Interview mit Rechtsanwalt Reime: „Vertrauen Sie nicht der Optik – prüfen Sie, wer wirklich hinter dem Angebot steht“

Interview mit Rechtsanwalt Reime: „Vertrauen Sie nicht der Optik – prüfen Sie, wer wirklich hinter dem Angebot steht“

Veröffentlicht:

Donnerstag, 03.04.2025
von Red. LF

Interviewer: Herr Reime, die BaFin hat aktuell eine ganze Reihe an Warnungen veröffentlicht – unter anderem zu zinsvergleich-49.de, festgeldanlagen-vergleich.de und emexfunding.org. Was haben diese Plattformen gemeinsam?

Rechtsanwalt Reime: Allen gemeinsam ist, dass sie nach Einschätzung der BaFin ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- oder Kryptodienstleistungen anbieten. Sie richten sich direkt an Verbraucher – oft per E-Mail – und locken mit vermeintlich attraktiven Zinssätzen oder innovativen Anlagemöglichkeiten. Dabei nutzen die Betreiber in vielen Fällen falsche Angaben, teilweise auch den Namen großer Unternehmen wie der Allianz, um Vertrauen zu gewinnen. Das ist Identitätsmissbrauch, verbunden mit dem Verdacht auf unerlaubte Geschäfte.

Interviewer: Viele dieser Seiten wirken optisch sehr professionell. Wie kann man sie von seriösen Anbietern unterscheiden?

Rechtsanwalt Reime: Das ist in der Tat schwierig, denn optisch geben sich diese Plattformen keine Blöße. Oftmals sind sie grafisch hochwertig aufbereitet, mit Logos, Diagrammen und scheinbar echten Gütesiegeln. Aber: Professionelles Design ist kein Gütesiegel. Entscheidend ist, wer hinter dem Angebot steht. Gibt es ein vollständiges Impressum mit Firmensitz, Handelsregistereintrag und verantwortlicher Person? Ist das Unternehmen in der BaFin-Datenbank zu finden? Wenn diese Informationen fehlen oder unklar sind, sollte man sofort Abstand nehmen.

Interviewer: Besonders häufig werden über diese Seiten Festgeldangebote mit ungewöhnlich hohen Zinsen gemacht. Wie bewerten Sie das?

Rechtsanwalt Reime: Wer heutzutage 6, 8 oder gar 9 Prozent Zinsen auf ein angeblich sicheres Festgeld verspricht, bewegt sich in einem nicht realistischen Bereich. Solche Angebote sollen Vertrauen erwecken, sind aber wirtschaftlich nicht plausibel. In der Regel steht dahinter kein Produkt, sondern das Ziel, Anlegergelder einzusammeln – und im schlimmsten Fall nie wieder zurückzuzahlen. Seriöse Banken und Anbieter kommunizieren realistische Renditen – und klären offen über Risiken auf.

Interviewer: Was sollten Anleger tun, wenn sie bereits investiert oder Geld überwiesen haben?

Rechtsanwalt Reime: In dem Fall ist schnelles Handeln gefragt. Erstens: Kontakt zur eigenen Bank aufnehmen und versuchen, die Überweisung rückgängig zu machen – über einen sogenannten Recall. Zweitens: Anzeige bei der Polizei oder direkt beim LKA stellen, da es sich häufig um bandenmäßig organisierten Betrug handelt. Drittens: keinen weiteren Kontakt zur Plattform halten, keine Dokumente unterschreiben und keinen Fernzugriff auf das eigene Gerät erlauben – auch das fordern diese Betreiber häufig. Wer sich unsicher ist, sollte juristischen Rat einholen – gerade im Hinblick auf Beweissicherung und Rückforderungsmöglichkeiten.

Interviewer: Gibt es Maßnahmen, mit denen sich Verbraucher von vornherein besser schützen können?

Rechtsanwalt Reime: Ja. Misstrauen ist in diesem Fall gesund. Bevor man Geld überweist, sollte man immer:

  1. prüfen, ob der Anbieter in der BaFin-Datenbank steht,

  2. auf ein vollständiges Impressum achten,

  3. das Angebot mit einer realistischen Marktverzinsung vergleichen,

  4. und keine Entscheidungen unter Zeitdruck treffen – was diese Plattformen übrigens gerne provozieren.

Darüber hinaus empfehle ich, die BaFin-Warnliste regelmäßig zu prüfen, sich über neue Betrugsmaschen zu informieren – und vor allem: Im Zweifel lieber nicht investieren als Geld zu verlieren.

Interviewer: Vielen Dank für das aufklärende Gespräch, Herr Reime.

Rechtsanwalt Reime: Sehr gern. Solche Fälle zeigen: Aufklärung ist der beste Anlegerschutz.

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