Sollte man mit einem Besitzverbot für Edel- und Anlagemetalle rechnen?

Sollte man mit einem Besitzverbot für Edel- und Anlagemetalle rechnen?

Veröffentlicht:

Donnerstag, 12.12.2024
von redakteur_u

Wer in Edelmetalle investiert, bekommt früher oder später auch Bedenken hinsichtlich früherer Besitzverbote. Besonders bekannt wurde das einst in den USA verhängte Verbot des privaten Goldbesitzes, verbunden mit einer Abgabepflicht. In Deutschland wurde der Goldbesitz erst lange nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wieder freigegeben. Die heutige Möglichkeit, Gold ganz einfach zu kaufen und zu verkaufen, ist keine Selbstverständlichkeit. Auch wenn das Metall ewig und unvergänglich ist, so ist der Rechtsrahmen an die jeweilige Zeit gebunden. Er kann sich ändern.

Das trifft auch für viele andere Güter zu: Silber, Neodym oder Palladium, um nur drei Beispiele zu nennen, könnten möglicherweise unter Restriktionen fallen. Schon jetzt gibt es strenge Obergrenzen für anonyme Goldkäufe (Tafelgeschäfte). Wer mehr kaufen möchte, hat sich auszuweisen. Allerdings ist dieser Punkt kaum relevant, weil beim Verkauf in jedem Fall die Ausweispflicht besteht. Auch das angekündigte EU-Vermögensregister wird von manchen als Hinweis auf mögliche Einschränkungen des privaten Goldbesitzes gesehen, weil damit Goldbestände in privater Hand festgestellt werden.

Der gesamtpolitische Rahmen deutet außerdem auf eine abnehmende Liberalität und die Erodierung des Eigentumsschutzes innerhalb der Europäischen Union hin: Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird wegen Petitessen aufgegeben, Bürger werden aufgrund von Meinungsdelikten verfolgt, der berechtigte Kampf gegen Geldwäsche führt zu einer Beweislastumkehr. Wer sein rechtmäßiges Eigentum über Staatsgrenzen hinweg spazierenfährt, dem kann es beschlagnahmt werden. Aufgrund dieses Verdachtsprinzips, gegen das man den Unschuldsbeweis zu stellen hat, ist ein allgemeines Besitzverbot für Gold und andere Metalle zumindest nicht auszuschließen.

Andererseits wäre eine solche Maßnahme äußerst unpopulär, weil sie breite Bevölkerungskreise betreffen würde. Sie ist außerdem schwer durchführbar und im Vergleich mit anderen Möglichkeiten der „Zusatzbesteuerung“ kaum effektiv. Privat gehaltene Edelmetalle lassen sich leicht verstecken, die Durchsuchung aller Immobilien wäre kaum zu machen. Viel einfacher ist es dagegen, Immobilien mit Zwangshypotheken zu belenen, die Grundsteuer anders zu berechnen als bisher oder die für das Vermögensregister ermittelten Werte zu besteuern. Auch könnte der Verkauf von Edelmetallen besteuert werden. Der staatliche Zugriff auf Bankguthaben und Aktiendepots, wo sich sowieso wesentlich größere Vermögenswerte befinden, ist für den Staat vergleichsweise einfach, auch ist es automatisiert durchführbar. Allein schon der Abbau der Einlagensicherung (durch Basel III) erweist sich für den Staat als weitaus lukrativer als die Einziehung von Anlagemünzen aus Privatbesitz.

Vergleicht man diese verschiedenen Möglichkeiten der Regierungen, sparsame Bürger zur Kasse zu bitten, so schneidet Gold sogar besser ab als andere Anlageformen – vorausgesetzt, es handelt sich dabei um echtes Metall und es wird außerhalb des Bankensystems verwahrt, also nicht im Banktresor. Wer es gerne noch sicherer haben möchte, sollte sich um eine Verwahrung in einem Land mit hoher Rechtssicherheit und vor allem mit einer hohen Besitzrechtskultur kümmern, also etwa in der Schweiz oder in Liechtenstein. Dort ist eine Vermögensverwaltung nach höchsten Sicherheitsstandards und mit garantiertem Eigentumsrecht möglich.

Diese Einlagerung ist auch für andere Metalle möglich, und zwar ohne Mehrwertsteuer, sofern die Lagerung in einem Zollfreilager erfolgt. Da dieses nicht zum jeweiligen Wirtschaftsraum gerechnet wird, fällt auf das Lagergut keine Mehrwertsteuer an, solange es in diesem Bereich verbleibt. Der Blick auf Metalle, für die normalerweise Mehrwertsteuer anfällt, ist jedoch auch hinsichtlich denkbarer Verbote besonders interessant. Die Mehrwertsteuer ist es nämlich, die diese Güter als Teil des Wirtschaftskreislaufs ausweist. Sie werden gesetzlich als Lieferung oder Leistung von Unternehmen qualifiziert. Schon bei Silber kann man mit Leichtigkeit auf seine vielfältigen industriellen Anwendungsmöglichkeiten verweisen. Bei Seltenen Erden und Technologiemetallen ist das nach kurzem Einlesen ebenfalls nicht besonders schwer.

Umsatz- und Lohnsteuer machen fast zwei Drittel des gesamten Steueraufkommens in der BRD aus. Alle Maßnahmen, die den Warenverkehr behindern, erweisen sich für den Staatshaushalt als schädlich. Würde die Regierung also dem Handel mit diesen Rohstoffen einen Riegel vorschieben, würde er die sensibelsten Bereiche seines Wirtschaftslebens zerstören. Außerdem kann man bei diesen Rohstoffen keine klare Grenze zwischen privatem und unternehmerischen Besitz ziehen – sobald man privates Anlagemetall in eine Firma einbringt, wäre es bereits in Sicherheit. Die Aufrechterhaltung des Wirtschaftskreislaufs ist für den Fortbestand des Staates von besonderer Bedeutung. Man wird dort keinesfalls die Axt anlegen.

Weil die Umsatzsteuer eine sichere Geldquelle für den Staat ist und er sie nach eigenem Geschmack erhöhen oder verringern kann, ist sie ein viel zweckmäßigeres Mittel als der Versuch, Gold einzuziehen. Es wäre hierfür nur erforderlich, den Kauf und Verkauf von Gold zu besteuern. Da Anleger gute Gründe haben, ihre Geschäfte nur mit wirklich seriösen Händlern zu machen, diese aber leicht kontrolliert werden können, wäre dieser Schritt wesentlich leichter umzusetzen als ein Goldverbot. Etwas anderes ist die Besteuerung von Vermögen, für die bereits Vorbereitungen getroffen werden (EU-Vermögensregister), die aber von anderen Maßnahmen getrennt zu betrachten ist. Abgesehen davon gibt es Anzeichen dafür, daß etliche Staaten ihre Haushalte durch ihre Goldreserven sanieren könnten, wofür eine Neubewertung des Goldes erforderlich wäre. Auch diese Überlegung sollte man in seine persönliche Vermögensplanung einbeziehen.

Wer ganz sicher gehen will, sollte sich rechtzeitig um eine Lagerung seiner Edelmetalle außerhalb der Europäischen Union kümmern. Dies wird von verschiedenen Anbietern in Liechtenstein und der Schweiz angeboten, darunter die EM Global Service AG, die eine Lagerung an beiden Standorten ermöglicht. Selbst wenn sie dann deklariert werden müssen und vielleicht besteuert werden können, sind sie selbst doch vor dem Zugriff der Regierungen und ihrer ausführenden Organe geschützt.

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