Interview mit Rechtsanwältin Bontschev: Schutz vor unseriösen Finanzanbietern wie „Handel Swiss Cyprus Ltd“, „Handel Swiss UK Limited“ und Celil Begit

Interview mit Rechtsanwältin Bontschev: Schutz vor unseriösen Finanzanbietern wie „Handel Swiss Cyprus Ltd“, „Handel Swiss UK Limited“ und Celil Begit

Veröffentlicht:

Mittwoch, 28.05.2025
von Red. LF

Interviewer: Frau Bontschev, die BaFin warnt aktuell vor der Website handelswiss1.com, die Finanz- und Kryptodienstleistungen ohne Erlaubnis anbietet. Außerdem wurde einem Herrn Celil Begit untersagt, weiterhin Kreditgeschäfte anzubieten. Wie bewerten Sie diese Fälle?

Rechtsanwältin Bontschev: Beide Fälle zeigen exemplarisch, wie gravierend der Missbrauch von Finanzdienstleistungen im Internet zugenommen hat. Im Fall von handelswiss1.com liegt nicht nur ein unerlaubtes Angebot vor, sondern auch ein klarer Identitätsmissbrauch — die Plattform gibt sich fälschlich als reguliertes Unternehmen aus. Das ist besonders perfide, weil viele Anleger allein auf vermeintliche Registrierungsnummern vertrauen. Beim Fall Begit wiederum handelt es sich um ein klassisches Beispiel für unerlaubte Kreditvergabe im Immobilienumfeld – ohne die dafür gesetzlich vorgeschriebene BaFin-Erlaubnis.

Interviewer: Was bedeutet das konkret für Verbraucherinnen und Verbraucher?

Bontschev: Wer bei solchen Anbietern investiert oder einen Kredit aufnimmt, geht ein hohes Risiko ein. Ohne Regulierung und Aufsicht durch die BaFin gibt es keinen Schutzmechanismus bei Verlusten. Betroffene bleiben auf ihrem Schaden meist sitzen. Zudem sind solche Plattformen oft schwer greifbar oder verschwinden nach kurzer Zeit vollständig vom Netz.

Interviewer: Woran erkennen Verbraucher unseriöse Anbieter?

Bontschev: Es gibt einige Warnsignale:

  • Die Firma ist nicht im Handelsregister eingetragen.

  • Die genannte Adresse ist unplausibel oder ein Briefkastenstandort.

  • Auf der Website wird mit angeblichen Lizenzen und Behördenzulassungen geworben, die sich nicht verifizieren lassen.

  • Der Kontakt läuft ausschließlich über E-Mail oder Messenger-Dienste, nicht über offizielle Telefonleitungen.

  • Es wird hoher Zeitdruck aufgebaut oder ungewöhnlich hohe Renditen versprochen.

  • Die Website enthält Schreibfehler oder wirkt insgesamt unprofessionell.

Interviewer: Was raten Sie konkret, wenn man bereits investiert oder einen Vertrag abgeschlossen hat?

Bontschev: Zunächst: Ruhe bewahren. Dann sollten alle Unterlagen und Kommunikationsverläufe gesichert werden. Man sollte den Vorfall bei der BaFin und der Polizei anzeigen. Parallel empfiehlt es sich, eine rechtliche Beratung einzuholen, um etwaige Rückforderungsansprüche zu prüfen. Wer überwiesen hat, kann auch über seine Bank eine Rückbuchung versuchen, insbesondere bei SEPA-Lastschriften oder Kreditkartenzahlungen.

Interviewer: Gibt es eine zentrale Empfehlung, wie man sich vorab schützt?

Bontschev: Ja, man sollte immer prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich bei der BaFin registriert ist – das kann online über die BaFin-Unternehmensdatenbank erfolgen. Außerdem sollte man nur mit Anbietern zusammenarbeiten, die transparente Informationen über sich, ihr Angebot und ihre regulatorische Aufsicht bereitstellen. Im Zweifel lieber nicht investieren, als Geld zu verlieren.

Interviewer: Vielen Dank, Frau Bontschev, für Ihre Einschätzungen.

Bontschev: Sehr gern. Bleiben Sie wachsam.

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