BaFin warnt vor betrügerischen Angeboten der KI-ZEP-Handelsplattform und App in WhatsApp-Gruppen

BaFin warnt vor betrügerischen Angeboten der KI-ZEP-Handelsplattform und App in WhatsApp-Gruppen

Veröffentlicht:

Dienstag, 11.11.2025
von Red. TB

Die Finanzaufsicht BaFin warnt erneut vor betrügerischen Aktivitäten, die über WhatsApp-Gruppen und die Handelsplattform sowie App „KI-ZEP“ laufen. Verbraucher werden in Gruppen wie der „B22 Wittington Akademie“ dazu verleitet, auf der fragwürdigen Handelsplattform und App Finanzinstrumente sowie Kryptowerte zu handeln. Die Betreiber wechseln ständig den Namen der App, die aktuell unter dem Namen „KI-ZEP LNC“ geführt wird. Zuvor war sie als „KI-ZEP PRO“ und „KI-ZEP MAX“ bekannt. Zudem wird die App auf den Webseiten ki-zep(.)com und h5.beststreaming(.)vip beworben.

Die BaFin hat den Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Diese App steht im Zusammenhang mit der auch schon als illegal gemeldeten Handelsplattform „DOEX“, vor der die BaFin bereits am 15.08.2025 gewarnt hatte.

Die BaFin beschreibt einen typischen Ablauf, wie diese betrügerischen Geschäftspraktiken durchgeführt werden:

  1. Werbung über soziale Medien: Es werden Werbeanzeigen geschaltet, die vermeintlich kostenlose Aktienempfehlungen oder Wissen über den Aktienhandel versprechen. Dabei wird mit bekannten Wirtschaftsexperten und lizenzierten Instituten geworben.

  2. Einladung in WhatsApp-Gruppen: Interessierte Anleger werden aufgefordert, über WhatsApp Kontakt aufzunehmen und einer entsprechenden Gruppe beizutreten.

  3. Vertrauensaufbau durch vermeintliche Experten: In den Gruppen teilt ein vermeintlicher Wirtschaftsexperte Tipps zu Finanzthemen. Es werden vermeintlich lukrative Anlagemodelle und Aktienkäufe empfohlen.

  4. Vorstellung eines Finanzsystems: Später wird ein innovatives System vorgestellt, mit dem hohe Gewinne erzielt werden sollen. In einigen Fällen wird ein eigener Krypto-Token beworben, der exklusiv vorbörslich erwerbbar sei.

  5. Marketing-Maßnahmen: Die Gruppenmitglieder werden zu täglichen Check-In-Aktionen und Gewinnspielen animiert, bei denen sie Krypto- oder Sachwerte gewinnen können.

  6. Registrierung und Einzahlung: Anleger werden aufgefordert, sich auf einer externen Handelsplattform oder über eine App der Betreiber zu registrieren und dort mit empfohlenen Finanzprodukten zu handeln. Einzahlungen erfolgen häufig über ausländische Konten oder in Kryptowährungen.

  7. Erhöhter Druck und Schwierigkeiten bei Auszahlungen: Im weiteren Verlauf werden die Anleger gedrängt, immer größere Beträge zu investieren. Auszahlungen sind entweder stark eingeschränkt oder nicht mehr möglich.

  8. Veränderung der Erreichbarkeit: Häufig wechseln die URLs der Handelsplattformen, was die Nachverfolgung der Anbieter erschwert.

Die BaFin weist darauf hin, dass in Deutschland nur Anbieter von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen tätig werden dürfen, die über eine entsprechende Erlaubnis verfügen. Die Unternehmensdatenbank der BaFin liefert Informationen darüber, ob ein Unternehmen zugelassen ist.

Die BaFin warnt ausdrücklich vor solchen Betrugsmaschen, insbesondere über WhatsApp und Telegram. Weitere Informationen zur Identifikation und Abwehr von Finanzbetrug finden Sie in der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ auf der Website der BaFin.

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