Interviewer: Frau Bontschev, die BaFin hat erneut vor „Quantum AI“ gewarnt. Worum geht es hier?
RA’in Bontschev: Die Betreiber nutzen verschiedene Websites wie quantumaiplatform.com und quantumai.co, um Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen anzubieten – ohne Zulassung. Das ist in Deutschland verboten. Die BaFin hat bereits mehrfach gewarnt, was darauf hindeutet, dass diese Masche systematisch betrieben wird.
Interviewer: Diese Plattformen werben mit künstlicher Intelligenz und hohen Gewinnen. Ist das glaubwürdig?
RA’in Bontschev: Nein, das ist eine typische Marketingstrategie unseriöser Anbieter. Sie versprechen Renditen durch KI-basierte Systeme, die angeblich automatisch Gewinne generieren. Solche Aussagen sind in der Regel frei erfunden, und die Plattformen dienen oft nur dazu, Einzahlungen zu sammeln, die später nicht mehr erreichbar sind.
Interviewer: Was sollten Betroffene tun?
RA’in Bontschev: Beweise sichern, Zahlungen stoppen und sofort rechtlichen Beistand suchen. Wer schnell reagiert, hat eventuell noch die Chance, Transaktionen rückgängig zu machen oder weitere Schäden zu vermeiden.
Interviewer: Wie schützt man sich im Vorfeld?
RA’in Bontschev: Überprüfen Sie immer die BaFin-Unternehmensdatenbank, bevor Sie Geld investieren. Fehlt ein Eintrag, sollten Sie dringend Abstand nehmen. Außerdem: Misstrauen ist angebracht, wenn ein Anbieter mit angeblich mühelosen Gewinnen lockt.