DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH: Warnung vor möglichem Zahlungsausfall – Anlegerinnen und Anleger betroffen

DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH: Warnung vor möglichem Zahlungsausfall – Anlegerinnen und Anleger betroffen

Veröffentlicht:

Freitag, 20.12.2024
von Red. LF

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gemäß ihrer gesetzlichen Verpflichtung eine Mitteilung zur DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH veröffentlicht. Diese Mitteilung erfolgt nach § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz, um über mögliche finanzielle Risiken für Anlegerinnen und Anleger zu informieren.

Hintergrund der Mitteilung

Die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH hat offene Forderungen, die aus Investitionen in verbundene Immobilienunternehmen resultieren. Diese Forderungen sind für die finanzielle Stabilität des Unternehmens von zentraler Bedeutung. Ein Ausfall der Forderungen könnte erhebliche negative Auswirkungen auf die Fähigkeit des Unternehmens haben, Zinszahlungen sowie Rückzahlungen an Anlegerinnen und Anleger zu leisten.

Aktuelle Lage

Seit dem 16. Dezember 2024 befindet sich die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH im Zahlungsverzug. Das Unternehmen konnte bisher seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Anlegerinnen und Anlegern nicht nachkommen. Die genaue Höhe der ausstehenden Beträge sowie die Ursachen für den Zahlungsverzug sind derzeit nicht abschließend geklärt.

Hinweis der BaFin

Die BaFin ist gesetzlich verpflichtet, diese Informationen zu veröffentlichen, übernimmt jedoch keine Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit der Angaben. Anlegerinnen und Anleger werden aufgefordert, die Situation selbstständig zu bewerten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Empfehlungen für Anlegerinnen und Anleger

Betroffene Anlegerinnen und Anleger sollten folgende Schritte in Betracht ziehen:

  • Überprüfung der Vertragsunterlagen: Prüfen Sie Ihre Unterlagen, um Ihre Ansprüche gegenüber der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH zu identifizieren.
  • Kontaktaufnahme: Wenden Sie sich direkt an das Unternehmen, um Klarheit über den Status Ihrer Investition zu erhalten.
  • Rechtsberatung: Ziehen Sie spezialisierte Anwältinnen oder Anwälte für Kapitalmarktrecht hinzu, um Ihre rechtlichen Optionen zu prüfen und gegebenenfalls Ansprüche geltend zu machen.

Handlungsbedarf für die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH

Das Unternehmen ist aufgefordert, zeitnah Maßnahmen zur Stabilisierung der finanziellen Lage zu ergreifen und den Anlegerinnen und Anlegern transparente Informationen über die weiteren Schritte bereitzustellen.

Weitere Schritte und Beobachtungen

Anlegerinnen und Anleger sollten auf mögliche weitere Mitteilungen der BaFin oder anderer zuständiger Institutionen achten, um rechtzeitig auf neue Entwicklungen reagieren zu können. Es ist wichtig, informiert zu bleiben und bei Bedarf professionelle Unterstützung einzuholen.

Falls Sie Unterstützung bei weiteren Formulierungen oder rechtlichen Fragen benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!