BaFin warnt vor Royals Fund, Emergence Ventures GP und angeblichem FORAIM-Angebot – Rechtsanwalt Reime erklärt, wie sich Anleger vor Finanzbetrug schützen können

BaFin warnt vor Royals Fund, Emergence Ventures GP und angeblichem FORAIM-Angebot – Rechtsanwalt Reime erklärt, wie sich Anleger vor Finanzbetrug schützen können

Veröffentlicht:

Freitag, 30.05.2025
von Red. LF

Frage: Herr Reime, die BaFin hat erneut vor unseriösen Finanzangeboten gewarnt – unter anderem vor royals-fund.io, emergenceventuresgp.com und E-Mails von angebot-foraim.de. Was haben diese Fälle gemeinsam?

RA Reime: Allen Fällen liegt der Verdacht zugrunde, dass ohne BaFin-Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden. Die Betreiber dieser Seiten oder E-Mail-Adressen treten häufig unter erfundenen oder missbrauchten Firmennamen auf und geben sich einen seriösen Anstrich. Das ist klassischer Finanzbetrug, der gezielt auf Kleinanleger abzielt, häufig mit dem Versprechen sicherer Renditen – etwa durch Festgeld, Kryptowährungen oder angebliche Beratungsangebote.

Frage: Die BaFin spricht in zwei Fällen von Identitätsmissbrauch. Was bedeutet das konkret?

RA Reime: Die Täter verwenden real existierende Firmennamen – wie etwa die Emergence Ventures Management GmbH in Berlin oder die FORAIM Finanzmanagement GmbH in Hamburg – ohne deren Wissen oder Beteiligung. Die Betrugsplattformen oder E-Mails erwecken so den Eindruck, mit diesen Firmen verbunden zu sein. Das täuscht Vertrauen vor, obwohl keinerlei Verbindung besteht. Das ist nicht nur irreführend, sondern auch strafbar.

Frage: Wie können sich Verbraucher gegen solche Betrugsangebote schützen?

RA Reime: Wichtig ist, niemals unüberprüft auf Angebote per E-Mail oder Online-Anzeigen zu reagieren, insbesondere wenn es um Geldanlagen geht. Verbraucher sollten folgende Schutzmaßnahmen beachten:

  1. BaFin-Unternehmensdatenbank prüfen: Ist die Firma dort nicht gelistet, ist höchste Vorsicht geboten.

  2. Keine persönlichen Daten preisgeben, insbesondere keine Ausweiskopien, Bankverbindungen oder Passwörter.

  3. Keine Gelder überweisen, wenn es Zweifel an der Seriosität gibt – auch dann nicht, wenn angeblich ein Sitz in Deutschland oder eine EU-Zulassung angegeben wird.

  4. Im Zweifel anwaltlichen Rat einholen, bevor man handelt.

Frage: Was können Betroffene tun, wenn sie bereits Geld verloren oder sensible Daten weitergegeben haben?

RA Reime: Dann ist schnelles Handeln entscheidend:

  • Zahlungen sofort stoppen – das betrifft insbesondere Kreditkarten und Banküberweisungen.

  • Anzeige erstatten – bei der Polizei, möglichst unter Beifügung aller Unterlagen.

  • Beweise sichern – etwa E-Mail-Kontakte, Screenshots, Transaktionsnachweise.

  • Rechtliche Schritte prüfen – unter Umständen können auch Banken oder Zahlungsdienstleister haftbar gemacht werden, wenn sie trotz Warnsignalen Zahlungen durchleiten.

In vielen Fällen übernehmen wir für Mandanten die Rückholung von Geldern, die rechtliche Aufarbeitung des Falls und auch Schadensersatzforderungen gegen Mittäter oder Zahlungsnetzwerke.

Frage: Wie schätzen Sie die derzeitige Lage im Bereich Online-Finanzbetrug ein?

RA Reime: Die Zahl solcher betrügerischen Plattformen nimmt zu. Sie agieren international, professionell und extrem flexibel. Domains werden gewechselt, Warnungen werden umgangen, und neue Tarnfirmen treten an die Stelle alter. Besonders perfide: Viele Opfer glauben lange Zeit, ihr Geld sei sicher angelegt – bis es zu spät ist. Deshalb ist Aufklärung das A und O. Die BaFin-Warnungen sind ein wichtiges Signal, doch sie kommen für viele zu spät. Deshalb mein Appell: Vorsicht bei jeder Online-Geldanlage – und bei der kleinsten Unsicherheit besser prüfen oder Rat einholen.

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