BaFin-Warnung vor nicht autorisierten Finanzdienstleistungen auf marketstradeltd.com

BaFin-Warnung vor nicht autorisierten Finanzdienstleistungen auf marketstradeltd.com

Veröffentlicht:

Montag, 09.12.2024
von Redaktion E

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hebt warnend den Finger gegenüber Angeboten auf marketstradeltd.com. Es wurde aufgedeckt, dass die Seite von ihrem Betreiber genutzt wird, um Finanz- und Wertpapierdienstleistungen zu bewerben, ohne dafür die notwendigen Genehmigungen zu besitzen. Darüber hinaus kam es zu schweren Fällen von Identitätsdiebstahl.

Betrügerische Informationen und Entwendung von Identitäten

Durch Vorgabe einer falschen Geschäftsadresse in London und der Angabe einer falschen Registrierungsnummer erfolgt der Betrug auf marketstradeltd.com. Die angegebene Nummer gehört tatsächlich zur CMC Markets UK plc, die ordnungsgemäß im britischen Unternehmensregister aufgeführt ist und auch die Genehmigung der britischen Finanzaufsichtsbehörde (Financial Conduct Authority, FCA) besitzt.

Jedoch betont die BaFin ausdrücklich, dass zwischen CMC Markets UK plc und marketstradeltd.com keine Verbindung besteht, sondern es sich um Identitätsmissbrauch handelt. Auch von der FCA wurde eine Warnung zu diesem Sachverhalt herausgegeben. Ebenso ist die in Deutschland von der BaFin lizenzierte CMC Markets Germany GmbH nicht mit der besagten Website verknüpft.

Genehmigungspflicht in Deutschland

In Deutschland müssen Anbieter von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen zwingend eine Genehmigung der BaFin einholen. Jedoch gibt es immer wieder Fälle, in denen Dienste ohne solche Zulassungen angeboten werden – so auch bei marketstradeltd.com, was für Anleger erhebliche Gefahren birgt.

Um zu überprüfen, ob ein Dienstleister ordnungsgemäß genehmigt ist, empfiehlt die BaFin die Nutzung ihrer Unternehmensdatenbank und warnt gleichzeitig vor seltenen Fällen des Missbrauchs von Identitäts- und Unternehmensinformationen.

Empfehlungen an Konsumenten

Die BaFin appelliert eindringlich an Investoren, vor der Inanspruchnahme von Finanzdiensten die Genehmigung und die Glaubwürdigkeit des Anbieters genau zu überprüfen. Verdächtige Webseiten oder Angebote sollten sofort gemeldet werden, um nicht nur den eigenen Schutz, sondern auch den Schutz anderer Konsumenten zu gewährleisten.

Rechtlicher Rahmen

Die Informationsverbreitung durch die BaFin erfolgt im Rahmen des § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), mit dem Ziel, Konsumenten vor illegalen Finanzdienstleistungsangeboten und potenziellen Schäden zu beschützen.