„kapeltrix.com ist kein Einzelfall“ – Rechtsanwältin Bontschev erklärt, wie sich Anleger vor illegalen Kryptoplattformen schützen können

„kapeltrix.com ist kein Einzelfall“ – Rechtsanwältin Bontschev erklärt, wie sich Anleger vor illegalen Kryptoplattformen schützen können

Veröffentlicht:

Dienstag, 08.04.2025
von Red. LF

Interviewer:
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website kapeltrix.com, die ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet. Wie bewerten Sie diese Warnung?

Rechtsanwältin Bontschev:
Die Warnung ist absolut ernst zu nehmen. Wer ohne BaFin-Erlaubnis Kryptodienstleistungen anbietet, verstößt gegen deutsches Finanzaufsichtsrecht. Das bedeutet, dass Anleger keinerlei regulatorischen Schutz genießen – keine Einlagensicherung, keine Aufsicht, keine geprüften Prozesse. In der Praxis erleben wir oft, dass bei solchen Anbietern irgendwann weder die Website erreichbar noch das investierte Geld zurückzuholen ist.

Interviewer:
Wie können Verbraucher erkennen, ob ein Anbieter wie kapeltrix.com legal agiert?

Rechtsanwältin Bontschev:
Ein seriöser Anbieter hat in Deutschland zwingend eine Erlaubnis der BaFin, die öffentlich einsehbar ist. Die Unternehmensdatenbank der BaFin ist hier die wichtigste Informationsquelle. Fehlt ein Eintrag – Hände weg. Weitere Warnzeichen sind aggressive Werbung, unrealistische Versprechen, fehlende Transparenz bei den Ansprechpartnern, unvollständige Impressen oder Zahlungsaufforderungen auf dubiose Konten. Auch wenn jemand per Telefon oder Chat zu einer schnellen Einzahlung drängt, ist höchste Vorsicht geboten.

Interviewer:
Was sollten Betroffene tun, die auf kapeltrix.com bereits Geld eingezahlt haben?

Rechtsanwältin Bontschev:
Zuerst sollte man sofort alle Zahlungen einstellen. Parallel dazu empfehle ich, sämtliche Unterlagen, Chatverläufe, Kontoauszüge und E-Mails zu sichern. Dann sollte Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstattet werden. Wichtig ist auch die Prüfung, ob Rückbuchungen über Banken oder Kreditkartenanbieter möglich sind. In vielen Fällen lohnt sich eine anwaltliche Einschätzung – gerade wenn größere Beträge investiert wurden. Wir begleiten Betroffene regelmäßig in solchen Verfahren.

Interviewer:
Die BaFin bezieht sich auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes. Welche Bedeutung hat das?

Rechtsanwältin Bontschev:
Dieses Gesetz regelt klar, dass der Handel mit Kryptowerten oder die Vermittlung von Kryptogeschäften in Deutschland erlaubnispflichtig ist. Die BaFin überprüft dabei unter anderem, ob Anbieter zuverlässig sind, über ausreichende Eigenmittel verfügen und gesetzliche Vorgaben zum Kundenschutz einhalten. Fehlt diese Erlaubnis, handelt der Anbieter rechtswidrig – und im schlimmsten Fall betrügerisch.

Interviewer:
Was raten Sie grundsätzlich Menschen, die online in Kryptowährungen investieren möchten?

Rechtsanwältin Bontschev:
Niemals unvorbereitet investieren. Ein solides Krypto-Investment beginnt mit der Prüfung des Anbieters. Wer kein Impressum hat, keine BaFin-Zulassung und stattdessen mit Dringlichkeit, Bonusversprechen oder „garantierten“ Gewinnen lockt, sollte gemieden werden. Außerdem empfehle ich, niemals größere Summen auf ausländische Konten oder in unbekannte Wallets zu überweisen. Wer sich unsicher ist, kann vorab rechtlichen Rat einholen – das ist die beste Vorsorge gegen Betrug.

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