Interviewer: Herr Reime, die BaFin warnt aktuell vor mehreren Webseiten – blackbull-markets.net, ucapitaltrading.com und ufxinvest.com – wegen unerlaubter Wertpapierdienstleistungen. Was genau bedeutet das?
RA Reime: Die BaFin geht davon aus, dass über diese Seiten Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten werden, ohne dass dafür die erforderliche Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (§ 37 Abs. 4 KWG) vorliegt. Solche Angebote sind in Deutschland genehmigungspflichtig, und wer ohne Lizenz tätig ist, handelt rechtswidrig. Für Anleger bedeutet das: Es gibt keinen regulatorischen Schutz, und das Risiko, auf einen betrügerischen Anbieter hereinzufallen, ist sehr hoch.
Interviewer: Was macht diese Fälle besonders problematisch?
RA Reime: Die Plattformen sind nahezu identisch aufgebaut, was stark darauf hindeutet, dass hier ein Netzwerk von betrügerischen Anbietern am Werk ist. Sie treten unter unterschiedlichen Namen auf, nutzen aber dieselbe Struktur, Sprache und Vorgehensweise – häufig inklusive Cold Calls und unerwünschten E-Mails. Auch das ist ein klares Warnsignal. Seriöse Anbieter kontaktieren Anleger nicht ungefragt.
Interviewer: Wie läuft so ein Kontakt in der Regel ab?
RA Reime: Oft beginnt es mit einem harmlosen Anruf oder einer E-Mail. Man wird zu einem scheinbar professionellen Gespräch eingeladen, bekommt ein „Depot“ eingerichtet, auf dem angeblich schon erste Gewinne sichtbar sind. Diese Gewinne sind jedoch fiktiv. Wer dann weiter investiert, wird immer wieder zu Nachzahlungen gedrängt – und irgendwann ist der Kontakt abgebrochen und das Geld verschwunden.
Interviewer: Welche Rechte haben Betroffene, die bereits investiert haben?
RA Reime: Zunächst sollten sie umgehend alle Belege sichern – Kommunikation, Zahlungsnachweise, Kontoauszüge. Dann empfehle ich, Strafanzeige bei der Polizei zu stellen, die BaFin zu informieren und rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Ein spezialisierter Anwalt kann prüfen, ob noch Zahlungen gestoppt oder Rückbuchungen veranlasst werden können. Die Chancen sind umso besser, je schneller reagiert wird.
Interviewer: Wie können sich Verbraucher vor solchen Angeboten schützen?
RA Reime: Der wichtigste Schritt ist, sich niemals auf eine Anlage einzulassen, ohne die Zulassung des Anbieters zu prüfen. Die BaFin bietet eine öffentlich zugängliche Unternehmensdatenbank, in der sich das ganz einfach nachsehen lässt. Und ganz klar: Wer unaufgefordert kontaktiert wird, sollte grundsätzlich skeptisch sein – das ist ein typisches Einfallstor für unseriöse Angebote.
Interviewer: Was ist Ihr Fazit zu diesem Fall?
RA Reime: Es handelt sich hier sehr wahrscheinlich um einen koordinierten Online-Anlagebetrug. Die Warnung der BaFin ist dringend ernst zu nehmen. Anlegerinnen und Anleger sollten wachsam sein, keine Zahlungen leisten, bevor sie alles geprüft haben – und sich im Zweifel rechtlich absichern.
Interviewer: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Reime.