Frage: Frau Bontschev, die BaFin warnt aktuell vor einer besonders perfiden Masche: Unbekannte Täter nutzen den Namen der Citadel Securities GCS (Ireland) Limited, um ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen anzubieten. Was ist hier genau passiert?
Rechtsanwältin Bontschev: In diesem Fall liegt ein klassischer Identitätsdiebstahl vor. Die Täter geben sich als Teil der seriösen und bei der BaFin registrierten Citadel-Unternehmensgruppe aus, ohne tatsächlich mit ihr in Verbindung zu stehen. Sie treten unter Bezeichnungen wie „CitadelESC“, „Citadel Investitionsclub“ oder „Citadel Europe Smart Capital“ auf und werben gezielt über soziale Medien. Das Ziel ist, Anleger mit einem vermeintlich seriösen Namen zu ködern.
Frage: Welche Gefahren gehen von solchen Betrugsversuchen aus?
Rechtsanwältin Bontschev: Diese Vorgehensweise ist besonders tückisch, weil sie das Vertrauen in bekannte Unternehmensnamen ausnutzt. Viele denken: „Citadel, das kenne ich – das ist seriös“, und investieren, ohne zu ahnen, dass sie auf ein komplett betrügerisches Konstrukt hereingefallen sind. Das Resultat ist oft der Verlust des gesamten investierten Kapitals.
Frage: Die BaFin nennt auch eine App namens „CTDL-ESC“ sowie die (inaktive) Website cesc-europe.com. Wie professionell sind solche Betrugsversuche?
Rechtsanwältin Bontschev: Leider sehr professionell. Viele dieser Webseiten und Apps sehen täuschend echt aus. Besonders gefährlich wird es, wenn – wie hier – sogar auf die echte BaFin-Unternehmensdatenbank verwiesen wird, um die Täuschung glaubhaft zu machen. Dabei handelt es sich jedoch um einen gezielten Missbrauch legitimer Quellen, der Investoren bewusst in die Irre führen soll.
Frage: Wie können sich Verbraucherinnen und Verbraucher vor solchen Maschen schützen?
Rechtsanwältin Bontschev: Erstens: Nicht auf Werbung in sozialen Medien reagieren, vor allem nicht bei Versprechen schneller Gewinne. Zweitens: Selbst auf der offiziellen Website des genannten Unternehmens nachprüfen, ob die dort angebotenen Produkte oder Apps überhaupt existieren. Drittens: Bei jeder Anlageentscheidung die Domain, Mailadressen und Ansprechpartner vergleichen. Und viertens: Nicht allein auf die Nennung in der BaFin-Datenbank vertrauen, sondern stets prüfen, ob die dargestellten Inhalte mit den offiziellen Angaben übereinstimmen.
Frage: Was sollten Betroffene tun, wenn sie bereits investiert haben?
Rechtsanwältin Bontschev: Wichtig ist, umgehend die Polizei zu informieren, am besten bei einer Cybercrime-Abteilung. Wenn Zahlungen bereits erfolgt sind, sollte man versuchen, Transaktionen rückgängig zu machen, z. B. über das Kreditkarteninstitut. Und: Dokumentieren Sie alles – E-Mails, Chats, Zahlungsbelege. Danach sollte rechtlicher Rat eingeholt werden, um mögliche Schadensbegrenzung einzuleiten.
Frage: Die BaFin verweist auf ihren Podcast „Vorsicht, Betrug“. Bringt das Ihrer Meinung nach etwas?
Rechtsanwältin Bontschev: Absolut. Aufklärung ist die beste Prävention. Wer solche Formate nutzt, erkennt typische Maschen schneller und lässt sich seltener täuschen. Gerade bei steigenden Betrugsfällen im Bereich Kryptowährungen und Online-Finanzplattformen sind gut informierte Anleger der beste Schutz vor Täuschung.
Fazit von Rechtsanwältin Bontschev:
„Wenn selbst bekannte Namen wie Citadel Securities für Betrugszwecke missbraucht werden, zeigt das, wie professionell und skrupellos die Täter vorgehen. Anleger sollten nie blind vertrauen – sondern kritisch prüfen, wer wirklich hinter einem Angebot steht.“