Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt erneut vor irreführenden Festgeldangeboten durch die vermeintliche FALCON Vermögensverwaltung AG über ihre Internetpräsenz falcon-vip.de. Die Behörde stellt klar, dass es sich dabei um einen betrügerischen Identitätsmissbrauch handelt. Ein ähnlicher Warnhinweis wurde bereits am 21. November 2024 bezüglich einer anderen Webseite desselben angeblichen Unternehmens, falcon-vermoegensverwaltung.de, veröffentlicht.
Erlaubnisvoraussetzungen für Finanzgeschäfte in Deutschland
Die BaFin betont die gesetzliche Anforderung einer behördlichen Erlaubnis für alle Anbieter von Bank-, Finanzdienstleistungen und Wertpapiergeschäften in Deutschland. Anbieter ohne eine solche Genehmigung stellen ein Risiko für Konsumenten dar und verstoßen gegen geltendes Recht. Verbraucher werden angehalten, die Legitimität der Anbieter durch die BaFin-Unternehmensdatenbank zu überprüfen.
Rechtlicher Hintergrund und Vorsichtsmaßnahmen
Auf Basis des § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) informiert die BaFin über unzulässige oder betrügerische Finanzaktivitäten. Das Ignorieren dieser Warnungen und das Eingehen von Geschäftsbeziehungen mit den genannten Webseiten kann erhebliche finanzielle Schäden zur Folge haben. Verbraucher sollten besonders skeptisch bei außergewöhnlich hohen Renditeversprechungen und intransparenten Unternehmensinformationen sein.
Appell an die Vorsicht der Verbraucher
Der Fall unterstreicht die Bedeutung von Sorgfalt und der Auswahl seriöser, regulierter Anbieter für Finanzgeschäfte. Die BaFin fordert Verbraucher auf, bei Unsicherheiten Kontakt zur Behörde aufzunehmen, um sich zu informieren und abzusichern.