuchtung; Doppelboden mit Bodentanks zur Verkabelung, ausreichende Anzahl von LAN-Anschlüssen; dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Messverfahren von Raumtemperatur, Raumfeuchte, Verbrauch, Einzelraumregelung, Sonnenschutzsteuerung; elektronische Zugangskontrolle; Personenaufzugsanlagen | Video- und zentrale Alarmanlage; zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage, Bussystem |
Tabelle 5: Beschreibung der Gebäudestandards für Wohnheime, Alten-/Pflegeheime, Krankenhäuser, Tageskliniken, Beherbergungsstätten, Verpflegungseinrichtungen
Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die in der Tabelle angegebenen Jahreszahlen beziehen sich auf die im jeweiligen Zeitraum gültigen Wärmeschutzanforderungen; in Bezug auf das konkrete Bewertungsobjekt ist zu prüfen, ob von diesen Wärmeschutzanforderungen abgewichen wird. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.
Standardstufe | |||
---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | |
Außenwände | ein-/zweischalige Konstruktion; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995) | Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet, Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005) | aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer-/Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; hochwertigste Dämmung |
Dach | Faserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995) | glasierte Tondachziegel; besondere Dachformen; überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005) | hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung, befahrbares Flachdach; aufwendig gegliederte Dachlandschaft, sichtbare; hochwertigste Dämmung |
Fenster und Außentüren |
Zweifachverglasung (nach ca. 1995); nur Wohnheime, Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser und Tageskliniken: Automatik-Eingangstüren |
Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen; nur Beherbergungsstätten und Verpflegungseinrichtungen: Automatik-Eingangstüren |
große feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz) |
Innenwände und -türen |
nicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere Türen; nur Wohnheime, Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser und Tageskliniken: Automatik-Flurzwischentüren; rollstuhlgerechte Bedienung |
Sichtmauerwerk; nur Beherbergungsstätten und Verpflegungseinrichtungen: Automatik-Flurzwischentüren; rollstuhlgerechte Bedienung |
gestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Akustikputz, raumhohe aufwendige Türelemente |
Deckenkonstruktion und Treppen | Betondecken mit Tritt- und Luftschallschutz; Deckenverkleidung, einfacher Putz | Decken mit großen Spannweiten | Decken mit größeren Spannweiten; hochwertige breite Stahlbeton-, Metalltreppenanlage mit hochwertigem Geländer |
Fußböden | Linoleum- oder PVC-Böden besserer Art und Ausführung; Fliesen, Kunststeinplatten | Natursteinplatten, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion | hochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion |
Sanitäreinrichtungen | mehrere WCs und Duschbäder je Geschoss; Waschbecken im Raum | je Raum ein Duschbad mit WC; nur Wohnheime, Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser und Tageskliniken: behindertengerecht | je Raum ein Duschbad mit WC in guter Ausstattung; nur Wohnheime, Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser und Tageskliniken: behindertengerecht |
Heizung | elektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder Brennwertkessel | Solarkollektoren für Warmwassererzeugung | Solarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung; Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme; Klimaanlage |
Sonstige technische Ausstattung | zeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Blitzschutz, Personenaufzugsanlagen | zahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe; hochwertige Abdeckungen; dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher; mehrere LAN- und Fernsehanschlüsse | Video- und zentrale Alarmanlage, zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage, Bussystem; aufwendige Aufzugsanlagen |
Tabelle 6: Beschreibung der Gebäudestandards für Sporthallen, Freizeitbäder/Heilbäder
Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die in der Tabelle angegebenen Jahreszahlen beziehen sich auf die im jeweiligen Zeitraum gültigen Wärmeschutzanforderungen; in Bezug auf das konkrete Bewertungsobjekt ist zu prüfen, ob von diesen Wärmeschutzanforderungen abgewichen wird. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.
Standardstufe | |||
---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | |
Außenwände | ein-/zweischalige Konstruktion; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995) | Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet; Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005) | aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Elemente aus Kupfer-/Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; hochwertigste Dämmung |
Dach | Faserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995) | glasierte Tondachziegel; besondere Dachformen, überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005) | hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung; aufwendig gegliederte Dachlandschaft, sichtbare Bogendachkonstruktionen; hochwertigste Dämmung |
Fenster und Außentüren |
Zweifachverglasung (nach ca. 1995) | Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, höherwertige Türanlagen | große feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Automatik-Eingangstüren |
Innenwände und -türen |
nicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere Türen | Sichtmauerwerk; rollstuhlgerechte Bedienung | gestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Akustikputz, raumhohe aufwendige Türelemente |
Deckenkonstruktion und Treppen | Betondecke | Decken mit großen Spannweiten | Decken mit größeren Spannweiten; hochwertige breite Stahlbeton-, Metalltreppenanlage mit hochwertigem Geländer |
Fußböden | nur Sporthallen: Beton, Asphaltbeton, Estrich oder Gussasphalt auf Beton; Teppichbelag, PVC; nur Freizeitbäder/Heilbäder: Fliesenbelag |
nur Sporthallen: hochwertigere flächenstatische Fußbodenkonstruktion, Spezialteppich mit Gummigranulatauflage; hochwertigerer Schwingboden | nur Sporthallen: hochwertigste flächenstatische Fußbodenkonstruktion, Spezialteppich mit Gummigranulatauflage; hochwertigster Schwingboden; nur Freizeitbäder/Heilbäder: hochwertiger Fliesenbelag und Natursteinboden |
Sanitäreinrichtungen | wenige Toilettenräume und Duschräume bzw. Waschräume | ausreichende Anzahl von Toilettenräumen und Duschräumen in besserer Qualität | großzügige Toilettenanlagen und Duschräume mit Sanitäreinrichtung in gehobener Qualität |
Heizung | elektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder Brennwertkessel | Fußbodenheizung; Solarkollektoren für Warmwassererzeugung | Solarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung, Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme |
Sonstige technische Ausstattung | zeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Blitzschutz | zahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe, hochwertige Abdeckungen, Lüftung mit Wärmetauscher | Video- und zentrale Alarmanlage; Klimaanlage; Bussystem |
Tabelle 7: Beschreibung der Gebäudestandards für Verbrauchermärkte, Kauf-/Warenhäuser, Autohäuser
Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die in der Tabelle angegebenen Jahreszahlen beziehen sich auf die im jeweiligen Zeitraum gültigen Wärmeschutzanforderungen; in Bezug auf das konkrete Bewertungsobjekt ist zu prüfen, ob von diesen Wärmeschutzanforderungen abgewichen wird. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.
Standardstufe | |||
---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | |
Außenwände | ein-/zweischalige Konstruktion, Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995) | Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet; Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005) | aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer-/Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; hochwertigste Dämmung |
Dach | Faserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Rinnen und Fallrohre aus Zinkblech; Dachdämmung (nach ca. 1995) | glasierte Tondachziegel; besondere Dachform; überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005) | hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung; aufwendig gegliederte Dachlandschaft; hochwertigste Dämmung |
Fenster und Außentüren |
Zweifachverglasung (nach ca. 1995) | Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, höherwertige Türanlagen | große feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen Materialien |
Innenwände und -türen |
nicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere Türen | Sichtmauerwerk | gestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Akustikputz, raumhohe aufwendige Türelemente; rollstuhlgerechte Bedienung, Automatiktüren |
Deckenkonstruktion | Betondecken mit Tritt- und Luftschallschutz, einfacher Putz, Deckenverkleidung | Decken mit großen Spannweiten | Decken mit größeren Spannweiten, Deckenvertäfelungen (Edelholz, Metall) |
Fußböden | Linoleum- oder Teppich-Böden besserer Art und Ausführung; Fliesen, Kunststeinplatten | Natursteinplatten, Fertigparkett, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion | hochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion |
Sanitäreinrichtungen | Toilettenräume | ausreichende Anzahl von Toilettenräumen, jeweils in gehobenem Standard | großzügige Toilettenanlagen mit Sanitäreinrichtung in gehobener Qualität |
Heizung | elektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung; Niedertemperatur- oder Brennwertkessel | Fußbodenheizung; Solarkollektoren für Warmwassererzeugung | Solarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung; Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme; Klimaanlage |
Sonstige technische Ausstattung | zeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen, Zählerschrank (ab 1985) mit Unterverteilung und Kippsicherungen; Kabelkanäle; Blitzschutz; Personenaufzugsanlagen | zahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe; hochwertige Abdeckungen, hochwertige Beleuchtung; Doppelboden mit Bodentanks zur Verkabelung, ausreichende Anzahl von LAN-Anschlüssen; dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Messverfahren von Raumtemperatur, Raumfeuchte, Verbrauch, Einzelraumregelung, Sonnenschutzsteuerung | Video- und zentrale Alarmanlage; zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage;, Bussystem; Doppelboden mit Bodentanks zur Verkabelung; aufwendigere Aufzugsanlagen |
Tabelle 8: Beschreibung der Gebäudestandards für Garagen
Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.
Standardstufe | |||
---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | |
Außenwände | offene Konstruktion | einschalige Konstruktion | aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.) |
Konstruktion | Stahl- und Betonfertigteile | überwiegend Betonfertigteile; große stützenfreie Spannweiten | größere stützenfreie Spannweiten |
Dach | Flachdach, Folienabdichtung | Flachdachausbildung; Wärmedämmung | befahrbares Flachdach (Parkdeck) |
Fenster und Außentüren |
einfache Metallgitter | begrünte Metallgitter, Glasbausteine | Außentüren in hochwertigen Materialien |
Fußböden | Beton | Estrich, Gussasphalt | beschichteter Beton oder Estrichboden |
Sonstige technische Ausstattung | Strom- und Wasseranschluss; Löschwasseranlage; Treppenhaus; Brandmelder | Sprinkleranlage; Rufanlagen; Rauch- und Wärmeabzugsanlagen; mechanische Be- und Entlüftungsanlagen; Parksysteme für zwei PKW übereinander; Personenaufzugsanlagen | Video- und zentrale Alarmanlage; Beschallung; Parksysteme für drei oder mehr PKW übereinander; aufwendigere Aufzugsanlagen |
Tabelle 9: Beschreibung der Gebäudestandards für Betriebs-/Werkstätten, Produktionsgebäude, Lagergebäude
Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die in der Tabelle angegebenen Jahreszahlen beziehen sich auf die im jeweiligen Zeitraum gültigen Wärmeschutzanforderungen; in Bezug auf das konkrete Bewertungsobjekt ist zu prüfen, ob von diesen Wärmeschutzanforderungen abgewichen wird. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.
Standardstufe | |||
---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | |
Außenwände | ein-/zweischaliges Mauerwerk, z. B. aus Leichtziegeln, Kalksandsteinen, Gasbetonsteinen; Edelputz; gedämmte Metall-Sandwichelemente; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995) | Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet; Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005) | Sichtbeton-Fertigteile; Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer-/Eloxalblech; mehrgeschossige Glasfassaden; hochwertigste Dämmung |
Konstruktion | Stahl- und Betonfertigteile | überwiegend Betonfertigteile; große stützenfreie Spannweiten; hohe Deckenhöhen; hohe Belastbarkeit der Decken und Böden | größere stützenfreie Spannweiten; hohe Deckenhöhen; höhere Belastbarkeit der Decken und Böden |
Dach | Faserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel; Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995) | schweres Massivflachdach; besondere Dachformen; überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005) | hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, hochwertigste Dämmung |
Fenster und Außentüren |
Zweifachverglasung (nach ca. 1995) | Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen; höherwertige Türanlage | große feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen Materialien |
Innenwände und -türen |
Anstrich | tlw. gefliest, Sichtmauerwerk; Schiebetürelemente, Glastüren | überwiegend gefliest; Sichtmauerwerk; gestaltete Wandabläufe |
Fußböden | Beton | Estrich, Gussasphalt | beschichteter Beton oder Estrichboden; Betonwerkstein, Verbundpflaster |
Sanitäreinrichtungen | einfache und wenige Toilettenräume | ausreichende Anzahl von Toilettenräumen | großzügige Toilettenanlagen |
Heizung | elektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung; Niedertemperatur- oder Brennwertkessel | Fußbodenheizung; Solarkollektoren für Warmwassererzeugung; zusätzlicher Kaminanschluss | Solarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung; Blockheizkraftwerk; Wärmepumpe; Hybrid-Systeme; aufwendige zusätzliche Kaminanlage |
Sonstige technische Ausstattung | zeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Blitzschutz; Teeküchen | zahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe; hochwertige Abdeckungen; Kabelkanäle; dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher; kleinere Einbauküchen mit Kochgelegenheit, Aufenthaltsräume; Aufzugsanlagen | Video- und zentrale Alarmanlage; zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage; Bussystem; Küchen, Kantinen; aufwendigere Aufzugsanlagen |
Tabelle 10: Beschreibung der Gebäudestandards für Reithallen
Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.
Standardstufe | |||
---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | |
Außenwände | Holzfachwerkwand; Holzstützen, Vollholz; Brettschalung oder Profilblech auf Holz-Unterkonstruktion | Kalksandstein- oder Ziegel-Mauerwerk; Metallstützen, Profil; Holz-Blockbohlen zwischen Stützen, Wärmedämmverbundsystem, Putz | Betonwand, Fertigteile, mehrschichtig; Stahlbetonstützen, Fertigteil; Kalksandstein-Vormauerung oder Klinkerverblendung mit Dämmung |
Dach | Holzkonstruktionen, Nagelbrettbinder; Bitumenwellplatten, Profilblech | Stahlrahmen mit Holzpfetten; Faserzementwellplatten; Hartschaumplatten | Brettschichtholzbinder; Betondachsteine oder Dachziegel; Dämmung mit Profilholz oder Paneelen |
Fenster und Außen- türen bzw. -tore |
Lichtplatten aus Kunststoff, Holz-Brettertüren | Kunststofffenster, Windnetze aus Kunststoff, Jalousien mit Motorantrieb | Türen und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher Fensteranteil |
Innenwände | keine | tragende bzw. nicht tragende Innenwände aus Holz; Anstrich | tragende bzw. nicht tragende Innenwände als Mauerwerk; Sperrholz, Gipskarton, Fliesen |
Deckenkonstruktion | keine | Holzkonstruktionen über Nebenräumen; Hartschaumplatten | Stahlbetonplatte über Nebenräumen; Dämmung mit Profilholz oder Paneelen |
Fußböden | Tragschicht: Schotter, Trennschicht: Vlies, Tretschicht: Sand |
zusätzlich/alternativ: Tragschicht: Schotter, Trennschicht: Kunststoffgewebe, Tretschicht: Sand und Holzspäne |
Estrich auf Dämmung, Fliesen oder Linoleum in Nebenräumen; zusätzlich/alternativ: Tragschicht: Schotter, Trennschicht: Kunststoffplatten, Tretschicht: Sand und Textilflocken, Betonplatte im Bereich der Nebenräume |
baukonstruktive Einbauten |
Reithallenbande aus Nadelholz zur Abgrenzung der Reitfläche | zusätzlich/alternativ: Vollholztafeln fest eingebaut | zusätzlich/alternativ: Vollholztafeln, Fertigteile zum Versetzen |
Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen | Regenwasserableitung | zusätzlich/alternativ: Abwasserleitungen, Sanitärobjekte (einfache Qualität) | zusätzlich/alternativ: Sanitärobjekte (gehobene Qualität), Gasanschluss |
Wärmeversorgungsanlagen | keine | Raumheizflächen in Nebenräumen, Anschluss an Heizsystem | zusätzlich/alternativ: Heizkessel |
lufttechnische Anlagen |
keine | Firstentlüftung | Be- und Entlüftungsanlage |
Starkstrom-Anlage | Leitungen, Schalter, Dosen, Langfeldleuchten | zusätzlich/alternativ: Sicherungen und Verteilerschrank | zusätzlich/alternativ: Metall-Dampfleuchten |
nutzungsspezifische Anlagen | keine | Reitbodenbewässerung (einfache Ausführung) | Reitbodenbewässerung (komfortable Ausführung) |
Tabelle 11: Beschreibung der Gebäudestandards für Pferdeställe
Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.
Standardstufe | |||
---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | |
Außenwände | Holzfachwerkwand; Holzstützen, Vollholz; Brettschalung oder Profilblech auf Holz-Unterkonstruktion | Kalksandstein- oder Ziegel-Mauerwerk; Metallstützen, Profil; Holz-Blockbohlen zwischen Stützen, Wärmedämmverbundsystem, Putz | Betonwand, Fertigteile, mehrschichtig; Stahlbetonstützen, Fertigteil; Kalksandstein-Vormauerung oder Klinkerverblendung mit Dämmung |
Dach | Holzkonstruktionen, Vollholzbalken; Nagelbrettbinder; Bitumenwellplatten, Profilblech | Stahlrahmen mit Holzpfetten; Faserzementwellplatten; Hartschaumplatten | Brettschichtholzbinder; Betondachsteine oder Dachziegel; Dämmung mit Profilholz oder Paneelen |
Fenster und Außentüren bzw. -tore | Lichtplatten aus Kunststoff, Holz-Brettertüren | Kunststofffenster, Windnetze aus Kunststoff, Jalousien mit Motorantrieb | Türen und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher Fensteranteil |
Innenwände | keine | tragende bzw. nicht tragende Innenwände aus Holz; Anstrich | tragende bzw. nicht tragende Innenwände als Mauerwerk; Sperrholz, Putz, Fliesen |
Deckenkonstruktion | keine | Holzkonstruktionen über Nebenräumen; Hartschaumplatten | Stahlbetonplatten über Nebenräumen; Dämmung mit Profilholz oder Paneelen |
Fußböden | Beton-Verbundpflaster in Stallgassen, Stahlbetonplatte im Tierbereich | zusätzlich/alternativ: Stahlbetonplatte; Anstrich, Gummimatten im Tierbereich | zusätzlich/alternativ: Stahlbetonplatte als Stallprofil mit versetzten Ebenen; Nutzestrich auf Dämmung, Anstrich oder Fliesen in Nebenräumen, Kautschuk im Tierbereich |
baukonstruktive Einbauten |
Fütterung: Futtertrog PVC | Fütterung: Krippenschalen aus Polyesterbeton | Fütterung: Krippenschalen aus Steinzeug |
Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen | Regenwasserableitung, Wasserleitung | zusätzlich/alternativ: Abwasserleitungen, Sanitärobjekte (einfache Qualität) in Nebenräumen | zusätzlich/alternativ: Sanitärobjekte (gehobene Qualität), Gasanschluss |
Wärmeversorgungsanlagen | keine | Elektroheizung in Sattelkammer | zusätzlich/alternativ: Raumheizflächen, Heizkessel |
lufttechnische Anlagen |
keine | Firstentlüftung | Be- und Entlüftungsanlage |
Starkstrom-Anlage | Leitungen, Schalter, Dosen, Langfeldleuchten | zusätzlich/alternativ: Sicherungen und Verteilerschrank | zusätzlich/alternativ: Metall-Dampfleuchten |
nutzungsspezifische Anlagen | Aufstallung: Boxentrennwände aus Holz, Anbindevorrichtungen; Fütterung: Tränken, Futterraufen |
Aufstallung: zusätzlich/alternativ: Boxentrennwände: Hartholz/Metall Fütterung: zusätzlich/alternativ: Fressgitter, Futterautomaten, Rollraufe mit elektr. Steuerung |
Aufstallung: zusätzlich/alternativ: Komfort-Pferdeboxen, Pferde-Solarium Fütterung: zusätzlich/alternativ: Futter-Abrufstationen für Rau- und Kraftfutter mit elektr. Tiererkennung und Selektion, automatische Futterzuteilung für Boxenställe |
Tabelle 12: Beschreibung der Gebäudestandards für Rinderställe und Melkhäuser
Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.
Standardstufe | |||
---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | |
Außenwände | Holzfachwerkwand; Holzstützen, Vollholz; Brettschalung oder Profilblech auf Holz-Unterkonstruktion | Kalksandstein- oder Ziegel-Mauerwerk; Metallstützen, Profil; Holz-Blockbohlen zwischen Stützen | Betonwand, Fertigteile, mehrschichtig; Stahlbetonstützen, Fertigteil; Klinkerverblendung |
Dach | Holzkonstruktionen, Vollholzbalken, Nagelbrettbinder; Bitumenwellplatten, Profilblech | Stahlrahmen mit Holzpfetten; Faserzementwellplatten; Hartschaumplatten | Brettschichtholzbinder; Betondachsteine oder Dachziegel; Dämmung mit Profilholz oder Paneelen |
Fenster und Außen- türen bzw. -tore |
Lichtplatten aus Kunststoff | Kunststofffenster, Windnetze aus Kunststoff, Jalousien mit Motorantrieb | Türen und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher Fensteranteil |
Innenwände | keine | tragende und nicht tragende Innenwand aus Holz; Anstrich | tragende und nicht tragende Innenwände aus Mauerwerk; Sperrholz, Putz, Fliesen |
Deckenkonstruktion | keine | Holzkonstruktionen über Nebenräumen; Hartschaumplatten | Stahlbetonplatte über Nebenräumen; Dämmung mit Profilholz oder Paneelen |
Fußböden | Stahlbetonplatte | zusätzlich/alternativ: Stahlbetonplatte mit Oberflächenprofil, Rautenmuster; Epoxidharzbeschichtung am Fressplatz, Liegematten im Tierbereich | zusätzlich/alternativ: Stahlbetonplatte als Stallprofil mit versetzten Ebenen; Estrich auf dem Futtertisch, Liegematratzen im Tierbereich, Gussasphalt oder Gummiauflage |
baukonstruktive Einbauten |
Aufstallung: Beton-Spaltenboden, Einzelbalken | Aufstallung: Beton-Spaltenboden, Flächenelemente; Krippenschalen aus Polyesterbeton; Güllerohre vom Stall zum Außenbehälter | Aufstallung: Spaltenboden mit Gummiauflage, Gussroste über Treibmistkanal; Krippenschalen aus Steinzeug; zusätzlich/alternativ: Spülleitungen für Einzelkanäle |
Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen | Regenwasserableitung; Wasserleitung | zusätzlich/alternativ: Abwasserleitungen, Sanitärobjekte (einfache Qualität) in Nebenräumen | zusätzlich/alternativ: Sanitärobjekte (gehobene Qualität); Gasanschluss |
Wärme-, Versorgungsanlagen | keine | Elektroheizung im Melkstand | zusätzlich/alternativ: Raumheizflächen, Heizkessel |
lufttechnische Anlagen |
keine | Firstentlüftung | Be- und Entlüftungsanlage |
Starkstrom-Anlage | Leitungen, Schalter, Dosen, Langfeldleuchten | zusätzlich/alternativ: Sicherungen und Verteilerschrank | zusätzlich/alternativ: Metall-Dampfleuchten |
nutzungsspezifische Anlagen | Aufstallung: Fressgitter, Liegeboxenbügel, Kälberboxen, Abtrennungen aus Holz, Kurzstandanbindung Fütterung: Selbsttränke, Balltränke Entmistung: keine Technik (Schlepper) Tierproduktentnahme: Fischgrätenmelkstand, Melkanlage, Maschinensatz, Milchkühltank, Kühlaggregat, Wärmerückgewinnung |
Aufstallung: zusätzlich/alternativ: Einrichtungen aus verz. Stahlrohren Fütterung: Tränkewanne mit Schwimmer, Tränkeautomat für Kälber Entmistung: Faltschieber mit Seilzug und Antrieb, Tauchschneidpumpe, Rührmixer Tierproduktentnahme: zusätzlich/alternativ: Milchflussgesteuerte Anrüst- und Abschaltautomatik |
Aufstallung: zusätzlich/alternativ: Komfortboxen Fütterung: Edelstahl-Kipp- tränke, computergesteuerte Kraftfutteranlage mit Tier- erkennung Entmistung: Schubstangenentmistung Tierproduktentnahme: zusätzlich/alternativ: Melkstand-Schnellaustrieb, Tandem- oder Karussellmelkstand, Automatisches Melksystem (Roboter) |
Tabelle 13: Beschreibung der Gebäudestandards für Schweineställe
Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.
Standardstufe | |||
---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | |
Außenwände | Holzfachwerkwand; Holzstützen, Vollholz; Brettschalung oder Profilblech auf Holz-Unterkonstruktion | Kalksandstein- oder Ziegel-Mauerwerk; Metallstützen, Profil; Holz-Blockbohlen zwischen Stützen, Beton-Schalungssteine mit Putz | Betonwand, Fertigteile, mehrschichtig; Stahlbetonstützen, Fertigteil; Kalksandstein-Vormauerung oder Klinkerverblendung mit Dämmung |
Dach | Holzkonstruktionen, Vollholzbalken; Nagelbrettbinder; Bitumenwellplatten, Profilblech | Stahlrahmen mit Holzpfetten; Faserzementwellplatten; Hartschaumplatten | Brettschichtholzbinder; Betondachsteine oder Dachziegel; Dämmung, Kunststoffplatten, Paneele |
Fenster und Außen- türen bzw. -tore |
Lichtplatten aus Kunststoff, Holz-Brettertüren | Kunststofffenster, Windnetze aus Kunststoff, Jalousien mit Motorantrieb, Metalltüren | Türen und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher Fensteranteil |
Innenwände | keine Innenwände | tragende Innenwände aus Mauerwerk, Putz und Anstrich; nichttragende Innenwände aus Kunststoff-Paneelen mit Anstrich | tragende Innenwände als Betonwand, Fertigteile, Anstrich; nichttragende Innenwände aus Mauerwerk, Putz und Anstrich; Sperrholz, Putz, Fliesen |
Deckenkonstruktion | keine Decke | Holzkonstruktionen über Nebenräumen; Hartschaumplatten | Stahlbetonplatten über Nebenräumen; Dämmung, Kunststoffplatten, Paneele |
Fußböden | Stahlbetonplatte | Stahlbetonplatte; Verbund- estrich |
zusätzlich/alternativ: Stahlbetonplatte als Stallprofil mit versetzten Ebenen; Stallbodenplatten mit Dämmung, Fliesen auf Estrich in Nebenräumen |
baukonstruktive Einbauten |
Fütterung: Tröge aus Polyesterbeton | Aufstallung: Beton-Spaltenboden, Flächenelemente Fütterung: Tröge aus Polyesterbeton Entmistung: Güllerohre vom Stall zum Außenbehälter, Absperrschieber in Güllekanälen |
Aufstallung: Gussroste in Sauenställen, Kunststoffroste in Ferkelställen Fütterung: Tröge aus Steinzeug Entmistung: zusätzlich/alter- nativ: Spülleitungen für Einzelkanäle |
Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen | Regenwasserableitung, Wasserleitung | zusätzlich/alternativ: Abwasserleitungen, Sanitärobjekte (einfache Qualität) in Nebenräumen | zusätzlich/alternativ: Sanitärobjekte (gehobene Qualität), Gasanschluss |
Wärmeversorgungsanlagen | Warmluftgebläse, Elt.-Anschluss | Raumheizflächen oder Twin- bzw. Delta-Heizungsrohre, Anschluss an vorh. Heizsystem | zusätzlich/alternativ: Warmwasser-Fußbodenheizung, Heizkessel mit Gasbefeuerung, Wärmerückgewinnung aus Stallluft |
lufttechnische Anlagen |
Zuluftklappen, Lüftungsfirst | Be- und Entlüftungsanlage im Unterdruckverfahren; Zuluftkanäle oder Rieseldecke; Einzelabsaugung, Abluftkanäle, Ventilatoren | zusätzlich/alternativ: Gleichdrucklüftung, Zentralabsaugung, Luftwäscher |
Starkstrom-Anlage | Leitungen, Schalter, Dosen, Langfeldleuchten | zusätzlich/alternativ: Sicherungen und Verteilerschrank | zusätzlich/alternativ: Metall-Dampfleuchten |
nutzungsspezifische Anlagen | Aufstallung: Buchtenabtrennungen aus Kunststoff-Paneelen, Pfosten und Beschläge aus verz. Stahl, Abferkelbuchten, Selbstfang-Kastenstände für Sauen Fütterung: Trockenfutterautomaten, Tränkenippel |
Aufstallung: zusätzlich/alternativ: Pfosten und Beschläge aus V2A, Ruhekisten, Betteneinrichtungen Fütterung: zusätzlich/alternativ: Transportrohre, Drahtseilförderer, Rohrbreiautomaten mit Dosierung Entmistung: Tauchschneidpumpe, Rührmixer |
Aufstallung: zusätzlich/alternativ: Sortierschleuse Fütterung: zusätzlich/alternativ: Flüssigfütterungsanlage mit Mixbehälter, Sensorsteuerung, Fütterungscomputer, Abruf- station, Tiererkennung, Selektion Entmistung: Schubstangen- entmistung |
Tabelle 14: Beschreibung der Gebäudestandards für Geflügelställe
Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.
Standardstufe | |||
---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | |
Außenwände | Holzfachwerkwand, Holzstützen, Vollholz, Brettschalung oder Profilblech auf Holz-Unterkonstruktion | Kalksandstein- oder Ziegel-Mauerwerk, Metallstützen, Profil, Metall-Sandwichelemente mit Hartschaumdämmung | Betonwand, Fertigteile, mehrschichtig, Stahlbetonstützen, Fertigteil, Klinkerverblendung |
Dach | Holzkonstruktionen, Vollholzbalken, Nagelbrettbinder, Bitumenwellplatten, Profilblech | Stahlrahmen mit Holzpfetten, Faserzementwellplatten, Hartschaumplatten | Brettschichtholzbinder, Betondachsteine oder Dachziegel, Dämmung, Profilholz oder Paneele |
Fenster und Außen- türen bzw. -tore |
Lichtplatten aus Kunststoff; Holz-Brettertüren | Kunststofffenster; Windnetze aus Kunststoff, Jalousien mit Motorantrieb | Türen und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher Fensteranteil |
Innenwände | keine | tragende bzw. nicht tragende Innenwände aus Holz; Anstrich | tragende bzw. nicht tragende Innenwände als Mauerwerk; Profilblech, Plantafeln, Putz |
Deckenkonstruktion | keine | Holzkonstruktionen über Nebenräumen; Hartschaumplatten | Stahlbetonplatten über Nebenräumen; Dämmung, Profilblech oder Paneele |
Fußböden | Stahlbetonplatte | zusätzlich/alternativ: Oberfläche maschinell geglättet; Estrich mit Anstrich (Eierverpackung) | zusätzlich/alternativ: Stallprofil mit versetzten Ebenen, Estrich mit Fliesen (Eierverpackung) |
Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen | Regenwasserableitung, Wasserleitung | zusätzlich/alternativ: Abwasserleitungen, Sanitärobjekte (einfache Qualität) in Nebenräumen | zusätzlich/alternativ: Sanitärobjekte (gehobene Qualität), Gasanschluss |
Wärmeversorgungsanlagen | Warmluftgebläse, Elt.-Anschluss | zusätzlich/alternativ: Raumheizflächen oder Twin- bzw. Delta-Heizungsrohre, Heizkessel | zusätzlich: Wärmerückgewinnung aus der Stallluft |
lufttechnische Anlagen |
Firstentlüftung | Be- und Entlüftungsanlage im Unterdruckverfahren; Zuluftklappen, Abluftkamine, Ventilatoren | zusätzlich/alternativ: Gleichdrucklüftung, Zentralabsaugung, Luftwäscher |
Starkstrom-Anlage | Leitungen, Schalter, Dosen, Langfeldleuchten | zusätzlich/alternativ: Sicherungen und Verteilerschrank | zusätzlich/alternativ: Metall-Dampfleuchten |
nutzungsspezifische Anlagen | Aufstallung: Geflügelwaage | Aufstallung: zusätzlich/alternativ: Kotroste, Sitzstangen, Legenester Fütterung: Vollautomatische Kettenfütterung, Strang-Tränkeanlage, Nippeltränken Entmistung: Kotbandent- mistung Tierproduktentnahme: Eier-Sammelband |
Aufstallung: zusätzlich/alternativ: Etagensystem (Voliere, Kleingruppe) Entmistung: zusätzlich/alter- nativ: Entmistungsbänder mit Belüftung Tierproduktentnahme: zusätzlich/alternativ: Sortieranlage, Verpackung |
Tabelle 15: Beschreibung der Gebäudestandards für landwirtschaftliche Mehrzweckhallen
Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind zusätzlich sachverständig zu berücksichtigen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der NHK (Jahr 2010). Bei nicht mehr zeitgemäßen Standardmerkmalen ist ein Abschlag sachverständig vorzunehmen.
Standardstufe | |||
---|---|---|---|
3 | 4 | 5 | |
Außenwände | Holzfachwerkwand; Holzstützen, Vollholz; Brettschalung oder Profilblech auf Holz-Unterkonstruktion | Kalksandstein- oder Ziegel-Mauerwerk; Metallstützen, Profil; Holz-Blockbohlen zwischen Stützen, Wärmedämmverbundsystem, Putz | Betonwand, Fertigteile, mehrschichtig; Stahlbetonstützen, Fertigteil; Kalksandstein-Vormauerung oder Klinkerverblendung mit Dämmung |
Dach | Holzkonstruktionen, Nagelbrettbinder; Bitumenwellplatten, Profilblech | Stahlrahmen mit Holzpfetten; Faserzementwellplatten; Hartschaumplatten | Brettschichtholzbinder; Betondachsteine oder Dachziegel; Dämmung mit Profilholz oder Paneelen |
Fenster und Außen- türen bzw. -tore |
Lichtplatten aus Kunststoff, Holztore | Kunststofffenster, Metall-Sektionaltore | Türen und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher Fensteranteil |
Innenwände | keine | tragende bzw. nicht tragende Innenwände aus Holz; Anstrich | tragende bzw. nicht tragende Innenwände als Mauerwerk; Sperrholz, Gipskarton, Fliesen |
Deckenkonstruktion | keine | Holzkonstruktionen über Nebenräumen; Hartschaumplatten | Stahlbetonplatte über Nebenräumen; Dämmung mit Profilholz oder Paneelen |
Fußböden | Beton-Verbundsteinpflaster | zusätzlich/alternativ: Stahlbetonplatte | zusätzlich/alternativ: Oberfläche maschinell geglättet; Anstrich |
Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen | Regenwasserableitung | zusätzlich/alternativ: Abwasserleitungen, Sanitärobjekte (einfache Qualität) in Nebenräumen | zusätzlich/alternativ: Sanitärobjekte (gehobene Qualität) in Nebenräumen, Gasanschluss |
Wärmeversorgungs- anlagen | keine | Raumheizflächen in Nebenräumen, Anschluss an Heizsystem | zusätzlich/alternativ: Heizkessel |
lufttechnische Anlagen |
keine | Firstentlüftung | Be- und Entlüftungsanlage |
Starkstrom-Anlage | Leitungen, Schalter, Dosen, Langfeldleuchten | zusätzlich/alternativ: Sicherungen und Verteilerschrank | zusätzlich/alternativ: Metall-Dampfleuchten |
nutzungsspezifische Anlagen | keine | Schüttwände aus Holz zwischen Stahlstützen, Trocknungsanlage für Getreide | Schüttwände aus Beton-Fertigteilen |
Orientierungswerte für die übliche Gesamtnutzungsdauer
bei ordnungsgemäßer Instandhaltung
Je nach Situation auf dem Grundstücksmarkt ist die anzusetzende Gesamtnutzungsdauer sachverständig zu bestimmen und zu begründen.
Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser | |||
Standardstufe 1 | 60 | Jahre | |
Standardstufe 2 | 65 | Jahre | |
Standardstufe 3 | 70 | Jahre | |
Standardstufe 4 | 75 | Jahre | |
Standardstufe 5 | 80 | Jahre | |
Mehrfamilienhäuser | 70 | Jahre | +/-10 |
Wohnhäuser mit Mischnutzung | 70 | Jahre | +/-10 |
Geschäftshäuser | 60 | Jahre | +/-10 |
Bürogebäude, Banken | 60 | Jahre | +/-10 |
Gemeindezentren, Saalbauten/Veranstaltungsgebäude | 40 | Jahre | +/-10 |
Kindergärten, Schulen | 50 | Jahre | +/-10 |
Wohnheime, Alten-/Pflegeheime | 50 | Jahre | +/-10 |
Krankenhäuser, Tageskliniken | 40 | Jahre | +/-10 |
Beherbergungsstätten, Verpflegungseinrichtungen | 40 | Jahre | +/-10 |
Sporthallen, Freizeitbäder/Heilbäder | 40 | Jahre | +/-10 |
Verbrauchermärkte, Autohäuser | 30 | Jahre | +/-10 |
Kauf-/Warenhäuser | 50 | Jahre | +/-10 |
Einzelgaragen | 60 | Jahre | +/-10 |
Tief- und Hochgaragen als Einzelbauwerk | 40 | Jahre | +/-10 |
Betriebs-/Werkstätten, Produktionsgebäude | 40 | Jahre | +/-10 |
Lager-/Versandgebäude | 40 | Jahre | +/-10 |
Landwirtschaftliche Betriebsgebäude | 30 | Jahre | +/-10 |
Modell zur Ableitung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer für Wohngebäude 26
unter Berücksichtigung von Modernisierungen
Das Modell dient der Orientierung zur Berücksichtigung von Modernisierungsmaßnahmen. Es ersetzt nicht die erforderliche sachverständige Würdigung des Einzelfalls.
1 Punktetabelle zur Ermittlung des Modernisierungsgrades
Aus der Summe der Punkte für die jeweils zum Bewertungsstichtag oder kurz zuvor durchgeführten Maßnahmen ergibt sich der Modernisierungsgrad.
Liegen die Maßnahmen weiter zurück, ist zu prüfen, ob nicht ein geringerer als der maximale Tabellenwert anzusetzen ist. Sofern nicht modernisierte Bauelemente noch zeitgemäßen Ansprüchen genügen, sind entsprechende Punkte zu vergeben.
Modernisierungselemente | max. Punkte |
---|---|
Dacherneuerung inklusive Verbesserung der Wärmedämmung | 4 |
Modernisierung der Fenster und Außentüren | 2 |
Modernisierung der Leitungssysteme (Strom, Gas, Wasser, Abwasser) | 2 |
Modernisierung der Heizungsanlage | 2 |
Wärmedämmung der Außenwände | 4 |
Modernisierung von Bädern | 2 |
Modernisierung des Innenausbaus, z. B. Decken, Fußböden, Treppen | 2 |
Wesentliche Verbesserung der Grundrissgestaltung | 2 |
Entsprechend der jeweils ermittelten Gesamtpunktzahl ist der Modernisierungsgrad sachverständig zu ermitteln. Hierfür gibt die folgende Tabelle Anhaltspunkte.
Modernisierungsgrad | ||
---|---|---|
≤ 1 Punkt | = | nicht modernisiert |
4 Punkte | = | kleine Modernisierungen im Rahmen der Instandhaltung |
8 Punkte | = | mittlerer Modernisierungsgrad |
13 Punkte | = | überwiegend modernisiert |
≥ 18 Punkte | = | umfassend modernisiert |
2 Tabellen zur Ermittlung der modifizierten Restnutzungsdauer
In den nachfolgenden Tabellen sind in Abhängigkeit von der üblichen Gesamtnutzungsdauer, dem Gebäudealter und dem ermittelten Modernisierungsgrad für Gesamtnutzungsdauern von 30 bis 80 Jahren modifizierte Restnutzungsdauern angegeben. Die Tabellenwerte sind auf die volle Jahreszahl gerundet worden.
Den Tabellenwerten liegt ein theoretischer Modellansatz zu Grunde. Das Modell geht davon aus, dass die Restnutzungsdauer auf maximal 70 % der jeweiligen Gesamtnutzungsdauer gestreckt und nach der Formel
mit den nachfolgenden Werten für a, b und c berechnet wird.
Modernisierungsgrad | a | b | c | ab einem relativen Alter [%] von* |
---|---|---|---|---|
≤ 1 Punkt | 0,0125 | 2,625 | 152,50 | 60 |
4 Punkte | 0,0073 | 1,577 | 111,33 | 40 |
8 Punkte | 0,0050 | 1,100 | 100,00 | 20 |
13 Punkte | 0,0033 | 0,735 | 95,28 | 15 |
≥ 18 Punkte | 0,0020 | 0,440 | 94,20 | 10 |
- *
- Die Spalte gibt das Alter an, von dem an die Formeln anwendbar sind. Das relative Alter berechnet sich aus Alter/GND x 100.
Bei kernsanierten Objekten kann die Restnutzungsdauer bis zu 90 % der jeweiligen Gesamtnutzungsdauer betragen.
- 26
- Das Modell kann analog auch bei der Bewertung von Verwaltungs-, Büro- und Geschäftsgebäuden Anwendung finden.
2.1 Modifizierte Restnutzungsdauer bei einer üblichen Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren
Gebäudealter | Modernisierungsgrad | ||||
---|---|---|---|---|---|
≤ 1 Punkt | 4 Punkte | 8 Punkte | 13 Punkte | ≥ 18 Punkte | |
modifizierte Restnutzungsdauer | |||||
0 | 80 | 80 | 80 | 80 | 80 |
5 | 75 | 75 | 75 | 75 | 75 |
10 | 70 | 70 | 70 | 70 | 71 |
15 | 65 | 65 | 65 | 66 | 69 |
20 | 60 | 60 | 61 | 63 | 68 |
25 | 55 | 55 | 56 | 60 | 66 |
30 | 50 | 50 | 53 | 58 | 64 |
35 | 45 | 45 | 49 | 56 | 63 |
40 | 40 | 41 | 46 | 53 | 62 |
45 | 35 | 37 | 43 | 52 | 61 |
50 | 30 | 33 | 41 | 50 | 60 |
55 | 25 | 30 | 38 | 48 | 59 |
60 | 21 | 27 | 37 | 47 | 58 |
65 | 17 | 25 | 35 | 46 | 57 |
70 | 15 | 23 | 34 | 45 | 57 |
75 | 13 | 22 | 33 | 44 | 56 |
≥ 80 | 12 | 21 | 32 | 44 | 56 |
2.2 Modifizierte Restnutzungsdauer bei einer üblichen Gesamtnutzungsdauer von 75 Jahren
Gebäudealter | Modernisierungsgrad | ||||
---|---|---|---|---|---|
≤ 1 Punkt | 4 Punkte | 8 Punkte | 13 Punkte | ≥ 18 Punkte | |
modifizierte Restnutzungsdauer | |||||
0 | 75 | 75 | 75 | 75 | 75 |
5 | 70 | 70 | 70 | 70 | 70 |
10 | 65 | 65 | 65 | 65 | 67 |
15 | 60 | 60 | 60 | 61 | 65 |
20 | 55 | 55 | 56 | 59 | 63 |
25 | 50 | 50 | 52 | 56 | 61 |
30 | 45 | 45 | 48 | 53 | 60 |
35 | 40 | 40 | 45 | 51 | 59 |
40 | 35 | 36 | 42 | 49 | 57 |
45 | 30 | 32 | 39 | 47 | 56 |
50 | 25 | 29 | 37 | 46 | 55 |
55 | 20 | 26 | 35 | 44 | 55 |
60 | 17 | 24 | 33 | 43 | 54 |
65 | 14 | 22 | 32 | 42 | 53 |
70 | 12 | 21 | 31 | 42 | 53 |
≥ 75 | 11 | 20 | 30 | 41 | 53 |
2.3 Modifizierte Restnutzungsdauer bei einer üblichen Gesamtnutzungsdauer von 70 Jahren
Gebäudealter | Modernisierungsgrad | ||||
---|---|---|---|---|---|
≤ 1 Punkt | 4 Punkte | 8 Punkte | 13 Punkte | ≥ 18 Punkte | |
modifizierte Restnutzungsdauer | |||||
0 | 70 | 70 | 70 | 70 | 70 |
5 | 65 | 65 | 65 | 65 | 65 |
10 | 60 | 60 | 60 | 60 | 62 |
15 | 55 | 55 | 55 | 57 | 60 |
20 | 50 | 50 | 51 | 54 | 58 |
25 | 45 | 45 | 47 | 51 | 57 |
30 | 40 | 40 | 43 | 49 | 55 |
35 | 35 | 36 | 40 | 47 | 54 |
40 | 30 | 32 | 37 | 45 | 53 |
45 | 25 | 28 | 35 | 43 | 52 |
50 | 20 | 25 | 33 | 42 | 51 |
55 | 16 | 23 | 31 | 41 | 50 |
60 | 14 | 21 | 30 | 40 | 50 |
65 | 12 | 19 | 29 | 39 | 49 |
≥ 70 | 11 | 19 | 28 | 38 | 49 |
2.4 Modifizierte Restnutzungsdauer bei einer üblichen Gesamtnutzungsdauer von 65 Jahren
Gebäudealter | Modernisierungsgrad | ||||
---|---|---|---|---|---|
≤ 1 Punkt | 4 Punkte | 8 Punkte | 13 Punkte | ≥ 18 Punkte | |
modifizierte Restnutzungsdauer | |||||
0 | 65 | 65 | 65 | 65 | 65 |
5 | 60 | 60 | 60 | 60 | 60 |
10 | 55 | 55 | 55 | 55 | 57 |
15 | 50 | 50 | 50 | 52 | 55 |
20 | 45 | 45 | 46 | 49 | 54 |
25 | 40 | 40 | 42 | 47 | 52 |
30 | 35 | 35 | 39 | 44 | 51 |
35 | 30 | 31 | 36 | 42 | 50 |
40 | 25 | 27 | 33 | 41 | 49 |
45 | 20 | 24 | 31 | 39 | 48 |
50 | 16 | 22 | 29 | 38 | 47 |
55 | 13 | 20 | 28 | 37 | 46 |
60 | 11 | 18 | 27 | 36 | 46 |
≥ 65 | 10 | 17 | 26 | 36 | 46 |
2.5 Modifizierte Restnutzungsdauer bei einer üblichen Gesamtnutzungsdauer von 60 Jahren
Gebäudealter | Modernisierungsgrad | ||||
---|---|---|---|---|---|
≤ 1 Punkt | 4 Punkte | 8 Punkte | 13 Punkte | ≥ 18 Punkte | |
modifizierte Restnutzungsdauer | |||||
0 | 60 | 60 | 60 | 60 | 60 |
5 | 55 | 55 | 55 | 55 | 55 |
10 | 50 | 50 | 50 | 50 | 52 |
15 | 45 | 45 | 45 | 47 | 51 |
20 | 40 | 40 | 41 | 45 | 49 |
25 | 35 | 35 | 38 | 42 | 48 |
30 | 30 | 30 | 35 | 40 | 46 |
35 | 25 | 27 | 32 | 38 | 45 |
40 | 20 | 23 | 29 | 37 | 44 |
45 | 16 | 20 | 27 | 35 | 43 |
50 | 12 | 18 | 26 | 34 | 43 |
55 | 10 | 17 | 25 | 33 | 42 |
≥ 60 | 9 | 16 | 24 | 33 | 42 |
2.6 Modifizierte Restnutzungsdauer bei einer üblichen Gesamtnutzungsdauer von 50 Jahren
Gebäudealter | Modernisierungsgrad | ||||
---|---|---|---|---|---|
≤ 1 Punkt | 4 Punkte | 8 Punkte | 13 Punkte | ≥ 18 Punkte | |
modifizierte Restnutzungsdauer | |||||
0 | 50 | 50 | 50 | 50 | 50 |
5 | 45 | 45 | 45 | 45 | 45 |
10 | 40 | 40 | 40 | 41 | 43 |
15 | 35 | 35 | 36 | 38 | 41 |
20 | 30 | 30 | 32 | 36 | 40 |
25 | 25 | 25 | 29 | 33 | 39 |
30 | 20 | 21 | 26 | 32 | 38 |
35 | 15 | 18 | 24 | 30 | 37 |
40 | 11 | 16 | 22 | 29 | 36 |
45 | 9 | 14 | 21 | 28 | 35 |
≥ 50 | 8 | 13 | 20 | 27 | 35 |
2.7 Modifizierte Restnutzungsdauer bei einer üblichen Gesamtnutzungsdauer von 40 Jahren
Gebäudealter | Modernisierungsgrad | ||||
---|---|---|---|---|---|
≤ 1 Punkt | 4 Punkte | 8 Punkte | 13 Punkte | ≥ 18 Punkte | |
modifizierte Restnutzungsdauer | |||||
0 | 40 | 40 | 40 | 40 | 40 |
5 | 35 | 35 | 35 | 35 | 36 |
10 | 30 | 30 | 30 | 32 | 34 |
15 | 25 | 25 | 26 | 29 | 32 |
20 | 20 | 20 | 23 | 27 | 31 |
25 | 15 | 17 | 20 | 25 | 30 |
30 | 10 | 14 | 18 | 23 | 29 |
35 | 7 | 12 | 17 | 22 | 28 |
≥ 40 | 6 | 11 | 16 | 22 | 28 |
2.8 Modifizierte Restnutzungsdauer bei einer üblichen Gesamtnutzungsdauer von 30 Jahren
Gebäudealter | Modernisierungsgrad | ||||
---|---|---|---|---|---|
≤ 1 Punkt | 4 Punkte | 8 Punkte | 13 Punkte | ≥ 18 Punkte | |
modifizierte Restnutzungsdauer | |||||
0 | 30 | 30 | 30 | 30 | 30 |
5 | 25 | 25 | 25 | 25 | 26 |
10 | 20 | 20 | 21 | 22 | 25 |
15 | 15 | 15 | 17 | 20 | 23 |
20 | 10 | 12 | 15 | 18 | 22 |
25 | 6 | 9 | 13 | 17 | 21 |
≥ 30 | 5 | 8 | 12 | 16 | 21 |
Modellparameter für die Ermittlung des Sachwertfaktors
Sachwertfaktoren werden aus dem Verhältnis geeigneter, um die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale bereinigter Kaufpreise zu den entsprechenden vorläufigen Sachwerten abgeleitet.
Das Modell für die Ableitung der Sachwertfaktoren sowie die wesentlichen Modellparameter sind zu beschreiben.
Normalherstellungskosten | NHK 2010 (Anlage 1 SW-RL) |
Gebäudebaujahrsklassen | keine |
Gebäudestandard | nach Standardmerkmalen und Standardstufen (Anlage 2 SW-RL) |
Baunebenkosten | in den NHK 2010 enthalten |
Korrekturfaktoren für das Land und die Ortsgröße (z. B. Regionalfaktor) | keine |
Bezugsmaßstab | Brutto-Grundfläche |
Baupreisindex | Preisindex für die Bauwirtschaft des Statistischen Bundesamtes |
Baujahr | ursprüngliches Baujahr |
Gesamtnutzungsdauer | nach Anlage 3 SW-RL |
Restnutzungsdauer | Gesamtnutzungsdauer abzüglich Alter; ggf. modifizierte Restnutzungsdauer; |
bei Modernisierungsmaßnahmen Verlängerung der Restnutzungsdauer nach Anlage 4 SW-RL | |
Alterswertminderung | linear |
Wertansatz für bauliche Außenanlagen, sonstige Anlagen | kein gesonderter Ansatz – Anlagen sind im üblichen Umfang im Sachwert enthalten oder |
Pauschaler Ansatz in Höhe von … | |
Wertansatz für bei der BGF-Berechnung nicht erfasste Bauteile | kein gesonderter Ansatz – Bauteile sind im üblichen Umfang im Sachwert enthalten oder |
Pauschaler Ansatz in Höhe von … | |
Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale | keine oder entsprechende Kaufpreisbereinigung |
Bodenwert | ungedämpft, zutreffender Bodenrichtwert ggf. angepasst an die Merkmale des Einzelobjekts |
Grundstücksfläche | marktübliche, objektbezogene Grundstücksgröße |