Warnung der BaFin vor betrügerischen Jobangeboten der limeantz GmbH

Warnung der BaFin vor betrügerischen Jobangeboten der limeantz GmbH

Veröffentlicht:

Freitag, 20.12.2024
von Redaktion E

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schlägt Alarm bezüglich falscher Stellenangebote, die im Namen der limeantz GmbH aus Henstedt-Ulzburg veröffentlicht wurden. Diese Stellenanzeigen sind durch Identitätsmissbrauch entstanden und stellen keinerlei Verbindung zum genannten Unternehmen dar. Verbraucher werden dringend aufgefordert, solche Angebote zu meiden und sich vor den rechtlichen sowie finanziellen Gefahren zu schützen.

Die Natur der fraglichen Jobangebote

Die betrügerischen Stellenausschreibungen locken Interessenten mit der Aussicht auf eine dubiose Beschäftigung, die folgende Tätigkeiten umfasst:
– Die Eröffnung eines Zahlungskontos unter dem eigenen Namen.
– Den Empfang und die Weiterleitung von Geldern über dieses Konto an Dritte.

Die BaFin macht deutlich, dass solche Aktivitäten gesetzeswidrig sind und gravierende Risiken für die Beteiligten darstellen.

Risiken und juristische Folgen

1. **Strafbarkeit**: Das Entgegennehmen und Weiterleiten von Geldern ohne die erforderliche Lizenz kann laut Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu einer Strafverfolgung führen, indem diese Handlungen als unerlaubte Zahlungsdienste gewertet werden.
2. **Rückzahlungsansprüche**: Personen, die Geldtransfers durchführen, können möglicherweise Rückzahlungsansprüche gegenüber den Handelnden geltend machen.
3. **Risiko des Identitätsdiebstahls**: Es besteht die ernsthafte Gefahr, dass persönliche Daten von Jobsuchenden für weitere betrügerische Zwecke genutzt werden.

Dringender Appell der BaFin

Angesichts wiederholter Warnungen vor ähnlichen Angeboten empfiehlt die BaFin betroffenen Verbrauchern eindringlich:
– Diese Jobangebote nicht anzunehmen.
– Keine Konten im eigenen Namen für Dritte zu eröffnen.
– Im Falle eines Verdachts die Polizei oder die Staatsanwaltschaft zu kontaktieren.

Rechtlicher Rahmen der Warnhinweise

Diese Warnungen der BaFin stützen sich auf § 8 Abs. 7 Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), welcher der Behörde erlaubt, die Öffentlichkeit vor illegalen Praktiken im Zahlungsverkehr und vor strafbaren Handlungen zu schützen.

Schutzmaßnahmen gegen Identitätsdiebstahl

Die BaFin ruft Verbraucher dazu auf, wachsam zu sein und angebotene Stellen kritisch zu überprüfen. Stellenanzeigen, die ungewöhnliche Aufgaben oder schnellen und einfachen Verdienst versprechen, sollten stets skeptisch betrachtet werden. Identitätsdiebstahl und Betrugsdelikte sind in der heutigen digitalen Welt zunehmende Probleme. Schützen Sie sich durch umsichtige Vorsichtsmaßnahmen und nehmen Sie im Zweifel Abstand von zweifelhaften Jobangeboten.