Interview mit Rechtsanwalt Reime: BaFin stoppt USDe-Neugeschäft der Ethena GmbH – Was Anleger jetzt wissen müssen

Interview mit Rechtsanwalt Reime: BaFin stoppt USDe-Neugeschäft der Ethena GmbH – Was Anleger jetzt wissen müssen

Veröffentlicht:

Freitag, 21.03.2025
von Red. LF

Frage: Herr Reime, die BaFin hat der Ethena GmbH das öffentliche Anbieten ihres USDe-Tokens untersagt. Was steckt hinter dieser Entscheidung?

Rechtsanwalt Reime: Die BaFin hat im laufenden Zulassungsverfahren zur Emission des sogenannten USDe-Tokens gravierende Mängel festgestellt. Dazu zählen vor allem Verstöße gegen die Anforderungen der MiCAR-Verordnung, die seit dem 30. Juni 2024 sukzessive für Krypto-Werte gilt. Die Ethena GmbH hat zwar einen Antrag auf Zulassung fristgerecht gestellt, aber offenbar weder ihre Geschäftsorganisation noch die vorgeschriebene Vermögenswertreserve oder die Eigenmittelanforderungen in einer Weise erfüllt, die den gesetzlichen Vorgaben genügt. Als Reaktion hat die BaFin nicht nur das Neugeschäft gestoppt, sondern auch die Vermögenswerte eingefroren und einen Sonderbeauftragten eingesetzt. Das sind sehr weitreichende Maßnahmen, die in dieser Deutlichkeit selten vorkommen.

Frage: Was bedeutet das für Anleger, die bereits USDe-Token halten?

Rechtsanwalt Reime: Derzeit können USDe-Token nicht mehr bei der Ethena GmbH gegen Rückzahlung eingelöst werden. Das ist besonders kritisch, weil der Token ja gerade durch seine angebliche Wertstabilität Vertrauen erzeugen sollte. Wer ihn aktuell in seinem Wallet hält, kann ihn im Prinzip nur noch auf dem Sekundärmarkt verkaufen – aber eben nicht mehr direkt zurückgeben. Anleger müssen also mit einer erheblichen Unsicherheit bezüglich des tatsächlichen Gegenwerts leben. Wer darauf vertraut hat, den Token jederzeit in einen US-Dollar zurücktauschen zu können, wird nun enttäuscht. Hier zeigt sich, wie wichtig rechtliche Regulierung im Krypto-Bereich ist.

Frage: Die BaFin äußert auch den Verdacht, dass ein Wertpapier – der sUSDe-Token – ohne Prospekt angeboten wurde. Wie ist das zu bewerten?

Rechtsanwalt Reime: Das ist ein sehr ernstzunehmender Punkt. Wenn ein sUSDe-Token tatsächlich so ausgestaltet ist, dass er einen Rückzahlungsanspruch plus Rendite gewährt, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um ein Wertpapier im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes. Für ein öffentliches Angebot solcher Produkte ist ein geprüfter Prospekt zwingend erforderlich – fehlt dieser, liegt ein erheblicher Verstoß gegen das Kapitalmarktrecht vor. Anleger könnten hier unter Umständen Schadensersatz geltend machen, da eine wesentliche gesetzliche Schutzvorschrift nicht beachtet wurde.

Frage: Welche rechtlichen Risiken drohen der Ethena GmbH?

Rechtsanwalt Reime: Neben dem laufenden Zulassungsverfahren und den bereits ergriffenen Maßnahmen kann die BaFin weitere Schritte einleiten – etwa ein vollständiges Vertriebsverbot oder Zwangsgelder. Auch ein dauerhaftes Untersagen des USDe-Angebots wäre denkbar. Strafrechtlich könnten je nach Sachverhalt Ermittlungen wegen Kapitalanlagebetrugs oder unerlaubter Wertpapieremission folgen. Zudem drohen zivilrechtliche Klagen von Anlegern, etwa auf Rückzahlung oder Schadensersatz. Die Tatsache, dass die Emission zwischen Ethena GmbH und einer Offshore-Gesellschaft – der Ethena BVI Limited – aufgeteilt ist, erschwert die Rechtslage zusätzlich.

Frage: Was sollten Anleger jetzt konkret tun, wenn sie USDe oder sUSDe halten?

Rechtsanwalt Reime: Zunächst sollten alle Transaktionen und Verträge dokumentiert und gesichert werden, um später mögliche Ansprüche nachweisen zu können. Dann empfehle ich, die rechtliche Ausgestaltung der Token durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen, insbesondere beim sUSDe-Token, bei dem ein Prospektverstoß im Raum steht. Wer größere Beträge investiert hat, sollte erwägen, eine individuelle Rückabwicklung oder Schadensersatzforderung zu stellen – eventuell auch im Verbund mit anderen Betroffenen. Wichtig ist auch: Anleger sollten ihre Investments in Zukunft nicht nur technisch, sondern auch aufsichtsrechtlich bewerten. Die reine Existenz eines Tokens auf einer Plattform bedeutet noch lange nicht, dass dieser rechtlich zulässig vertrieben wird.

Frage: Was zeigt dieser Fall aus Ihrer Sicht im Hinblick auf die Krypto-Regulierung?

Rechtsanwalt Reime: Der Fall Ethena ist ein Paradebeispiel für die Herausforderungen in der Übergangsphase zur vollständigen Anwendung der MiCAR. Die neue EU-Verordnung soll eigentlich für mehr Transparenz, Sicherheit und Verlässlichkeit im Kryptomarkt sorgen – doch solange Zulassungsverfahren laufen und Übergangsregelungen gelten, gibt es graue Zonen, die von Anbietern ausgenutzt werden können. Die BaFin hat hier deutlich gemacht, dass sie bereit ist, konsequent einzuschreiten, wenn die Anlegerinteressen gefährdet sind. Das ist zu begrüßen. Für Anleger bleibt entscheidend: Nur dort investieren, wo Rechtsklarheit und Regulierung vorhanden sind.

Frage: Ihr Fazit?

Rechtsanwalt Reime: Anleger sollten sich nicht von schönen Versprechen oder algorithmischen Stabilitätsmodellen blenden lassen. Wenn die rechtlichen Grundlagen nicht stimmen, nützt die beste Technik nichts. Die BaFin-Warnung zeigt: Regelverstöße im Krypto-Bereich haben reale Konsequenzen – sowohl für Anbieter als auch für Anleger. Wer betroffen ist, sollte nicht zögern, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Und wer investieren möchte, sollte immer prüfen, ob ein Produkt nicht nur innovativ, sondern auch rechtlich zulässig und reguliert ist.

Wenn du magst, kann ich aus diesem Interview auch eine Anleger-Info oder ein FAQ-Format gestalten. Sag einfach Bescheid!

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