Umsatzsteuersatz bei Silbermünzen bisher zu niedrig

Umsatzsteuersatz bei Silbermünzen bisher zu niedrig

Veröffentlicht:

Dienstag, 11.10.2022
von Red. WP

Das Bundesministerium der Finanzen hat die obersten Finanzbehörden der Länder darauf hingewiesen, dass für Silbermünzen, die keine Sammlerstücke von münzkundlichem Wert sind, ein Umsatzsteuersatz von 19 Prozent zu erheben sei und nicht wie bisher oft ein ermäßigter von 7%. Eine ermäßigte Besteuerung von Münzen, die keine Sammlungsstücke sind, sieht das Umsatzsteuergesetz nicht vor.

Die (Vereinfachungs-)Regelungen des BMF-Schreibens vom 5. August 2004, IV B 7 – S 7220 – 46/04, BStBl I S. 638 haben bei ihrer praktischen Anwendung dazu geführt, dass der ermäßigte Steuersatz angewendet worden ist, obwohl dessen gesetzliche Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Die dort genannten (Vereinfachungs-)Regelungen sind daher nicht mehr anzuwenden.