Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine deutliche Warnung vor der Plattform EmexFunding herausgegeben. Nach ihren aktuellen Erkenntnissen bietet das Unternehmen über die Website emexfunding.com Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an – und das ohne die erforderliche behördliche Erlaubnis. Besonders besorgniserregend ist, dass die Betreiber mit einer angeblichen EmexFunding GmbH mit Sitz in Corby, Vereinigtes Königreich, werben. Eine solche Gesellschaft existiert jedoch gar nicht. Zudem wird Verbrauchern ein sogenannter „Handelskreditvertrag“ vorgelegt, mit dem sie offenbar dazu verleitet werden sollen, Darlehen für spekulative Finanzgeschäfte aufzunehmen.
Die BaFin warnt ausdrücklich davor, mit dieser Plattform Geschäfte zu machen, da Anbieter ohne Lizenz illegal agieren und erhebliche finanzielle Risiken für Anleger bestehen. Vor jeder Investition sollte die Seriosität eines Unternehmens genau überprüft werden. Hierzu kann die Unternehmensdatenbank der BaFin genutzt werden, in der alle zugelassenen Finanzdienstleister aufgelistet sind.
Frage: Herr Reime, die BaFin warnt vor EmexFunding, einer Plattform, die ohne Lizenz Finanz- und Kryptodienstleistungen anbietet. Was bedeutet das für Anleger?
Rechtsanwalt Reime: Wenn die BaFin eine solche Warnung ausspricht, ist höchste Vorsicht geboten. EmexFunding agiert ohne die notwendige behördliche Erlaubnis, was bedeutet, dass Anleger keinerlei regulatorischen Schutz genießen. Zudem ist besonders alarmierend, dass die Plattform mit einer nicht existierenden Gesellschaft wirbt. Das ist ein klassisches Indiz für Betrug. Wer hier investiert, läuft Gefahr, sein Geld unwiederbringlich zu verlieren.
Frage: Welche Warnsignale deuten auf einen unseriösen Anbieter hin?
Rechtsanwalt Reime: Es gibt mehrere klare Hinweise auf betrügerische Plattformen:
- Fehlende behördliche Lizenz – Ein Finanzdienstleister benötigt eine BaFin-Genehmigung. Fehlt diese, ist äußerste Vorsicht geboten.
- Unrealistische Gewinnversprechen – Wenn hohe Renditen ohne Risiko garantiert werden, handelt es sich meist um eine Falle.
- Falsche Unternehmensangaben – Wie im Fall von EmexFunding wird oft eine nicht existierende Firma als vertrauenswürdige Adresse vorgetäuscht.
- Druck zur schnellen Investition – Betrüger versuchen häufig, Anleger unter Zeitdruck zu setzen, um eine gründliche Prüfung zu verhindern.
- Komplizierte oder intransparente Verträge – Dokumente wie der „Handelskreditvertrag“ von EmexFunding sollen Verbraucher in finanzielle Verpflichtungen drängen.
Frage: Was können Betroffene tun, wenn sie bereits investiert haben?
Rechtsanwalt Reime: Wer bereits Geld an eine unseriöse Plattform überwiesen hat, sollte schnell handeln:
- Zahlungen stoppen: Falls möglich, sollten Überweisungen oder Lastschriften rückgängig gemacht werden.
- Bank oder Zahlungsdienstleister kontaktieren: In manchen Fällen kann eine Rückbuchung veranlasst werden.
- Anzeige erstatten: Der Betrug sollte bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft gemeldet werden.
- Anwaltliche Unterstützung suchen: Ein Fachanwalt für Kapitalmarktrecht kann helfen, weitere Schritte einzuleiten und mögliche Schadensersatzansprüche zu prüfen.
- BaFin informieren: Wer verdächtige Finanzangebote entdeckt, sollte diese der BaFin melden, damit weitere Warnungen ausgesprochen werden können.
Frage: Welche Maßnahmen empfehlen Sie, um sich vor solchen Betrugsmaschen zu schützen?
Rechtsanwalt Reime: Verbraucher sollten grundsätzlich misstrauisch sein, wenn sie unerwartet auf lukrativ klingende Finanzangebote stoßen. Folgende Maßnahmen helfen, sich zu schützen:
- BaFin-Unternehmensdatenbank prüfen – Vor jeder Investition sollte überprüft werden, ob das Unternehmen dort gelistet ist.
- Informationen aus unabhängigen Quellen einholen – Die Verbraucherzentrale oder Fachanwälte für Kapitalmarktrecht können wertvolle Einschätzungen liefern.
- Keine sensiblen Daten herausgeben – Persönliche Bankdaten oder Ausweiskopien sollten nicht leichtfertig an unbekannte Anbieter gesendet werden.
- Auf sichere Zahlungsmethoden achten – Kreditkartenzahlungen und seriöse Zahlungsdienstleister bieten teilweise bessere Möglichkeiten zur Rückbuchung als Überweisungen.
Frage: Vielen Dank für Ihre Einschätzungen, Herr Reime!
Rechtsanwalt Reime: Sehr gerne! Ich rate allen Anlegern, sich gut zu informieren und im Zweifelsfall lieber die Finger von unseriösen Angeboten zu lassen.