Interview mit Rechtsanwältin Bontschev zu aktuellen BaFin-Warnungen: Wie schützen sich Anleger?

Interview mit Rechtsanwältin Bontschev zu aktuellen BaFin-Warnungen: Wie schützen sich Anleger?

Veröffentlicht:

Freitag, 11.04.2025
von Red. LF

Interviewer: Frau Bontschev, die BaFin hat heute gleich mehrere Warnungen ausgesprochen – gegen XSC Finance, Fasatgh, Axion Alliance und im Zusammenhang mit einem gefälschten Jobangebot im Namen der Teleport Financial Services. Wie bewerten Sie diese Fälle?

Rechtsanwältin Bontschev: Alle vier Fälle zeigen, wie professionell Betrugsplattformen heute auftreten. Sie nutzen seriös wirkende Webseiten, behaupten, Finanzdienstleistungen zu erbringen, und geben vor, Aufsichtsbehörden wie der BaFin oder CySEC zu unterliegen. Tatsächlich verfügen sie über keinerlei Erlaubnis. Anleger handeln hier vollkommen ohne rechtlichen Schutz – oft endet das im Totalverlust.

Interviewer: Fangen wir mit XSC Finance an – was ist dort auffällig?

Bontschev: XSC Finance bietet laut BaFin unerlaubt vorbörsliche Aktien, individuelle Anlageberatung und Krypto-Vermögensverwaltung an. All das sind genehmigungspflichtige Tätigkeiten. Wer ohne BaFin-Erlaubnis solche Leistungen anbietet, betreibt ein unerlaubtes Finanzgeschäft. Anleger sollten einen großen Bogen um solche Anbieter machen.

Interviewer: Auch bei Fasatgh scheint es sich um ein klassisches Täuschungsmodell zu handeln?

Bontschev: Richtig. Hier wird sogar behauptet, man stehe unter Aufsicht der zypriotischen Finanzaufsicht CySEC – das stimmt laut BaFin nicht. Solche falschen Angaben sind typisch für betrügerische Plattformen. Sie sollen Vertrauen schaffen, wo keines gerechtfertigt ist. Wer hier investiert, ist schnell Opfer eines internationalen Anlageschwindels.

Interviewer: Besonders perfide scheint die Vorgehensweise von Axion Alliance zu sein. Was ist da passiert?

Bontschev: Hier wird der Name einer tatsächlich existierenden, seriösen Gesellschaft – Axxion S.A. – aus Luxemburg offenbar bewusst nachgeahmt. Solche Ähnlichkeiten sind kein Zufall, sondern gezielte Täuschung. Es wird suggeriert, man investiere bei einem etablierten Anbieter, dabei steckt ein völlig anderes, nicht zugelassenes Unternehmen dahinter.

Interviewer: Und dann noch ein Fall von Identitätsdiebstahl rund um ein Jobangebot – was steckt dahinter?

Bontschev: Hier geht es um sogenannte „Deal-Agent“-Stellen, bei denen Menschen angeblich im Namen eines kanadischen Unternehmens arbeiten sollen – Teleport Financial Services. Die BaFin warnt jedoch klar: Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl. Die Betroffenen könnten unbeabsichtigt in illegale Finanztransaktionen oder sogar Geldwäsche hineingezogen werden. Es drohen strafrechtliche Konsequenzen – für Menschen, die nur glaubten, einen Nebenjob anzunehmen.

Interviewer: Was können Betroffene oder potenzielle Anleger konkret tun, um sich zu schützen?

Bontschev: Ich empfehle fünf klare Maßnahmen:

  1. Anbieter immer über die BaFin-Datenbank prüfen.

  2. Misstrauisch sein bei unrealistischen Renditeversprechen – insbesondere bei Krypto-Angeboten oder Pre-IPO-Aktien.

  3. Keine Gelder überweisen oder persönliche Daten preisgeben, wenn die Identität des Anbieters nicht zweifelsfrei geklärt ist.

  4. Niemals auf „Jobangebote“ eingehen, die mit Kontoführung oder Zahlungsabwicklung zu tun haben.

  5. Bei dem geringsten Verdacht: rechtlichen Rat einholen – frühzeitig, bevor es zu spät ist.

Interviewer: Vielen Dank, Frau Bontschev, für Ihre Einschätzung und die praktischen Hinweise.

Rechtsanwältin Bontschev: Sehr gern. Wer informiert ist, hat den besten Schutz vor Betrug.

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